Scheidung Teurer Rosenkrieg ums Häuschen

Jedes Jahr werden rund 200.000 Ehen geschieden. Was von der großen Liebe bleibt, ist oft der Kampf um das gemeinsame Vermögen. In den meisten Fällen sind das Immobilien. Trennen sich Unternehmerpaare, geht es noch um viel mehr.

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Ein Wohnungs- oder Hauskauf strapaziert nicht nur finanziell, sondern auch die Beziehung. Quelle: Marcel Stahn

Verliebe dich oft, verlobe dich selten, heirate nie - so lautet der Titel eines Romans von Felicitas von Lovenberg. Die Frage nach dem Warum beantwortet die Autorin direkt im Klappentext: "Das glückliche Paar vor dem Traualtar, Happy End, und dann der Abspann. So funktioniert die Liebe im Kino. Nur: Was kommt eigentlich danach? Man ahnt, dass es künftig bergab geht mit der Romantik, spätere Scheidung nicht ausgeschlossen."

Damit hat sie nicht unrecht. Laut Statistik wird in Deutschland jeder dritte Ehe geschieden. Allein im vergangenen Jahr gab es 187.600 Scheidungen. "Gerade nach Weihnachten und im Sommer nach der Urlaubszeit haben Scheidungsanwälte alle Hände voll zu tun", sagt Rechtsanwältin Vera Knatz von der Frankfurter Kanzlei Becker Knatz Rechtsanwälte. Also immer dann, wenn Paare quasi gezwungen waren, Zeit miteinander zu verbringen. Anscheinend funktionieren viele Ehen nur, wenn sich die Partner ausreichend aus dem Weg gehen können.

Zeitpunkt der Trennung ist entscheidend bei der Aufteilung des Vermögens

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, denn eine Scheidung ist teuer - von den emotionalen Belastungen einmal ganz abgesehen. Einer repräsentativen Umfrage zufolge hat nur jeder vierte finanzielle Vorkehrungen für den Fall einer Trennung getroffen. Kommt es dann zur Scheidung, ist das Geschrei groß. Denn Gerichts- und Anwaltskosten sind bei der Trennung oft nur ein kleiner Punkt auf der Rechnung. "In der Regel werden Ehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Gütertrennung gibt es meistens nur, wenn zum Beispiel eine Firma vorhanden ist, die vor Schaden bewahrt werden soll", sagt Christian Stern-Eilers, Fachanwalt für Familienrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei Haas & Partner.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Das bedeutet, dass es bei den meisten Ehen keinen Vertrag gibt, der das Ende einer Beziehung regelt. Jeder verfügt weiter über sein Kapital, seine angeschafften Güter, sein Vermögen. Kommt es zur Trennung, findet ein "Zugewinnausgleich" statt. Dann kommen alle während der Ehe hinzugewonnenen Vermögenswerte auf den Tisch und anschließend wird halbe-halbe gemacht. In diesem Fall wird bei einer Scheidung festgestellt, wer welches Vermögen zu Beginn der Ehe hatte und wie hoch das Vermögen bei Ende der Beziehung gewesen ist. Die Differenz muss der vermögendere der beiden Partner dem anderen auszahlen.

Mindestens die Hälfte der Eheverträge sind unwirksam

Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Hat der Mann beispielsweise 300.000 Euro in die Ehe eingebracht und besaß zum Zeitpunkt der Trennung 400.000 Euro, besteht eine Differenz von 100.000 Euro. Die Hälfte davon, also 50.000 Euro, stehen der Ehefrau dann als Zugewinnausgleich zu. Dementsprechend "wichtig ist, dass sich beide über den Zeitpunkt der Trennung einig werden. Auch von diesem Zeitpunkt hängt ab, wer welchen Zahlungsanspruch hat", erklärt Rudolf Haibach, Fachanwalt und Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht.

Frau und Kindern kann Nutzungsrecht zugesprochen werden

Neben dem Streit um Zugewinn, Kinder, Sorgerecht und Unterhalt kämpfen Ex-Partner besonders häufig um das steingewordene Vermögen. Was wird aus dem Haus oder der Eigentumswohnung? Gesetzliche Regeln, wie mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung verfahren wird, gibt es nicht, sagt Knatz. "Wer im Grundbuch steht, der ist Eigentümer und Eigentum bleibt Eigentum." Allerdings besteht die Möglichkeit, dass dem Partner, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses auf eine bestimmte Zeit zugesprochen wird.

Diese Scheidungskosten können Sie von der Steuer absetzen

In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab. Natürlich lässt sich die Nutzung der Immobilie im Falle einer Scheidung auch im Ehevertrag festhalten. "Was im Ehevertrag steht, ist grundsätzlich bindend, so lange der Vertrag wirksam ist", sagt Haibach von der Gießener Kanzlei Haibach. Aber: "Mindestens die Hälfte der Eheverträge sind unwirksam." Das treffe besonders auf die Verträge zu, die älter als fünf Jahre sind. Deshalb sollten gerade Unternehmer ihren Ehevertrag vom qualifizierten Anwalt prüfen lassen. Haibach rät außerdem dazu, den Vertrag möglichst von einem Notar aufsetzen zu lassen, der auch Fachanwalt für Familienrecht ist.

Eheverträge, die Regeln über eine Immobilie enthalten, sind aber eher die Ausnahme. Wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt, bleiben den Eheleuten nach einer Trennung mehrere Möglichkeiten:

Was wird aus der Immobilie?

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Da im Rahmen des Zugewinnausgleichs auch die Wertsteigerung einer Immobilie berücksichtigt wird, kommt es häufig vor, dass Haus oder Wohnung verkauft werden müssen, um dem Partner die entsprechende Summe zahlen zu können. "Man muss immer schauen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind: Kann es sich einer überhaupt leisten, den anderen auszuzahlen?", bestätigt Stern-Eilers. Am Ende der Scheidung kann es nämlich heißen: Er schuldet ihr 100.000 Euro. Wer die nicht auf der hohen Kante hat, muss wohl oder übel das Häuschen beleihen oder verkaufen. Ein Verkauf macht aber auch Sinn, wenn sich beide uneinig über die Nutzung sind. In diesem Fall ließe sich der Erlös teilen.

Musterrechnung für Kauf, Vermietung und Verkauf einer Wohnimmobilie

Es kann auch durchaus sinnvoll sein, die gemeinsame Immobilie zu vermieten und Miete, Steuervorteil und Kosten zu teilen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Parteien weiterhin verstehen. Gleiches gilt auch bei einer weiteren gemeinsamen Nutzung.

Nerven und Geldbeutel schonen
"Es gibt nur ganz wenige einvernehmliche Trennungen", weiß Vera Knatz. Sind beide Partner Eigentümer der Immobilie und werden sich partout nicht einig, wie es weitergehen soll, droht eine Teilungsversteigerung. Leben die Kinder in der Immobilie, um die sich das Paar streitet, kann die Versteigerung um bis zu fünf Jahre ausgesetzt werden. Aber dann gilt: Das Häuschen kommt unter den Hammer und die Streithähne bekommen jeweils die Hälfte vom Erlös. Bei einer solchen Versteigerung kann es allerdings sein, dass das Haus unter Marktwert verkauft wird. Meistens lassen sich nur rund 60 Prozent des tatsächlichen Wertes erzielen. Diese Situation sollte also möglichst vermieden werden. Ganz grundsätzlich empfiehlt Haibach, sich außergerichtlich zu einigen. das schone Nerven und Geldbeutel. "Der Anwalt sollte grundsätzlich lösungsorientiert an die Sache heran gehen, nicht streitorientiert und schon gar nicht prozessorientiert", sagt er.

Bei Unternehmerpaaren wird es noch schwieriger. "Ein Unternehmen besteht ja nicht nur aus dem Fabrikgebäude, da spielen auch Umsatz und Marktwert eine Rolle", so Haibach. Im Fall der Gütertrennung müssen sich beide darüber keine Gedanken machen: jeder behält einfach, was ohnehin ihm gehört. Gemeinsame Aktiendepots oder Vermögenswerte, bei denen nicht mehr klar ist, wem sie gehören, werden aufgelöst beziehungsweise verkauft und die Erlöse geteilt.

Wenn die Scheidung das Unternehmen gefährdet

Zehn miese Scheidungstricks
Prozessakten Quelle: dpa
Möbelpacker Quelle: Fotolia
Frauke Theis from Schleswig checks the new Euro currency,5-Eurocent coin, left, and the 2-Euro coin, right Quelle: AP
Symbolfoto zeigt eine depressive Frau an ihrem Arbeitsplatz Quelle: dpa
Frau hält sich eine Hand ans Ohr Quelle: Fotolia
Ehevertrag Quelle: gms
Ein Stift liegt auf einem Kündigungsschreiben für eine Lebensversicherung Quelle: dpa/dpaweb

Wer ein Unternehmen führt - egal, ob mit dem Partner zusammen oder nicht, sollte seinen Betrieb deshalb durch einen Ehevertrag absichern. "Wenn ein Unternehmen binnen 20 Jahren eine erhebliche Wertsteigerung erfährt, müsste sonst der Partner bei einer Scheidung einen Zugewinnausgleich in Millionenhöhe bekommen", erklärt Stern-Eilers. Und das könnte das Unternehmen belasten, wenn nicht sogar das Ende für die Firma bedeuten. Stern-Eilers ist sich deshalb sicher: "Bei Unternehmerfamilien mit viel Vermögen gibt es keine Heirat ohne Gütertrennung."

Vermögen vorher legal ausgeben

Bei der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft können Ehepartner bestimmte Dinge aus dem Vermögen ausnehmen, wie beispielsweise den Gesellschafteranteil oder die Firma. Im Falle einer Trennung wäre also ein Zugewinnausgleich zu zahlen, das Unternehmen oder die Anteile daran werden aber nicht zum Vermögen dazugerechnet. Dementsprechend geringer wird das Vermögen ausfallen - genauso wie die Gefahr, dass das Unternehmen belastet werden muss.

"Wer sich trennen will, sollte sich von einem qualifizierten und cleveren Anwalt beraten lassen, bevor er dem Partner seinen Trennungswunsch offenbart", empfiehlt Haibach. "Wenn man vorher zum Anwalt geht, kann man das Scheidungsverfahren noch perfekt steuern, ohne verwerflich zu handeln." Er ist sich sicher, dass ein guter Anwalt seinem Mandanten dazu raten wird, gegebenenfalls anstehende Ausgaben vorzuverlegen - das Vermögen also vor Bekanntgabe der Trennung auszugeben.

Führen beide das Unternehmen gemeinsam, sollten sie unbedingt im Gesellschaftervertrag festhalten, wie es im Falle einer Scheidung mit dem Betrieb weitergehen soll. Die Scheidung ändert schließlich nichts an der Firma, wie Vera Knatz sagt. Was dagegen bei der Berechnung des Zugewinns etwas ändert, ist, wann das Unternehmen gegründet wurde: vor oder während der Ehe. Grundsätzlich gilt also: Bei aller Liebe sollte man sich auch Gedanken um das Ende einer Beziehung machen und gerade wenn ein Unternehmen im Spiel ist, nicht der Romantik wegen auf entsprechende Verträge verzichten. Letztlich kommt es noch auf den jeweiligen Rechtsbeistand an, wie sauber man aus der Beziehung wieder herauskommt. Haibach ist sich sicher: "Das Gelingen eines Verfahrens hängt immer auch von der Kreativität eines Anwalts ab, nicht nur von der Sach- und Rechtslage. Da lassen sich schnell und elegant 100.000 bis 300.000 Euro sparen - je nach Größenordnung."

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