Regressforderungen Mittelstand fordert Änderung des Insolvenzrechts

Die mittelständische Wirtschaft fordert eine Reform des Insolvenzrechts.

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Ein Mann zeigt eine leere Hosentasche Quelle: dpa

Geändert werden soll Paragraf 133 Abs. 1 Insolvenzordnung. Insolvenzverwalter können danach alle Geschäfte aus den vergangenen zehn Jahren anfechten und das geflossene Geld zurückfordern, wenn ein Gläubiger mal ein Zahlungsziel verlängert hat. Mittelständler werden deshalb bei Insolvenzanfechtungen zunehmend mit existenzbedrohenden Regressforderungen konfrontiert, berichtet Ludwig Veltmann vom Mittelstandverbund ZGV der WirtschaftsWoche. „Die aktuelle Auslegung der Insolvenzanfechtung führt zu untragbaren Ergebnissen für die Wirtschaft“, kritisiert auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Rechtsausschuss Patrick Sensburg. Für den 2. April plant der Rechtsausschuss nun, die problematische Insolvenzanfechtung auf die Tagesordnung für eine Anhörung zu setzen. Eine Novelle sei noch in diesem Jahr möglich, sagt CDU-Rechtspolitiker Sensburg.

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