Rein rechtlich

Neue Verbraucherrechte revolutionieren Online-Handel

Die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher wird zum 13. Juni 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Konkret bedeutet das: Für Händler und Kunden ändern sich vor allem die Regeln für Bestellungen im Internet.

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Einkaufen im Internet: Ab Mitte Juni gilt auch in Deutschland eine EU-Richtlinie. Quelle: dpa

Der Online-Handel feiert seit Jahren einen Siegeszug: 48,5 Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr im Versandhandel innerhalb Deutschlands umgesetzt, so eine Studie des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel. Zahlreiche Unternehmen haben sich auf das veränderte Käuferverhalten eingestellt und nutzen das Internet heute entweder als zusätzlichen Vertriebskanal („Multi-Channel“) oder haben ihren Handel sogar komplett ins Netz verlagert. Die Erfolgsgeschichte des Online-Handels hat aber auch ihre Schattenseiten: Den Verbrauchern machen oft unübersichtliche gesetzliche E-Commerce-Vorschriften zu schaffen. Die Unternehmen kämpfen zudem mit hohen Retourenquoten und dadurch mit beträchtlichen Zusatzkosten. Nach Schätzungen werden allein in Deutschland rund 286 Millionen im Internet bestellte Waren jedes Jahr zurückgesendet, fast jedes zweite Kleidungsstück geht zurück an den Händler. Diesen kostet jede Retoure im Schnitt rund 15 Euro.

Jens Borchardt

Online-Händler müssen ihre AGBs anpassen

Nachdem das Fernabsatzrecht, der maßgebliche Rechtsrahmen für den Online-Handel, in den vergangenen Jahren nahezu unverändert geblieben ist, steht ihm nun eine kleine Revolution bevor. Zum 13. Juni 2014 wird die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (genauer: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011) in nationales Recht umgesetzt. Besonders die Online-Händler müssen spätestens dann ihre Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ihre Internetportale an die neuen Regeln anpassen. Tun sie es nicht, drohen ihnen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände sowie Kostennachteile.

Mehr Information für Verbraucher

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ändern sich zunächst die Informationspflichten der Online-Händler. Spätestens bei Beginn eines Bestellvorgangs müssen sie in Zukunft für den Kunden klar und deutlich anzeigen, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Beim Vertrieb über mobile Webseiten und Smartphone-Apps werden die Informationspflichten hingegen beschränkt: Hier reicht es künftig aus, wenn der Verbraucher über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, die Identität des Unternehmens, den Gesamtpreis, das Widerrufsrecht, die Laufzeit des Vertrags sowie die Kündigungsbedingungen informiert wird. Einige der neuen Regelungen werden ausdrücklich auch für den stationären Handel gelten (mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Lebens), so dass Verkäufer ihre Kunden auch bei Ladengeschäften demnächst genauer informieren müssen. So können Unternehmen auch im stationären Handel zum Beispiel Fracht-, Liefer- oder Versandkosten nur dann vom Verbraucher verlangen, wenn sie ihn darüber vorher informiert haben.

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