Rundfunkgebühren GEZ: Neuer Name, alte Gebühr

Die GEZ heißt künftig ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. An den Rundfunkgebühren ändert sich dafür nicht viel. Jedenfalls nicht vor 2013. Unternehmen profitieren von der Lösung.

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Eine Frau schaut Fernsehen in ihrem Computer Quelle: dpa

Im kommenden Jahr stellt die GEZ ihr Bezahlmodell um. Deshalb, so dachte sich der Verwaltungsdirektor des WDR und Vorsitzende des Verwaltungsrats der GEZ, Hans W. Färber, muss auch ein neuer Name her. "Eine Umbenennung ist notwendig geworden aufgrund des Wechsels von der Gebühr hin zum Beitrag“, sagt Färber. Und anstatt der lockeren Bezeichnung "Gebühreneinzugszentrale" - kurz GEZ - soll das Kind künftig den etwas bürokratischeren Namen "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice" tragen. Zahlen darf den Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio jeder - egal ob er diese Kanäle nutzt oder auch nur dazu in der Lage ist. Denn, so die Argumentation: Über ein wie auch immer geartetes Medium, einen der drei zu empfangen, verfügt jeder. Sei es Smartphone, PC, Radio oder Fernseher; wer kann, der guckt und wer guckt, der zahlt. Mit dem neuen Beitrag wollen die öffentlich-rechtlichen Sender zwischen 2013 und 2016 rund 1,5 Milliarden Euro mehr einnehmen.

Erleichterung für Unternehmen

Da künftig nicht mehr jedes Empfangsgerät einzeln bezahlt werden muss, sondern pro Haushalt eine Pauschale fällig wird, macht die Neuregelung nichtgemeinnützigen Unternehmen und Verbänden vieles leichter. Die Beitragshöhe richtet sich künftig nach der Zahl der Angestellten und der Größe des Fuhrparks sowie der Anzahl der einzelnen Betriebsniederlassungen. Wer acht oder weniger Menschen beschäftigt, zahlt 5,99 Euro pro Monat, bei neun bis 19 angestellten werden 17,98 Euro monatlich fällig. Laut GEZ fallen rund 90 Prozent der Betriebe in diese beiden Kategorien. Die Neuregelung ist also eine Entlastung für die deutsche Wirtschaft. Teuer wird's für die Großen: Wer 20.000 und mehr Mitarbeiter beschäftigt, zahlt monatlich 3.236,40 Euro - auch, wenn nicht ein Radio auf dem Werksgelände steht.

Wenn sich an der Zahl der Beschäftigten etwas ändert, müssen Unternehmen das einmal im Jahr melden. Kommt eine neue Betriebsstätte dazu, gilt dagegen die sofortige Meldepflicht. Gleiches gilt für die Anzahl von betrieblich genutzten Autos.

Die Zimmerzahl entscheidet

Selbstständige, die ihr Büro in der eigenen Wohnung haben, zahlen bloß ihren Beitrag für ihre Wohnung - eine zusätzliche Betriebsabgabe entfällt. Nur wer mit seinem Pkw zu Terminen fährt, das Auto also beruflich nutzt, zahlt dafür zusätzlich noch mal 5,99 Euro pro Monat.

Wer ein Hotel, eine Ferienwohnung oder Jugendherberge betreibt, muss für alle bis auf das erste Zimmer oder die erste Wohnung Beiträge zahlen. Wer ein Hotel mit 20 Zimmer hat, zahlt also für 19 Zimmer pro Monat 5,99 Euro. Neue Zimmer und Wohnungen müssen umgehend angemeldet werden.

Für Nichtunternehmer gilt: Pro Wohnung und Monat werden künftig 17,98 Euro fällig. Dieser Beitrag entspricht der heutigen Fernsehgebühr und deckt auch sämtlichen privaten Autos ab. Für die Höhe der Wohnungspauschale spielen Mieterzahlen übrigens keine Rolle. Der volle Satz ist und bleibt 17,98 Euro - egal, ob in der Wohnung oder dem Haus eine Familie mit zwei Kindern, ein Single, eine fünfköpfige WG oder ein unverheiratetes Paar wohnt.

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