Rechtsvorschriften Was sich 2010 für Verbraucher ändert

Von der Abgasplakette über Abschreibungen bis hin zu Unterhaltszahlungen: Der Jahreswechsel bringt für Bürger und Verbraucher ein Bündel an Neuerungen. Was sich alles ändert.

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Eine Hand hält drei Quelle: dpa

Auch der Jahreswechsel 2009/2010 bringt Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen wieder ein ganzes Bündel von Neuerungen. Nicht nur das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums tritt in Kraft. Viele Änderungen wie die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge hat noch die Große Koalition beschlossen. Für Verbraucher wichtige Neuregelungen zum 1. Januar 2010 in alphabetischer Reihenfolge:

Abgasplakette: Es gibt keine sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung mehr. Sie klebte bislang auf dem vorderen Autokennzeichen. Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung am hinteren Kennzeichen auch als Nachweis einer erfolgreichen Abgasuntersuchung.

Abschreibungen: Für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ wird ein Wahlrecht der Unternehmen zwischen der neuen Sofortabschreibung aller Einkäufe bis 410 Euro und der bisherigen Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro eingeführt. Der Pool wird über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben. 

Altersvorsorge: Berufstätige können mehr von ihren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge von der Steuer absetzen. So steigt beispielsweise bei der Basis-Versicherung über sogenannte Rürup-Renten der steuerlich absetzbare Beitragsanteil von derzeit 68 auf 70 Prozent.

Bankberatungs-Protokoll: Bankberater müssen ihre Beratungsgespräche nach strengen Vorgaben protokollieren. Vermerkt werden neben der Dauer auch die finanzielle Ausgangslage und die Wünsche der Kunden. Der Berater muss begründen, warum er gerade diese Anlage einem bestimmten Kunden empfohlen hat.

Beherbergungen: Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen sinkt von derzeit 19 auf sieben Prozent. Mit dem gesparten Geld wollen Hotels, Pensionen und Campingplätze die Preise senken, renovieren oder zusätzliche Kräfte bezahlen.

Beitragsbemessungsgrenzen: Der beitragspflichtige Höchstbetrag pro Monat steigt in der Rentenversicherung um 100 Euro auf 5.500 (West)/4.650 Euro (Ost) und in der Krankenversicherung bundeseinheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der sich Beschäftigte gesetzlich versichern müssen, wird um 112,50 Euro auf 4.162,50 Euro angehoben.

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