Reform der Erbschaftsteuer Festgefahren im Sommerloch

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und –rat will erst im September über die Reform der Erbschaftsteuer verhandeln. Die Zeit wird knapp, da das Verfassungsgericht einzuschreiten droht.

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Für die Erben großer Betriebsvermögen sehen die nächsten Wochen und Monate recht düster aus. Quelle: dpa

Für die Erben großer Betriebsvermögen sehen die nächsten Wochen und Monate recht düster aus. Sie können nicht damit rechnen, dass die Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts zügig – und großzügig – bis zum September verabschiedet wird. So hat der Bundesrat jetzt bekannt gegeben, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erst am 8. September 2016 über die Reform der Erbschaftsteuer verhandeln will.

Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2016 zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, um die neuen Regeln für Firmenerben in dem gemeinsamen Gremium grundlegend überarbeiten zu lassen.

Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.

Mit dem späten Beginn des Vermittlungsausschusses haben sich SPD und Grüne durchgesetzt. „Der Vermittlungsausschuss sollte aus unserer Sicht im September einberufen werden“, sagte der SPD-Finanzexperte Lothar Binding der WirtschaftsWoche. Nach seiner Ansicht muss eine Lösung zwischen den Parteispitzen gefunden werden, Beratungen in Arbeitsgruppen wären angesichts der fundamental unterschiedlichen Reformansätze von großer Koalition und Bündnis 90/Die Grünen hoffnungs- und ergebnislos verlaufen.

Tatsächlich haben sich schon die Parteioberen von CDU, CSU und SPD ungeheuer schwergetan, untereinander eine Lösung zu finden und dies erst Anfang Juli geschafft. Diese Lösung haben aber die Grünen über den Bundesrat blockiert, weil ihnen zum einen die Begünstigung von Erben großer Betriebsvermögen zu weit geht und weil sie außerdem eine Flattax mit einem einheitlichen Steuersatz für alle Erben jenseits der Freibeträge präferieren.

Zwischen dem komplizierten Erbschaftsteueransatz der Koalition und der grünen Flattax gibt es jedoch gar keine Kompromisslösung.

Auch ein Aufdröseln des Juli-Kompromisses von CSU-Chef Horst Seehofer, SPD-Chef Sigmar Gabriel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist kaum möglich, ohne dass einer – insbesondere Seehofer – einen Gesichtsverlust erleiden müsste. Schließlich hatten die drei bereits alle Stellschrauben bei der Begünstigung von Betriebsvermögen hin und her gedreht.

Bundesfinanzminister Schäuble und die Union drängten vergeblich darauf, den Vermittlungsausschuss so schnell wie möglich bereits in der Sommerpause arbeiten zu lassen. Sie treibt die Sorge um, dass das Bundesverfassungsgericht Ende September, wenn die Politiker bis dahin keine Einigung erzielt haben, selbst Vorgaben zur Begünstigung von Betriebsvermögen macht. Diese Vorgaben dürften höchstwahrscheinlich enger und weniger großzügig ausfallen.

Schlimmstenfalls könnte Karlsruhe sogar komplett die Verschonungsregeln nach § 13a,b Erbschaftsteuergesetz aussetzen. Für SPD und Grüne spielt folglich die Zeit im Ringen mit der Union.

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