Rein rechtlich

Der Kunde ist nicht immer König

Trotz Ärgers über ein "Montagsauto": Wer ein Fahrzeug erwirbt, kann wegen Bagatellschäden nicht vom Kauf zurücktreten. Bietet der Händler an, die Mängel zu beseitigen, muss der Käufer laut BGH den Wagen behalten.

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Was die Verbraucher 2013 erwartet
Schon bei den Kleinsten fängt das Kalkulieren mit den Finanzen an. Und gleich in mehreren Bereichen ändert die Politik die Leistungen für die Kinderbetreuung ab 2013. Doch nicht nur für Eltern bringt das neue Jahr wesentliche Änderungen... Quelle: dpa
Praxisgebühr Patienten müssen nicht mehr zehn Euro pro Quartal für Arztbesuche zahlen. Ärzte und Krankenkassen haben weniger bürokratischen Aufwand. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Gelder aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Quelle: dpa
RentensteuerArbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen - statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Die Beträge sind bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet. Quelle: dpa
PflegeversicherungAb Januar gibt es höhere Leistungen für Demenzkranke. Werden sie von Angehörigen zu Hause betreut und sind sie noch in keiner Pflegestufe sind, haben sie erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld von 120 Euro monatlich. Oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro. Auch in Stufe I und II gibt Erhöhungen. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Quelle: dpa
MinijobsStatt 400 dürfen ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdient werden. Wer 2013 neu einen Minijob aufnimmt oder erstmals über 400 Euro verdient, ist automatisch rentenbeitragspflichtig. Das kostet ihn bei vollen 450 Euro Verdienst 17,55 Euro pro Monat. Dafür hat er die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen. Die spätere Rente erhöht sich um etwa 4,50 Euro monatlich. Wer brutto für netto haben will, kann die Versicherungspflicht ablehnen. Für Midijobber steigt die Verdienstgrenze ebenfalls um 50 auf 850 Euro. Quelle: AP
Hartz IVDie rund sechs Millionen Hartz IV-Empfänger bekommen nächstes Jahr monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro, also um 2,1 Prozent. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre um fünf auf 224 Euro, für Kinder von 7 bis 14 Jahren um sechs auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls sechs auf 289 Euro. Quelle: dpa
ÜbungsleiterNebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2.100 auf 2.400 Euro. Zudem soll die "Ehrenamtspauschale" um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Quelle: dpa

Der Kläger hatte für über 130.000 Euro ein Wohnmobil erworben. Mehrfach hatte er sich über kleinere Fehler beschwert und diese vom Händler reparieren lassen. Nachdem er im ersten Jahr das Fahrzeug dreimal zur Reparatur gebracht hatte, beseitigte er weitere Mängel selbst. Als er nochmals 15 Fehler fand, beauftragte er einen Gutachter mit der Feststellung der für deren Beseitigung erforderlichen Kosten. Diese betrugen mit 5.500 Euro ca. 4 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist trat er deswegen vom Kaufvertrag zurück und forderte Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Er hielt ein Festhalten am Kaufvertrag für unzumutbar.

Das müssen Kunden zur Gewährleistung wissen

Zu Unrecht, wie nun der Bundesgerichtshof betonte. Denn der Verkäufer hatte ihm angeboten, die Mängel zu beseitigen. Dies könne dem Käufer zugemutet werden, schließlich habe es sich bei den Fehlern mehrheitlich um reine Bagatellen gehandelt. Diese hätten nicht darauf schließen lassen, dass auch künftig weitere Mängel am Fahrzeug auftreten würden (Az.: VIII ZR 140/12).

Kunde hat Recht auf mangelfreie Ware

Nach deutschem Gewährleistungsrecht hat der Käufer einer Sache unstreitig das Recht, ordentliche mangelfreie Ware zu erhalten. Wenn der Verkäufer das mit seiner Lieferung nicht erfüllt, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Unter Nacherfüllung versteht der Gesetzgeber dabei entweder die Beseitigung des Mangels, also deren Reparatur, oder aber den Austausch.

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