Bild: dpaFinger weg von Kraftwerksstilllegungen!
Die Warnung der Bundesnetzagentur ist eindeutig: „Stilllegungen weiterer konventioneller Kraftwerke ist derzeit in Deutschland nicht vertretbar.“ Bundestag und Bundesregierung müssten entsprechende Vorschriften verabschieden, um Kraftwerksstilllegungen im Bereich der konventionellen Erzeugung zu unterbinden.
Bild: dpaVorsicht vor zu viel Windstrom!
Um das Übertragungsnetz vor Überlastungen zu schützen, müssen die Netzbetreiber klarer als bisher Strom von Windkraftanlagen ablehnen und diese vom Netz nehmen dürfen.
Bild: dpaOhne Österreich geht nichts
Im vergangenen Winter mussten mehrfach österreichische Kraftwerke gezielt einspringen, um Lücken bei der Versorgung mit Strom zu sorgen, der für die Regelung im Netz benötigt wird. Diese Rerservekraftwerke, so die Bundesnetzagentur, „werden in etwa gleicher Größenordnung auch im folgenden Winter benötigt“.
Bild: APRiesenstress im Netz
Die Einspeisung und der Transport von immer mehr Windstrom von Nord- nach Süddeutschland zwang die Netzbetreiber zu gigantisch mehr Stromzuführungen und Abschaltungen als im Vorjahr. Im Netz im bayrischen Kriegenbrunn musste der Netzbetreiber Tennet mit 300-mal so viel Strom wie im Vorjahr gegensteuern, an der polnischen Grenze bei Vierraden musste der Netzbetreiber 50 Hertz mit fast 180-mal und im niedersächsischen Conneforde Tennet mit fast 100-mal so viel Strom eingreifen. Mussten die Netzbetreiber im Winter 2010/11 nur 39-mal die Einspeisung von Strom drosseln, war dies jetzt in 197 Fällen notwendig.
Bild: dpaUnkontrollierter Ausbau der Windkraft
Die Gründe für den Dauerstress im vergangenen Winter, so die Bundesnetzagentur, liegen „im unverminderten Zubau von Windleistung“. Vor allem in Norddeutschland.
Bild: dpaPer saldo bleibt Deutschland Stromexporteur
Trotz der Abschaltung von acht AKW exportierte Deutschland auch diesen Winter mehr Strom als importiert wurde. Der Überschuss der Exporte veränderte sich „nur marginal“, errechnete die Bundesnetzagentur. Ursache dafür war die Inbetriebnahme von Solaranlagen mit einer Leistung von 7.500 Megawatt, fast so viel wie sieben mittelgroße Atomreaktoren, sowie von Windanlagen mit 1.800 Megawatt.
Bild: dpaNiedrigerer Preis am Strommarkt
Der Preis am Spotmarkt, bei dem sich Kunden kurzfristig mit Strom eindecken, lag im vergangen Winter um etwa acht Prozent niedriger als vor einem Jahr. „Mögliche Gründe“, so die Bundesnetzagentur, „könnten in der gestiegenen Einspeisung aus Photovoltaik-Anlagen sowie Windkraftwerken liegen, die sich dämpfend im Preis niederschlägt.“ Immerhin hätten diese Anlagen im vergangenen Winter 38 Prozent mehr Strom eingespeist als vor einem Jahr. Hinzukäme der vergleichsweise milde Winter und ein entsprechend niedrigere Stromnachfrage.
Bild: dapdTraditioneller Kraftwerkspark schrumpft zu schnell
Die neuesten Planungen der Kraftwerksbetreiber laufen darauf hinaus, dass im Laufe des Jahres so viel Anlagen den Betrieb einstellen, dass im kommenden Winter in Deutschland 1000 Megawatt Leistung weniger als noch vor kurzem prognostiziert zur Verfügung stehen, fast so viel wie ein mittleres Kernkraftwerk. Der Abbau konventioneller Kraftwerke insbesondere in Süddeutschland, warnt die Bundesnetzagentur, wirke sich deshalb „negativ auf die Versorgungssicherheit“ aus.
Bild: dpa30 Prozent Reserve, aber zu wenig Steuerungsmasse
Sieht man von Stromimporten und -exporten ab, reichten rund 70 Prozent des herkömmlichen Kraftwerkparks aus, um den Höchstverbrauch in Deutschland, am 16. November 2011 um 17.45 Uhr, zu decken. Hauptproblem war jedoch der Mangel an Strom am 13. Februar, um den Ausgleich im Netz zu gewährleisten. Diese Lücke konnten die Netzbetreiber nur mit Mühe durch Importe im letzten Augenblick schließen.
Bild: dapdBlackout-Gefahr durch Gasmangel
Der durch Lieferprobleme des russischen Gazprom-Konzerns verursachte Gasmangel bei Kraftwerken in Süddeutschland beschwor im Februar eine brenzlige Situation herauf. Laut Netzbetreibern war es nicht möglich, Reserven zu mobilisieren. „Wäre es in dieser Situation zum Ausfall eines größeren Kraftwerks gekommen, hätte kaum noch Handlungsspielraum bestanden“, resümiert die Bundesnetzagentur. Auch aus diesem Grund gebe es einen „dringenden Zubaubedarf“ bei traditionellen Kraftwerken.
Finger weg von Kraftwerksstilllegungen!
Die Warnung der Bundesnetzagentur ist eindeutig: „Stilllegungen weiterer konventioneller Kraftwerke ist derzeit in Deutschland nicht vertretbar.“ Bundestag und Bundesregierung müssten entsprechende Vorschriften verabschieden, um Kraftwerksstilllegungen im Bereich der konventionellen Erzeugung zu unterbinden.
Am 15. November 2012 fiel in München fast im gesamten Stadtgebiet teilweise bis zu einer Stunde der Strom aus. Betroffen waren nach Angaben der Stadtwerke rund 450.000 Kunden, darunter tausende Unternehmen. Nach ersten Analysen wurde der Stromausfall durch einen Fehler im Netz der Stadtwerke verursacht. Fremdeinwirkungen aus vorgelagerten Netzen konnten ausgeschlossen werden.
Für die betroffenen Firmen ist die Frage zentral, wer für den Stromausfall verantwortlich ist. Denn ohne Notaggregate lief kein Computer, Kühlungssysteme fielen aus, die Produktion wurde unterbrochen. Die damit verbundenen Schäden schießen schnell in Millionenhöhe.

Für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze sind die Netzbetreiber verantwortlich. Eine Haftung des Netzbetreibers für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Stromversorgung erleidet, kann sich aus dem (gesetzlichen) Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Kunde, aus einem Vertrag oder aus dem Deliktsrecht ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausfall auf einer Störung im Netz beruht. Dann hat der Stromkunde in begründeten Fällen Anspruch auf Schadensersatz.
Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) haftet grundsätzlich der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet. Die Regelung gilt bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung auch für Kunden in höheren Spannungsebenen, betrifft also in der Regel alle von einem Stromausfall Betroffenen.
Die Beweislast bei Anschlüssen, die in Niederspannung an das Netz angeschlossen sind, liegt grundsätzlich beim Netzbetreiber. Es wird demnach gesetzlich vermutet, dass der Netzbetreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Weist er jedoch nach, dass er für den Schaden nicht oder zumindest nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verantwortlich ist, muss er wenn überhaupt nur in sehr eingeschränktem Umfang haften.
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