Rein rechtlich

Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt

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Alles richtig gemacht

In diesen Ländern sind Manager besonders korrupt
Korruptes EuropaViele europäische Manager sind käuflich. Das beweist eine Studie der Wirtschaftsberatung Ernst & Young, die in 36 Ländern zusammen knapp 3500 Top-Manager befragt hat, darunter Finanzvorstände, Compliance-Experten und Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung. Laut Ansicht der Berater verschärfe die anhaltende Wirtschaftskrise die Situation, weil die Unternehmen trotzdem unter Druck stünden, mit Umsatz- und Gewinnzuwächsen zu glänzen. Daher könnten sich viele Manager vorstellen, in Notfall-Situationen dem Geschäftserfolg mit unlauteren Mitteln nachzuhelfen. Quelle: dpa
SlowenienIn dem zwei Millionen Einwohner starken Land sind fast alle befragten Manager (96 Prozent) der Ansicht, dass Bestechung dort an der Tagesordnung ist. Damit liegt Slowenien europaweit auf Platz eins. International betrachtet liegt Slowenien in punkto Korruption auf dem gleichen Niveau wie die afrikanischen Länder Kenia und Nigeria. Quelle: dapd
UkraineIm internationalen Vergleich der korruptesten Manager kommt die Ukraine auf Platz fünf, mit Blick auf Europa folgt sie auf Slowenien. Der Studie zufolge halten 85 Prozent der Befragten Bestechlichkeit in ihrem Land für üblich. Quelle: dpa
GriechenlandIn dem krisengeschüttelten Land glauben 84 Prozent der Manager, dass Korruption normal sei. Damit liegt Griechenland im europäischen Vergleich an dritter Stelle, international auf dem siebten Rang. Vor allem der übergroße Staatsapparat gilt als bestechlich. Quelle: dpa
SchweizAm wenigsten verbreitet ist Korruption in der Schweiz. Hier geben nur zehn Prozent der Befragten an, dass Bestechung in ihrem Wirtschaftsleben gängig ist. Quelle: dpa
Vorbild Skandinavien Hinter der Schweiz folgen direkt die skandinavischen Länder. Finnland und Schweden liegen bei jeweils zwölf Prozent, Norwegen bei 17. Quelle: dpa
Deutschland auf den hinteren RängenAuch die Bundesrepublik schneidet bei der Frage nach Korruption im eigenen Land gut ab. Auch wenn es Berichte über Vetternwirtschaft wie jüngst im bayrischen Landtag oder Fälle von Steuerhinterziehung prominenter Personen gibt, so liegt Deutschland bei der Bestechlichkeit mit 30 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt. Quelle: dpa/dpaweb

Anders jedoch hier: Die E-Mails an die Geschäftsleitung stellen gerade keine unzulässige Verschleierung oder Vernichtung von Beweismitteln dar. Im Gegenteil: Der Kläger hat als Prokurist und Leiter der Abteilungen „Recht/Sicherheit/Versicherungen“ aus unternehmerischer Sicht alles richtig gemacht.

Rechtsanwalt Hakki Celik leitet die Beratungspraxis für Wirtschaftsstrafrecht bei Rödl & Partner in Berlin. Quelle: PR

Er hat den Sachverhalt intern zusammengetragen, Recherche betrieben, Beteiligte ausgemacht und die weiteren Schritte zur Auf- und Ausarbeitung des strafrechtlichen Vorwurfes eingeleitet. Insbesondere die Maßnahmen, Daten zu kopieren und zu sichern und den Fall einem Rechtberater zu übergeben, zeugen davon, dass sich das Unternehmen den strafrechtlichen Vorwürfen stellt und keine Beweismittel vernichtet.

Auch die Argumentation der Staatsanwaltschaft, der Beschwerdeführer verfüge als Prokurist über Sachnähe, Sachkenntnis und Sachleitungsbefugnisse gehe fehl. Allein die Vermutung, ein abgestimmtes und planmäßiges Vorgehen mehrerer Firmenangehöriger sei wahrscheinlich, könne keinen Anfangsverdacht zu Lasten des Prokuristen begründen.

Staatliche Ermittlungen gehören zu den schwerwiegendsten Eingriffen in die Grundrechte, insbesondere die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Sie gehen oftmals einher mit einem medienwirksamen Auftritt der Ermittler und gefährden damit die Reputation des Einzelnen und auch des beteiligten Unternehmens nachhaltig und massiv. Unternehmenswerte, oftmals entwickelt in jahrzehntelanger und generationsübergreifender Kleinstarbeit, werden in kürzester Zeit vernichtet. Umso wichtiger ist es für leitende Angestellte und die mittlere Führungsebene, also für diejenigen, die operativ tätig sind, ihre Rechte zu kennen und zu wahren. Vor allem die Durchsuchung – ob im Unternehmen oder in den Wohnräumen einzelner Mitarbeiter – birgt statistisch gesehen die höchste rechtliche Fehlerquote seitens der Ermittlungsbehörden.

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