Santander unterliegt vor Gericht Sparkasse gewinnt Rechtsstreit um Farbe Rot

Der BGH hat entschieden: Die Sparkassen dürfen sich ihr charakteristisches Rot exklusiv für das Bankengeschäft mit Privatkunden sichern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der BGH entscheidet den Banken-Streit um die Markenfarbe zugunsten der Sparkassen. Quelle: dpa

Die Sparkassen dürfen sich ihr charakteristisches Rot exklusiv für das Bankengeschäft mit Privatkunden sichern. Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke muss nicht gelöscht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Die Karlsruher Richter begründen das mit der breiten Durchsetzung im deutschen Markt. Damit geht ein sechs Jahre langer Streit mit den Santander-Banken zu Ende, die ein fast identisches Rot verwenden. Sie hatten die Löschung der Marke beantragt. (Az. I ZB 52/15)

Was das Urteil für den künftigen Markenauftritt von Santander in Deutschland bedeuten wird, war zunächst unklar. In dem Streit laufen auch noch andere Gerichtsverfahren. In einer ersten Reaktion hieß es, man werde das Urteil sorgfältig analysieren „und prüfen, inwiefern wir dagegen vorgehen können“. „Santander wird weiter für die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf dem Markt für Finanzdienstleistungen eintreten.“

Das Sparkassen-Rot mit der genauen Bezeichnung „HKS 13“ ist seit 2007 als Marke registriert. Im Juli 2015 hatte das Bundespatentgericht dem Santander-Antrag auf Löschung stattgegeben. Die Bankengruppe benutzt weltweit das eine Nuance dunklere „HKS 14“. Dagegen wehrten sich die Sparkassen - mit Erfolg. Die BGH-Richter hoben den Beschluss auf und entschieden die Sache selbst. Damit ist der Rechtsstreit zu Ende.

Opel mit neuem Anstrich
Neues Opel-LogoNeuer Eigentümer, neuer Chef und neues Logo: Bei Opel ändert sich derzeit einiges. Die Lage rund um den defizitären Autobauer ist zuletzt nicht gerade einfacher geworden, das Logo aber schon. Das neue Markenemblem ist monochrom und besteht nur noch aus dem Ring (der an einen Reifen erinnern soll) und dem Blitz (der die Energie symbolisieren soll). Der bisher genutzte Schriftzug im oberen Kreissegment ist ebenso verschwunden wie der Schattenverlauf über das gesamte Logo. Zudem ist das Logo nicht mehr dreidimensional dargestellt, sondern nur noch in 2D. Zu dem Logo gehört auch ein neues Markenmotto: Der Claim „Die Zukunft gehört allen“ soll zum einen Opels Anspruch unterstreichen, Zukunftstechnologien zu demokratisieren und zu vertretbaren Kosten anzubieten. Darüber hinaus soll es den Wandel des Autoherstellers zum vernetzten Mobilitätsdienstleister unterstreichen. Quelle: Opel
Aldi Süd
Versatel Quelle: PR
Neuer ThyssenKrupp-Schriftzug Quelle: Presse
Neues ThyssenKrupp-Logo Quelle: Presse
Neuer ThyssenKrupp-ClaimAuch der Werbespruch ist beim Patentamt zu finden. In Zukunft könnte es in Kombination mit dem Logo heißen: „engineering. tomorrow. together.“ Alles klein geschrieben, versteht sich.Foto: Deutsches Marken- und Patentamt Quelle: Presse
MerckDas Darmstädter Pharma- und Chemieunternehmen Merck hat sich ein neues Gesicht verpasst: Das bunte "M" sei inspiriert von der "bunten und formenreichen Welt unter einem Mikroskop", teilte der Konzern mit. Außerdem sei es "prägnanter und weniger kleinteilig gestaltet" als sein Vorgänger. Das neue Merck-Logo soll es künftig in zehn verschiedenen Farben geben. Quelle: Presse

Eine zentrale Rolle spielten dabei mehrere Auftragsgutachten der Kontrahenten, die greifbar machen sollten, wie weit sich das Rot bei den Verbrauchern als Sparkassen-Farbe durchgesetzt hat. Die Schwelle dafür sehen die Gerichte bei 50 Prozent. Maßgeblich sind die beiden Zeitpunkte der Anmeldung und der Entscheidung über die Löschung.

Umstritten war die Aussagekraft dieser Gutachten. Beide Seiten werfen einander vor, dabei nicht mit neutralen Fragen gearbeitet zu haben.

Auch der BGH ist nun der Ansicht, dass für die Anmeldung der Marke im Jahr 2002 kein ausreichender Nachweis vorliegt. Anders als ihre Kollegen beim Bundespatentgericht halten die Richter allerdings zwei neuere Gutachten von 2013 und 2015 zwar für mangelhaft. „Diese Mängel sind aber nicht so schwer, dass man die Gutachten verwerfen müsste“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Damit sei belegt, dass sich das Sparkassen-Rot zumindest 2015 durchgesetzt hätte.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband nannte die Entscheidung „richtig und wichtig“. „Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt“, erklärte Präsident Georg Fahrenschon.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%