Rein rechtlich Bei Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook droht Kündigung

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Arbeitnehmer unterliegen einer Loyalitätspflicht

So vernetzen Sie sich richtig
Spielfiguren sind durch bunte Fäden zu einem Netz verbunden Quelle: Fotolia
Eine Frau betreibt über ihren Laptop eine Recherche Quelle: Fotolia
Dartpfeil steckt in einer Dartscheibe Quelle: Fotolia
zwei Aufzüge Quelle: Fotolia
Zwei Personen stehen sich an einem Tisch gegenüber Quelle: Fotolia
Eine Frau hält die Hand ans Ohr Quelle: Fotolia
Zwei Frauen lassen sich rückwärts in die Arme von einem Partner fallen Quelle: Fotolia

Wären die Facebook-Einträge nicht frei einsehbar gewesen, hätte man diese vermutlich als im privaten Umfeld getätigte negative Äußerungen über den Arbeitgeber und nicht als öffentliche Beleidigung eingestuft. Zudem hätte bei einem wesentlich jüngeren Auszubildenden die Reife der Persönlichkeit und die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers während der Ausbildung möglicherweise eine höhere Gewichtung erhalten. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang dagegen der Umstand, dass der Arbeitgeber selbst Facebook-Seiten für Kunden erstellt.

Zwar gilt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung selbstverständlich auch in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Studi-VZ. Arbeitnehmer haben aber eine arbeitsvertragliche Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Danach müssen die berechtigten Interessen des Unternehmens gewahrt und unwahre Äußerungen oder ehrverletzende Tatsachenäußerungen unterlassen werden.

Tipps fürs Netzwerken
So "netzwerken" Sie richtigDie SituationMan ist auf einer Veranstaltung, auf der eine Person ein Vortrag hält. Diese Person ist interessant. Nun möchte man mit ihr in Kontakt treten. Wie stellt man das am besten an? "Sie sollten vor allem wissen, was sie wollen", sagt Monika Scheddin, eine Beraterin für Netzwerken und Unternehmensberatung. Wer es nicht weiß, der wird auch Probleme haben, diese Person anzusprechen. Möchte man einen inhaltlichen Tipp zu einem Thema? Oder eine Empfehlung für weitere Geschäfte, bzw. für die Karriere? Scheddin weiß wovon sie spricht. Die Unternehmerin arbeitete als Managerin bei Brother und Prokuristin bei der Softwareschmiede Microdynamics, bevor sie sich 1995 als Coach für Unternehmensberatung selbstständig machte. Zu ihren Kunden zählen Oracle, Allianz, Siemens oder Pro Sieben. Zu dem Thema Netzwerken hat Scheddin das Buch "Erfolgsstrategie Networking. Business-Kontakte knüpfen, organisieren und pflegen" herausgebracht. Quelle: Fotolia
Der EinstiegDer erste Eindruck zählt. Eine Binse, möchte man meinen, doch schnell wird das vergessen. Also: nach dem Vortrag einer Person oder auf einer Veranstaltung sollte man mutig auf die Zielperson zugehen, mit der man in Kontakt treten möchte, und Blickkontakt aufnehmen. „Der Augenkontakt ist wichtig“, sagt Netzwerk-Expertin Monika Scheddin. „und dann losplappern“. Idealerweise erzählt man, was einem gefallen hat von dem Vortrag oder von der Person. „Seien sie diplomatisch“, sagt Scheddin, „sprechen Sie über Gemeinsames, darüber was ihnen gefallen hat. Was sie von der Person trennt sollte Sie außen vor lassen.“ Auch Ironie und Humor sollten im ersten Gespräch dosiert vorkommen. „Schließlich kennt die Zielperson sie nicht“, sagt Scheddin, „und Humor könnte falsch verstanden werden“. Der Name sollte an zweiter Stelle folgen. Und dann am besten wie ein berühmter Agent im Dienste seiner Majestät. Scheddin: „Die Studenten, denen ich das auf meinen Coaching-Veranstaltungen erzähle, lachen mich aus. Aber nur so bleibt der Name hängen“. Also dann: Bond. James Bond. Quelle: REUTERS
Verhedderung vermeidenWenn die Frage kommt: Was machen sie? sollte die Antwort nicht länger als eine Minute sein. Man sollte nicht den gesamten Lebenslauf herunterbeten. Details interessieren die meisten Zuhörer eh nicht und wenn die Zielperson nicht aus der gleichen Branche kommt, dann verwirren die Details zu sehr. „Sie müssen sich überlegen: wie will ich bei der Person in Erinnerung bleiben?“, sagt Scheddin, „viele möchte mit ihrer Kompetenz punkten“ Doch wie kann man diese in einem Gespräch zeigen, das in der Regel nicht länger als fünf Minuten dauern wird? Am besten: man macht eine intelligente, inhaltliche Bemerkung zum Thema, das mit der Zielperson zusammenhängt – und hofft so in Erinnerung zu bleiben. Quelle: dpa
Viel Zuhören, weniger sprechenMonika Scheddin sagt: „Ein guter Netzwerker hört viel zu und redet wenig“. Am besten liegt der eigene Gesprächsanteil unter 50 Prozent. Voraussetzung ist natürlich: ein ehrliches Interesse an der Person, mit der man sich unterhält. Nicht Interesse an der Funktion der Person - aufmerksame Gesprächspartner merken schnell, dass einer seine Neugier lediglich vorheuchelt.   Quelle: Fotolia
Die schweren und tiefen Themen vermeidenHat man ein halbes oder ein ganzes Jahr nicht gearbeitet, dann reicht es, dass man die Floskel „Auszeit“ verwendet oder „Ich bin auf der Suche nach einer neuen Herausforderung“. Schämen müsse man sich dafür nicht. Die Akzeptanz für die Auszeiten, aus welchen Gründen auch immer, sollte da sein. Das war mal anders. Scheddin erzählt: „Vor fünf Jahren war das Verständnis für Lücken im Lebenslauf kleiner“. Durch die Finanzkrise und das Aufbrechen der klassischen Berufsbilder habe sich die Toleranz für nicht geradlinige Karrieren vergrößert.  Quelle: Fotolia
Der Ausstieg zum richtigen ZeitpunktEin guter Zuhörer erkennt auch den richtigen Zeitpunkt, wann er auf einer Veranstaltung das Gespräch mit seiner Zielperson beendet sollte. Im Zweifel registriert er das: wenn sein gegenüber in Eile ist oder viele andere Personen mit ihm sprechen wollen. Dann sollte der Zuhörer auch bereit sein, seine Visitenkarte zu hinterlassen. „Machen sie es der Zielperson so einfach wie möglich", sagt Scheddin. Was nicht geht: gleich beim ersten Gespräch seinen ganzen Lebenslauf hinterlassen. Quelle: dpa
Am Ball bleibenNach dem ersten Treffen kommt es darauf an, bei der Zielperson in Erinnerung zu bleiben. Eine freundliche Mail innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Treffen, in der man sich für das Gespräch bedankt, ist gut und zeigt, dass man grundsätzliche Manieren des sozialen und menschlichen Miteinanders versteht und anwenden kann. Netzwerken gehört zu der Kategorie: Wichtig, aber nicht dringend. Trotzdem ist es ist ein zartes Pflänzchen, das kontinuierliche Fürsorge benötigt. Man braucht dafür einen langen Atem. "In der Regel sind sieben Kontakte und zwei Jahre notwendig, bevor was für beide Seiten herausspringt", so Scheddin. Wer es ernst meint mit Netzwerken, muss also hartnäckig sein. Scheddin erzählt von einem Manager, der grundsätzlich die erste Mail löscht. "Der hat die Einstellung: Wenn´s wichtig ist, dann werden sich die Interessierten auch ein zweites Mal melden".

Die Entscheidung hat auch für Bewerber große Relevanz. Zwar dürfen sich Arbeitgeber generell nur in sozialen Netzwerken mit berufsbezogenem Fokus wie LinkedIn oder XING über Bewerber informieren, nicht jedoch bei Angeboten mit freizeitorientiertem Fokus wie Facebook. Die Unterscheidung gilt aber nicht bei öffentlich zugänglichen Äußerungen über den Arbeitgeber. Selbst wenn kritische Kommentare in sozialen Netzwerken nicht öffentlich einsehbar sind, sollte der Arbeitnehmer bedenken, dass auch solche Äußerungen an seinen Arbeitgeber weitergeleitet werden können.

Arbeitgebern ist zu empfehlen, ein gemeinsames Verständnis für eine angemessene private Nutzung sozialer Netzwerke durch einen entsprechenden Leitfaden herzustellen, der die zu achtenden Rechte und Pflichten aufzeigt. Damit können Arbeitnehmer dafür sensibilisiert werden, dass private Aktivitäten in sozialen Netzwerken arbeitsrechtliche Folgen haben können. Durch einen Leitfaden kann der Arbeitgeber auch klarstellen, welche Art von Informationen als Geschäftsgeheimnis angesehen werden, die entsprechend in sozialen Netzwerken nicht veröffentlicht werden dürfen.

Ferner sollte deutlich werden, was als kritische Äußerung in sozialen Netzwerken für den Arbeitgeber akzeptabel ist, welche Einschränkungen sich in dieser Hinsicht für Führungskräfte ergeben und wo durch den Arbeitgeber die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung gesehen wird.

Ein Beitrag von Aziza Yakhloufi, Rechtsanwältin und Leiterin der Arbeitsrechtspraxis bei Rödl & Partner, Eschborn

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