Rein rechtlich

Neue Verbraucherrechte revolutionieren Online-Handel

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Retouren werden für Verbraucher aufwendiger

Die größten Onlineshops
Platz 10: EspritE-Commerce-Umsatz: 327,6 Millionen Euro. Das Modelabel zählt zu den beliebtesten Marken der Deutschen - vor allem der deutschen Frauen. Dennoch verliert Esprit zwei Plätze im Vergleich zum Vorjahr. Esprit kämpft seit einigen Jahren mit Qualitätsproblemen, einem schleichenden Imageverlust und hat in diesem Jahr zum ersten Mal seit dem Börsengang 1993 einen Verlust von über 400 Millionen Euro eingefahren. Mehr über die Probleme bei Esprit lesen Sie hier: "Esprit läuft die Zeit davon"Quelle des Rankings: EHI Retail-Institute + Statista Studie E-Commerce-Markt Deutschland 2013 - untersucht wurde der Markt der Top 1000 Onlineshops. Als E-Commerce-Umsatz gilt der Nettoumsatz im Jahr 2012, bereinigt von Retouren, exkl. Umsatzsteuer und nur aus der reinen Geschäftstätigkeit des Onlineshops (ohne sonstige betriebliche Erträge des Unternehmens). Quelle: Screenshot
Platz 9: CyberportE-Commerce-Umsatz: 343,1 Millionen Euro. Das Portal für Computer, Unterhaltungselektronik, Handys und Zubehör kann seinen Platz im Vergleich zum Vorjahr halten. Die Produktgruppe Computer & Co. ist mit rund 14 Prozent am Gesamtumsatz der Top-1000-Onlineshops das drittstärkste Segment im gesamten E-Commerce. Quelle: Screenshot
Platz 8: BonprixE-Commerce-Umsatz: 357 Millionen Euro. Die Otto-Tochter Bonprix ist seit 1986 am Markt. Sie wirbt mit günstigen Preise für junge Mode und spricht damit in erster Linie Frauen an. Im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert sich Bonprix um einen Platz. 20 Prozent aller Umsätze der Top 1000 Onlinehändler wurden 2012 mit Modeartikeln gemacht. Quelle: Screenshot
Platz 7: TchiboE-Commerce-Umsatz: 360 Millionen Euro. Vom Teesieb bist zur Regenjacke - bei Tchibo gibt es nahezu alles - das scheint den Kunden zu gefallen. Der einstige Kaffeeröster schießt von Platz 16 auf Platz 7. Der Umsatzanteil der Generalisten, zu denen auch Tchibo zählt, blieb mit knapp 37 Prozent und fast 11 Milliarden Euro auf Vorjahresniveau. Rund die Hälfte aller Onlineshops betreibt wie auch Tchibo, zusätzlich ein oder mehrere stationäre Geschäfte. Beliebt sind außerdem Marktplätze wie Amazon und ebay, die von knapp 45 bzw. fast 29 Prozent der Händler genutzt werden. Smartphone- sowie Tablet-optimierte Websites oder Apps inklusive Shopfunktion sind um gut 36 Prozent gewachsen und haben ihren Marktanteil auf über 29 Prozent (Vorjahr: 21,4 Prozent) ausgebaut. Kataloge oder Magazine halten über 23 Prozent innerhalb der Vertriebskanäle. Quelle: Screenshot
Platz 6: ConradE-Commerce-Umsatz: 372,9 Millionen Euro. Werkzeug, TV-Geräte, Glühbirnen - Conrad ist das Technik-Dorado der Schrauber und Bastler. Filialen, Katalog und Onlineportal führen mehr als 220.000 Produkte. Die Conrad-Gruppe geht zurück auf Max Conrad der 1923 das "Radio Conrad" gründete. Im Vergleich zum Vorjahr verliert Conrad einen Platz im Ranking und tauscht ihn mit.... Quelle: Screenshot
Platz 5: WeltbildE-Commerce-Umsatz: 388,9 Millionen Euro. Die Verlagsgruppe Weltbild beschäftigt mehr als 6.400 Mitarbeiter. Zum Sortiment gehören Bücher und E-Books, Musik und DVDs, Software und Games, Haushaltsartikel, Spielwaren und Geschenkartikel. Im Online-Buchhandel ist der Internetshop nach eigener Aussage bereits die Nummer zwei in Deutschland. Weltbild.de macht im Vergleich zum Vorjahr im Ranking der umsatzstärksten deutschen Onlineshops einen Platz gut - von 6 auf 5. Quelle: Screenshot
Platz 4: ZalandoE-Commerce-Umsatz: 411,6 Millionen Euro. Zalando.de, hat mit Platz 4 das Sieger-Treppchen zwar knapp verfehlt, aber volle 16 Plätze im Vergleich zum Vorjahr aufgeholt. Mit seinem Mode-, Schuh- und Accessoires-Sortiment hat das "Schrei-vor-Glück"- Unternehmen das zweitgrößte Segment im Onlinehandel kräftig aufgemischt und könnte schon an die Börse gehen. Zalando feiert in diesem Jahr seinen fünften Geburtstag. Quelle: Screenshot

Wem eine online bestellte Ware nicht gefällt, der kann sie nach dem Gesetz bis zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Hier stehen zum 13. Juni 2014 wesentliche Änderungen an:

Verbraucher müssen Rückgabe begründen und Versandkosten tragen: Bisher konnte das gesetzliche Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden, wenn dieses vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Dabei musste nur die Ware zurückgesendet werden, die Kosten der Rückgabe übernahm der Händler. Zukünftig ist gesetzlich allein das Widerrufsrecht vorgesehen, zu dem immer eine eindeutige Erklärung des Verbrauchers erforderlich ist. Dies schafft zum einen mehr Rechtssicherheit. Die Rücksendekosten hat zum anderen nun grundsätzlich der Verbraucher zu tragen.

Mehr Waren werden von der Rückgabe ausgeschlossen: Bereits nach geltendem Recht stand dem Verbraucher in bestimmten Fällen kein Widerrufsrecht zu, zum Beispiel bei Ware, die aufgrund einer individuellen Auswahl hergestellt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurde, oder bei schnell verderblicher Ware. Zukünftig wird es zusätzliche beziehungsweise erweiterte Ausnahmen vom Widerrufsrecht geben, beispielsweise beim Kauf von Produkten, die aus hygienischen Gründen versiegelt sind, oder bei bestimmten Verträgen zur Lieferung von Zeitungen oder Zeitschriften.

Neue Widerrufsfristen: Ab Juni gilt europaweit nur noch eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die verlängerte Frist von einem Monat bei fehlender Widerrufsbelehrung wird es in Deutschland nicht mehr geben. Zudem erlischt das Widerrufsrecht in jedem Fall spätestens zwölf Monate und 14 Tage ab Erhalt der Ware oder nach dem Vertragsschluss.

Erklärung des Widerrufs auch telefonisch: Verbraucher müssen künftig ihren Widerruf nicht mehr in Textform erklären, es genügt eine eindeutige Erklärung ohne Begründung, so dass zukünftig auch ein Widerruf per Telefon zulässig ist. Nicht mehr möglich ist ein Widerruf durch bloße Rücksendung der Ware, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

Musterformulare für den Widerruf: Online-Händler müssen dem Verbraucher in Zukunft ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen, z.B. auch auf einer Webseite, so dass es online ausgefüllt und elektronisch an den Händler übersendet werden kann. In diesem Fall muss der Unternehmer den Zugang des Widerrufs anschließend unverzüglich bestätigen. Für den Händler hat das Musterformular den Vorteil, dass der Widerruf nahezu automatisiert bearbeitet werden und die Rückabwicklung schneller und kosteneffizienter erfolgen kann. Der Verbraucher ist jedoch nicht verpflichtet, das ihm zur Verfügung gestellte Widerrufsformular tatsächlich zu nutzen.

Erstattung von Hinsende- und Rücksendekosten: Unternehmen müssen die Hinsendekosten künftig nur noch bis zu einem bestimmten Betrag erstatten. Wählt der Verbraucher eine teurere Versandform als den vom Unternehmer angebotenen Standardversand, bleibt der Verbraucher im Widerrufsfall auf den Mehrkosten sitzen. Die Rücksendekosten hat künftig der Verbraucher zu tragen – und zwar unabhängig vom Warenwert; bislang musste er dies nur bei einer vertraglichen Regelung und einem Warenwert von weniger als 40 Euro.

Schnellere Abwicklung von Retouren: Retouren müssen künftig innerhalb von 14 Tagen abgewickelt werden, das heißt die empfangenen Leistungen sind von beiden Vertragsparteien spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Der Kaufpreis muss grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel erstattet werden wie es für die Zahlung verwendet worden ist.

Zurückbehaltungsrecht: Der Händler kann die Rückzahlung des Kaufpreises künftig verweigern, bis er die Ware zurückerhalten oder der Verbraucher zumindest deren Rückversand nachgewiesen hat.

Händler dürfen es besser machen

Ob Unternehmen tatsächlich von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, den Kunden die Kosten für Retouren aufzuerlegen, bleibt allerdings abzuwarten. Einiges spricht dafür, dass die Marktmacht der Kunden im Online-Geschäft dazu führen wird, dass viele Händler sich aus Sorge vor Umsatzeinbrüchen kulant zeigen und die Versandkosten weiterhin übernehmen. Dann wirkte sich die Verbraucherrichtlinie tatsächlich verstärkt zu Gunsten der Verbraucher aus.

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