Renten, Immobilien, Steuern Das ändert sich 2013

Das neue Jahr bringt Gesetzesänderungen mit deutlichen Auswirkungen auf die privaten Finanzen. Wer bald Steuern sparen, Beiträge senken und von staatlichen Förderungen profitieren kann. Und für Briefe mehr zahlen muss.

Die Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassen steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.937,50 keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Quelle: Verbraucherzentrale NRW. Quelle: dpa
Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr im Portemonnaie. Zumindest wenn sie nicht zu den Besserverdienern zählen. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt: in Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 Euro, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro. Wer entsprechend gut verdient, zahlt derzeit in die gesetzliche Rentenkasse 548,80 Euro ein. 2013 läge der Beitrag dann bei 548,10 Euro. Quelle: dapd
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von bisher 1,95 auf 2,05 Prozent. Während sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, müssen ihn Rentner komplett selbst zahlen. Versicherte, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent dazu bezahlen – ohne Beteiligung des Arbeitsgebers. Der Beitrag steigt für diese Gruppe auf 2,3 Prozent. Quelle: dpa
Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II/Hartz IV). Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet das ein Plus von acht Euro monatlich: Er erhält nun 382 Euro Grundsicherung. Erstmals seit Januar 2011 erhöhen sich dieses Mal auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche: je nach Alter um drei bis fünf Euro monatlich. Quelle: AP
Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 monatlich 450 Euro (bisher: 400 Euro) verdienen, müssen dafür aber in die Rentenversicherung einzahlen. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber davon den größten Anteil. Die Angestellten selbst müssen nur 3,9 Prozent ihres Gehalts abgeben. Wer 450 Euro verdient, müsste maximal 17,55 Euro berappen. Bislang gab es den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber nur durch freiwillige Aufstockung. Das neue Modell gilt nur für neu geschlossene Minijob-Verträge. Quelle: dpa
Am 1. August 2013 kommt das Betreuungsgeld: Mütter und Väter, die keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, erhalten monatlich zunächst 100 Euro pro Kind unter drei Jahren. Der Betrag soll später auf 150 Euro pro Kind ansteigen. Offen ist bislang, ob das Betreuungsgeld in bar oder in Einzelfällen in Gutscheinen ausgezahlt wird. Das Betreuungsgeld wird nur auf Antrag gewährt; bei welcher Behörde steht aber noch nicht fest: In die engere Auswahl kommen die Kindergeldkasse, die Arbeitsagentur und die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Quelle: dpa
Für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es weniger Elterngeld. Bei dessen Berechnung zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern ein einheitlicher Satz von 21 Prozent. Dadurch kann für Eltern mit monatlich 2.000 bis 3.000 Euro Bruttolohn das künftige Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat sinken. Ab 1. August 2013 können Eltern mit Kindern zwischen einem und drei Jahren auf einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter pochen. Wer in seiner Kommune vergebens nach einem Betreuungsplatz für sein Kleinkind sucht, kann dank des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz auf Schadenersatz klagen. Quelle: dpa
Das Finanzministerium hat entschieden: Die Bundesfinanzagentur wird ab 2013 keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Das soll Kosten sparen. Bei Anlegern waren die Papiere wegen des geringen Risikos beliebt, auch wenn die Verzinsung mager ausfiel.Bundesanleihen und -obligationen können zwar auch nach 2012 weiterhin erworben werden, allerdings nicht mehr kostenlos bei der Finanzagentur, sondern gebührenpflichtig bei Banken und Sparkassen. Auch die kostenlose Verwahrung der Wertpapiere wird eingestellt - bestehenden Konten ausgenommen. Diese laufen bis zur Fälligkeit ihrer Wertpapiere weiter. Neu erworbene Bundeswertpapiere jedoch müssen Anleger womöglich kostenpflichtig im Wertpapierdepot ihrer Bank oder Sparkasse lagern. Quelle: dpa
Ab 2013 gelten für Offene Immobilienfonds neue Regeln: Anleger müssen ihre Fonds 24 Monate halten, bevor sie sie wieder zurückgeben dürfen (Mindesthaltefrist), und sie müssen zwölf Monate vor der Rückgabe erklären, dass sie ihre Anteile zurückgeben wollen (Rückgabefrist). Allerdings gilt beides nur für Werte von über 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr. Kleinanleger sind daher kaum betroffen. Altkunden müssen sich nicht an die Mindesthaltefrist halten. Quelle: dpa
Kreditinstitute und Finanzdienstleister sind seit dem 1. November 2012 per Gesetz ausdrücklich verpflichtet, nur sachkundige und zuverlässige Mitarbeiter einzusetzen. Um das zu kontrollieren, sammelt die Bundesfinanzaufsicht BaFin nun Kundenbeschwerden über Anlageberater, Compliance-Beauftragte und Vertriebsverantwortliche und speist diese in eine Datenbank ein. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die BaFin sogar ein Berufsverbot aussprechen.Anlageberater, Finanzvermittler und Vermögensberater müssen ab 2013 ihre Sachkunde prüfen lassen und eine Versicherung abschließen, die bei Vermögensschäden haftet. Das soll Betrügern das Geschäft erschweren. Die Sachkundeprüfung nehmen die Industrie- und Handelskammern ab. Quelle: dpa
Im Laufe des Jahres 2013 bringen die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken eine neue Serie von Euro-Banknoten in Umlauf: Als Wasserzeichen dient nun die Göttin Europa. Bei den bisherigen Scheinen ist hier ein Bauwerk zu sehen. Quelle: rtr
Zum 1. Januar 2013 wird die eidesstattliche Versicherung in „Vermögensauskunft“ umbenannt. Anders als bisher soll die Vermögensauskunft ab 2013 ganz am Anfang der Zwangsvollstreckung stehen und im Büro des Gerichtsvollziehers oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers abgenommen werden. Bisher erfolgte sie in der Regel in der Wohnung des Schuldners nach einem erfolglosen Versuch der Sachpfändung. Weitere wichtige Änderung: Die Vermögensauskunft hat nur noch eine Wirkung von zwei Jahren (vorher: drei Jahre). So lange kann sie anderen Gläubigern entgegengehalten werden. Danach muss sie auf Antrag eines Gläubigers gegebenenfalls erneut abgegeben werden - es sei denn, es gibt bereits vorher konkrete Hinweise auf neues Vermögen. Außerdem kann der Gerichtsvollzieher nun in jeder Phase des Verfahrens eine gütliche Einigung zur (Raten-)Zahlung treffen. Wird gezahlt, kann die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis sogar noch verhindert werden. Quelle: dpa
Beim Wohn-Riester sind ab 2013 einige Änderungen geplant: Verbraucher können dann mit ihrem Guthaben jederzeit eine Haus oder Wohnung erwerben, sofern sie dort selbst wohnen. Bislang war das wegen diverser Fristen nicht möglich. Weiterhin wird die nachgelagerte Besteuerung gesenkt und Sparer können jederzeit die Besteuerung auf einen Rutsch zahlen, wodurch nur 70 Prozent der üblichen Abgaben fällig werden. Und noch etwas: Baut der Sparer sein Eigenheim behinderten- oder altersgerecht um, darf er künftig Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen dafür müssen mindestens 6.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf/dem Bau der Immobilie entstanden sein. Falls der Eigentümer später umbaut, muss er mindestens 30.000 Euro aufwenden. Ein Sachverständiger muss zudem hinzugezogen werden. Allerdings sind diese Ausgaben ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Quelle: dpa
Ab 1. April 2013 profitieren mehr Studenten von Studienkrediten der staatlichen Förderbank KfW: Der Kredit kann künftig auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium sowie für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden. Darüber hinaus steigt die Altersgrenze für Kreditnehmer von derzeit 34 Jahre auf 44 Jahre. Die Dauer der Finanzierung ist aber weiter altersabhängig. Studenten, die am 1. April – vor Finanzierungsbeginn – 34 Jahre alt sind, bekommen eine Kreditzusage für bis zu 14 Semester. Ab 39 Jahren sinkt die Förderhöchstdauer auf zehn Semester, ab 44 Jahren sind es dann nur noch sechs Fördersemester. Quelle: gms
Das Aus für kostenträchtige Warteschleifen: Ab 1. Juni 2013 zahlen Verbraucher für teure Sonderrufnummern wie 0900 oder 0180 nur, wenn ihr Anliegen auch bearbeitet wird - und nicht mehr für die Warteschleife. Als Warteschleife gilt die Zeitspanne ab dem Rufaufbau bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Anrufer automatisiert oder persönlich beraten wird. Schon seit dem 1. September 2012 müssen bei den Sonderrufnummern mindestens die ersten zwei Minuten einer Warteschleife zu Gesprächsbeginn kostenfrei sein. Dies gilt unabhängig davon, ob vom Festnetz- oder Mobilfunkanschluss angerufen wird. Unternehmen müssen Anrufer zu Beginn der ersten Warteschleife über den Festpreis sowie die Dauer der Warteschleife informieren. Diese Ansagepflicht gilt auch für die Firmen mit kostenfreier Warteschleife. Wer gegen Vorschriften zum Einsatz von Warteschleifen verstößt, droht ein Bußgeld. Quelle: dpa
Ab 2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Wohnung erhoben: Für jede Wohnung ist dann ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat fällig - egal, ob oder wie viele Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind. Schwerbehinderte mit RF-Merkzeichen im Ausweis können sich ab 2013 nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreien lassen, sondern zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro. Quelle: dpa
Per einstimmigen Beschluss hat der Bundestag die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Die vierteljährliche Zuzahlung von zehn Euro beim Arzt- bzw. Zahnarztbesuch pro Quartal wurde ersatzlos gestrichen. Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Zudem werden die Patientenrechte ab 1. Januar 2013 nun erstmalig in einem Gesetz gebündelt. Dort zu finden sind unter anderem Informations- und Aufklärungsrechte sowie Einsichtsrechte in Behandlungsunterlagen. Quelle: dpa
Vermieter müssen bei ihren Anlagen zur Warmwasserversorgung bis spätestens 31. Dezember 2013 im Labor untersuchen lassen, ob das Trinkwasser in ihrem Haus gefährliche Legionellen enthält. Folgeprüfungen sind alle drei Jahre vorgeschrieben. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Pflicht ausgenommen. Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und von dort aus in die Trinkwasseranlage gelangen können. Das Einatmen legionellenhaltigen Wassers kann zu schweren Infektionen führen. Quelle: AP
Ab 1. Januar 2013 dürfen Demenzkranke und andere Personen mit Pflegestufe 0 „normale“ Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen: Diese bekommen monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Wenn die Pflegeperson ausfällt, können Demenzkranke nunmehr – wie alle anderen Pflegebedürftigen – bis zu 1.550 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auch Demenzkranken ein Zuschuss von 2.557 Euro für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung gewährt. Demenzkranke, die bereits eine Pflegestufe haben, bekommen ab 1. Januar Zuschläge zu Pflegegeld und Pflegesachleistung. Wichtig: Auch wer schon einen Bescheid der Pflegekasse hat, dass Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können, muss seine Pflegekasse noch einmal kontaktieren und die neuen Leistungen einfordern. Quelle: dpa
Ab Januar 2013 können Ambulante Pflegedienste auch Aufwendungen für „häusliche Betreuung“ gegenüber der Pflegekasse geltend machen: Hierunter fallen zum Beispiel das Vorlesen der Zeitung oder das Spazierengehen mit dem Pflegebedürftigen. Wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt, muss die Begutachtung innerhalb von fünf Wochen erfolgt sein und die Pflegekasse einen Bescheid über einen Leistungsanspruch erstellt haben. Übrigens müssen die Pflegekassen bereits seit 30. Oktober 2012 für jede angefangene Woche, die über die Frist hinausgeht, 70 Euro zahlen. Versicherte müssen diesen Betrag selbst einfordern, sobald klar ist, wie weit die Frist überschritten wurde. Wollen mehrere Pflegebedürftige eine Wohngemeinschaft gründen, gibt es von der Pflegekasse bereits seit 30. Oktober 2012 einmalig 2.500 Euro pro Bewohner als Anschubfinanzierung. Der Betrag ist je Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro gedeckelt. Leben mindestens drei Pflegebedürftige (Pflegestufe 1 oder mehr) dauerhaft zusammen in einer Wohnung, erhalten diese jeweils 200 Euro pro Monat von ihrer Pflegekasse. Das soll eine eine Präsenzkraft finanzieren, die neben pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch organisatorische Aufgaben übernehmen soll. Die Gelder für die Präsenzkraft kommen zu den anderen Leistungen obendrauf. Vater Staat gibt einen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr, wenn ab 1. Januar 2013 freiwillig eine Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen wird. Voraussetzung: Der Versicherte muss hierin mindestens 120 Euro jährlich an Prämien einzahlen. Außerdem muss die Pflegetagegeldversicherung allen Interessenten offen stehen und ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können. Quelle: obs
Zum 1. Januar 2013 fällt das Kehrmonopol: Hausbesitzer können dann freie Schornsteinfeger für die Reinigungs- und Wartungsaufgaben an ihren Schornsteinen beauftragen. Vorteil für Kunden: Während der Bezirksschornsteinfeger für diese Dienste einen festen Preis verlangt hatte, kalkulieren die Freien ihre Preise selbst. . Der Bezirksschornsteinfeger prüft jedoch weiter in einem Turnus von bisher fünf Jahren (in Zukunft 3,5 Jahre) die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizungsanlage - wie zum Beispiel Abgasleitungen - und legt fest, welche Kehrarbeiten anfallen. Auch nimmt er neue Kamine sicherheitstechnisch ab. Ab 2014 werden die Bezirksschornsteinfeger für sieben Jahre ausgewählt. Quelle: dpa
Alle Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden oder noch werden, müssen spätestens zum 1. Januar 2013 technische Vorgaben umsetzen, die eine Überlastung der Stromnetze verhindern sollen. So müssen alle neu installierten Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung (fern-)regeln kann (Einspeisemanagement) oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein und dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird (Kappung). Quelle: dpa
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausrüsten. Während es bisher möglich war, den Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung pauschal zu ermitteln, muss nun die genaue Menge genau per Wärmezähler erfasst werden. Dadurch sollen die Kosten genauer und somit gerechter verteilt werden als im bisherigen pauschalen Abrechnungsverfahren. Quelle: dpa
Die neue Fruchtsaftrichtlinie der EU muss von allen Mitgliedstaaten bis zum 28. Oktober 2013 umgesetzt werden. Fruchtsaft darf demnach zukünftig grundsätzlich kein Zucker zugesetzt werden. Dies ist in den allermeisten Fällen bereits heute schon die Regel, prinzipiell aber noch erlaubt. Die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ ist nach dem Beschluss nur noch für eine Übergangsfrist – allerdings bis 28.Oktober 2016 – zulässig. Quelle: AP
Künftig gelten für Energydrinks verbindliche Höchstmengen für Koffein (320 mg/l), Taurin (4.000 mg/l), Inosit (200 mg/l) und Glucuronolacton (2.400 mg/l). Die Hersteller müssen erhöhten Koffeingehalt mit der Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ plus Mengenangabe kennzeichnen. Zukünftig gilt das nicht nur für verpackte Energydrinks, sondern auch für „lose“ abgegebene koffeinhaltige Erfrischungsgetränke – also solche, die im Glas in Gaststätten oder Diskotheken serviert werden. Quelle: REUTERS
Ab 11. Juli 2013 dürfen Kosmetikprodukte mit Nanomaterialien nur vermarktet werden, wenn sie als solche deklariert sind. Alle verwendeten Nanomaterialien müssen in der Liste der Bestandteile mit dem Zusatz „Nano" gekennzeichnet werden. Die Firmen sind zudem verpflichtet, umfassende Informationen zur Sicherheit sowie zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorzulegen. Quelle: dpa/dpaweb
Der Standardbrief bis 20 Gramm kostet ab 2013 0,58 Euro statt wie bisher 0,55 Euro. Beim Maxibrief zieht das Porto von 2,20 Euro auf 2,40 Euro an. Büchersendungen gehen dann nur noch „Groß“ oder „Maxi“ auf die Reise – mit Preisen von 1 bzw. 1,65 Euro. Wer alte Briefmarkenbestände aufbrauchen will, kann im Internet unter www.efiliale.de Ergänzungsmarken kaufen. Quelle: dpa
Zum Jahreswechsel dürfen Fernbusse auf Strecken über 50 Kilometern mit der Deutschen Bahn konkurrieren. Eine ganze Reihe von Busgesellschaften wartet auf den Startschuss. Hauptanreiz: Ein im Vergleich zur Bahn günstiger Fahrpreis. Quelle: dpa
Ab 1. Januar 2013 sollen die Tankstellen in Deutschland ihre Preise für Benzin und Diesel dem Kartellamt melden. Diese Daten sollen privaten Anbieter nutzen, um Vergleichsportalen via Internet, Smartphone-App oder Navigationssystem zu programmieren. Das soll den Wettbewerb unter den Tankstellen verbessern. Der Zugriff auf die Datenbank soll frühestens im Sommer 2013 möglich sein. Quelle: dpa
Der Fördersatz für die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird zum Jahreswechsel von 330 auf 260 Euro abgesenkt. Für Nachrüstungen, die noch in diesem Jahr erfolgen, kann der Antrag auf Förderung bis zum 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, nach diesem Stichtag gilt der niedrigere Fördersatz. Informationen zur Nachrüstung bietet der Verkehrsclub Deutschland im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de. Quelle: AP
Ab 19. Januar 2013 hat der Führerschein eine Lebensdauer von 15 Jahren. Danach muss er umgetauscht werden – jedoch ohne dass etwa eine ärztliche Untersuchung fällig wird. Zwar bleiben alte Fahrschein-Dokumente bis 2033 grundsätzlich von der Tauschpflicht befreit, doch wer neue Papiere beantragt - etwa wegen Diebstahls -, fällt auch unter die 15-Jahre-Regelung. Darüber hinaus fällt die 80-km/h-Regelung für 125er-Motorräder weg: Motorrad-Einsteiger zwischen 16 und 17 Jahren dürfen ab Januar mit 48 PS starten. Neu ist die Führerschein-Klasse AM ab 16 Jahre: Sie gilt für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, 50 Kubik bzw. vier Kilowatt Leistung. Diese Fahrzeuge fielen vorher in die Klassen M und S. Die Fahrerlaubnisklasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A (beschränkt). Sie gilt für alle Motorräder bis zu 35 Kilowatt und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Sie erweitert sich jedoch nicht nach zwei Jahren automatisch zur Klasse A. Dafür müssen eine theoretische und praktische Ausbildung nachgewiesen sowie eine praktische Prüfung absolviert werden. Wichtig: Für Inhaber der aktuellen beschränkten A-Fahrerlaubnis ändert sich nichts. Quelle: dpa/dpaweb
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