Dass Rechtsschutzversicherungen lange Zeit keine Prozesse wegen Kapitalanlagen finanzierten, lag an der Klagewelle gegen die Deutsche Telekom. Nach dem zweiten Börsengang 1999 wollten Tausende Aktionäre Schadensersatz vom Dax-Konzern wegen vermeintlicher Fehler im Emissionsprospekt. Von 2002 an änderten die Rechtsschutzversicherer bei Neuverträgen die Klauseln so, dass sie bei Anlegerklagen nicht mehr zahlen mussten.
Inzwischen ist die Telekom-Prozesswelle abgeebbt, und viele Rechtsschutz-Tarife übernehmen wieder Kosten für Anlegerklagen. Morgen & Morgen hat bei den besten Angeboten den Anlegerschutz unter die Lupe genommen. Ergebnis: Anleger sind wieder besser geschützt, allerdings gibt es jede Menge Fußangeln.
Arag beispielsweise deckt im Tarif „Aktiv-Rechtsschutz Basis“ Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Sparverträge, Lebens- und Rentenversicherungen sowie staatlich geförderte Geldanlagen ab. Wertpapiere bleiben außen vor. Aktien und Anleihen sind nur im Tarif „Aktiv-Rechtsschutz Premium“ abgesichert, der pro Jahr etwa doppelt so viel kostet wie die Spar-Variante. Die Prozesskosten sind zudem bei 10.000 Euro gedeckelt. Auch Continentale und HUK-Coburg deckeln die Prozesskosten. Andere Versicherer, darunter HDI und D.A.S. sichern nur Anlagebeträge bis zu einer bestimmten Höhe ab. Ein so eingeschränkter Schutz macht nur Sinn für Anleger, die kleinere Summe investieren.
Anleger ausgebremst
Der Fall Telekom ist kein Einzelbeispiel. „Wenn sich die Prozesse nicht mehr aus der Prämie finanzieren lassen, streichen die Versicherer solche Fälle aus ihrem Leistungskatalog“, sagt Arndt Tetzlaff, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei SKW Schwarz in Berlin.
So verschwand wenige Jahre nach ihrer Einführung die Kostenübernahme für Studienplatzklagen aus den Tarifen. Zu viele Studenten hatten zunächst von 2002 an gegen Absagen ihrer Universitäten geklagt. Auch die Prozesse wegen völlig überteuerter Häuser und Wohnungen (Schrottimmobilien) wurden Versicherern zu teuer. Spätestens 2008 wurden die Klauseln so geändert, dass bei Klagen wegen Schrottimmobilien kein Rechtsschutz mehr bestand.
Ältere Versicherungsbedingungen sind in der Regel besser als die neueren
Ältere Versicherungsbedingungen sind in der Regel besser als die neueren, weil sie mehr Leistungen einschließen. Wer noch eine alte Rechtsschutzpolice besitzt, sollte sie daher nicht ohne Not kündigen. Allerdings ist nicht jeder Versicherte mit einem alten Rechtsschutztarif auf der sicheren Seite. So passen die Versicherer Bedingungen bei älteren Policen an, was laut Gesetz nur geht, wenn der Versicherte zustimmt. Wer also ein Schreiben seines Rechtsschutzversicherers erhält, sollte sich sehr genau anschauen, was er da unterschreibt.
Anderenfalls könnte es ihm so gehen wie Rainer und Edith Wegmann* aus der Nähe von Gelsenkirchen. Das Ehepaar kaufte 2006 für 137.000 Euro eine Eigentumswohnung in Hamburg. Die Wohnung sollte als Teil der Altersvorsorge vermietet werden. Bereits 2009 ging jedoch die Verkäuferin der Immobilie, die auch die Mieteinnahmen garantierte, in die Insolvenz. Als die Eigentümer vergeblich versuchten, die Immobilie wieder loszuwerden, stellten sie fest, dass sie sich eine völlig überteuerte Wohnung hatten andrehen lassen.