Scheidung via Internet Wann sich die Online-Trennung lohnt

Scheidungsverfahren können sich über Monate hinziehen und neben viel Nerven auch viel Geld verschlingen. Über das Internet soll es schneller und günstiger gehen. Was die Online-Scheidung bringt und wie sie abläuft.

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Was die Online-Scheidung bringt und wie sie abläuft. Quelle: Marcel Stahn

Scheiden tut weh, sagt der Volksmund. Es gibt aber auch Scheidung als Volksfest. Der neue Trend schwappt nun aus Amerika nach Deutschland. Am 18. April findet in den Dortmunder Westfalenhallen die erste deutsche Scheidungsmesse mit anschließender großer Scheidungsparty statt. Dort finden Scheidungs- und Trennungswillige alles zum Thema: vom Familienanwalt, Mediator, Finanzberater und Anbieter von Vaterschaftstests bis hin zum Eheberater, Partnerschaftsvermittler oder Dienstleister für die Kinderbetreuung.

Auch die Pärchenreise oder das romantische Dinner zu zweit gibt es auf der Messe – egal, ob zur Rettung der Ehe oder den Neustart frisch verliebter Geschiedener. Zumindest für jene, die sich auf ihre Scheidung freuen, könnte die abschließende Scheidungsparty der vergnügte Auftakt für ein neues Leben sein.

Scheidung als Event anstatt als Tortur, die viel Zeit, Nerven und viel Geld verschlingt, dürfte für viele unglücklich Verheiratete verlockend klingen. Denn noch immer ist das Scheidungsverfahren in Deutschland langwierig und teuer – und viele Betroffene wünschen sich offenbar, das Scheidungsverfahren zügiger und stressfreier zu absolvieren. Nicht selten benötigt ein Scheidungsverfahren sechs bis zwölf Monate Zeit und kostet mehrere tausend Euro.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Die Schnäppchenscheidung gibt es nicht

Die von Anwälten vielfach beworbene Online-Scheidung scheint da eine für viele Paare vielversprechende Lösung, weil sie schneller und preiswerter sein soll. Offenbar ist die Nachfrage groß: eine Google-Suche nach Internetseiten, die „online-scheidung“ im Titel tragen, ergab mehr als 8600 Treffer. Die meisten werden von Anwaltskanzleien betrieben, die ihre Dienstleistung bundesweit anbieten. Es gibt aber auch Scheidungsportale, die mit umfangreichen Informationen aufwarten und geeignete Anwälte vermitteln. Online-Scheidungen sind längst ein Riesengeschäft.

Rechtsanwalt Christian Kieppe aus Münster hat als Anwalt für Familienrecht schon vor rund zwölf Jahren damit begonnen, Scheidungsfälle mit Hilfe von Internet und E-Mail zu bearbeiten. Seitdem hat er schon viele hundert Online-Scheidungen als Anwalt begleitet. Dabei ging es ihm anfangs vor allem darum, das ganze Prozedere mit Hilfe des Internets zu vereinfachen. „Vielleicht wird es in Zukunft auch möglich sein, Schriftsätze oder Klagen online bei Gericht einzureichen. Aber derzeit ist es nicht möglich, ein Verfahren komplett online abzuschließen“, sagt Kieppe. „Zum Online-Verfahren gibt es keine gesetzliche Regelung.“ Zum Beispiel ist nach wie vor das persönliche Erscheinen der Ehepartner vor Gericht erforderlich, um eine amtliche Scheidungsurkunde zu erlangen.

Die drei Güterstände in der Ehe

Was aber bedeutet Online-Scheidung dann, wie funktioniert sie - und lohnt sie sich überhaupt?

Grundsätzlich bietet sich die Online-Scheidung an, wenn die Scheidung einvernehmlich geschieht. Je weniger strittige Fragen vor Gericht oder zwischen den Anwälten geklärt werden müssen, umso zügiger und günstiger kann die Scheidung abgeschlossen werden. „Ziel ist ein schlankes Verfahren, bei dem sich die Parteien vorher geeinigt haben. Was die Mandanten vorher leisten können, um sich zu einigen, sollten sie tun“, rät Anwalt Kieppe.

Darin liegt zugleich der große Nachteil von Online-Scheidungen: Liegen die Noch-Ehepartner miteinander im Clinch, macht sie keinen Sinn. „Die Online-Scheidung ist eher ungeeignet, wenn zum Beispiel noch über komplexe Unterhaltsansprüche gestritten wird, die müssen dann gegebenenfalls vor Gericht verhandelt werden“, weiß Kieppe aus Erfahrung. Daher ist es ihm wichtig, mögliche Problemfelder bei seinen Mandanten früh zu erfragen und darauf hinzuweisen. Denn ihre Regelung verschlingt Zeit und Geld.

Ohne Streit lassen sich online ebenso wie im klassischen Verfahren Zeit und Geld sparen. Ist sich das Paar einig, beauftragt zum Beispiel nur einer offiziell den Anwalt mit der einvernehmlichen Scheidung. Hinter den Kulissen können dann die Kosten für Anwalt und Gericht geteilt werden.

Zerstrittene Ehepartner benötigen hingegen unbedingt zwei Anwälte für ihr Scheidungsverfahren, da ein Anwalt per Gesetz immer nur einen Mandanten vertreten darf.

Online-Scheidung auf Zeitersparnis fokussiert

Die Vorteile liegen vor allem darin, den Informations- und Dokumentenaustausch zu beschleunigen, indem er weitgehend elektronisch erfolgt. Die Mandanten können sich vorab im Internet auf den Seiten von Anwälten und Verbänden informieren, direkt per E-Mail Fragen stellen, einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einholen und schließlich den Scheidungsantrag online ausfüllen. Damit beauftragen sie den Anwalt, das Scheidungsverfahren einzuleiten. Viele Anwälte bieten auf ihrer Internetseite auch einen Scheidungskostenrechner, mit dem sich der finanzielle Aufwand schon im Vorfeld einschätzen lässt.

Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Was nicht per E-Mail verschickt werden kann – zum Beispiel die originale Heiratsurkunde  - geht per Post zum Anwalt. Der scannt es ein und leitet es an das Gericht weiter. „Wenn uns der Scheidungsauftrag vorliegt, können wir ihn innerhalb von Stunden bei Gericht einreichen“, sagt Kieppe. „Um Zeit zu sparen, versuchen wir, die Kommunikationswege und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Zum Service gehört, dass wir die Kommunikation mit dem Mandanten per E-Mail führen und auf eine schnelle Bearbeitung bei Gericht drängen. Sonst kann es zum Beispiel sein, dass die Mandanten viel zu lange auf die Berechnung des Versorgungsausgleichs warten müssen.“

Den Versorgungsausgleich, mit dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche auf die beiden Noch-Ehepartner aufgeteilt werden, muss nämlich zwingend das zuständige Gericht ermitteln. Dazu müssen die Mandanten mitteilen, bei welchen Rentenversicherungsträgern sie unter Vertrag stehen. Das Gericht fordert die Vertragsdaten an und führt anschließend die Berechnung des Ausgleichs durch. Das allein kann im normalen Scheidungsverfahren auch mal zwei bis drei Monate dauern.

Meist zieht sich vor allem die Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger wochen- oder gar monatelang hin. Empfehlenswert ist es daher, die Kontenklärung schon vor Beginn des Scheidungsverfahrens bei der Rentenversicherung anzustoßen. Die elektronische Kommunikation zwischen allen Beteiligten unterstützt dabei eine zügige Bearbeitung, ohne die die Dokumente wochenlang auf dicken Papierstapeln verstauben.

Was der Ex über den Unterhalt wissen sollte

Bessere Erreichbarkeit am Abend und Wochenende

Damit das Verfahren wirklich zügiger vonstattengeht, hat Anwalt Kieppe in seiner Kanzlei die Arbeitszeiten angepasst. Zur besseren Erreichbarkeit bietet sein Büro einen besonderen Telefonservice an, E-Mail-Anfragen beantwortet er auch schon morgens früh oder am Wochenende vom Homeoffice aus, selbst am Abend oder am Wochenende werden Mandanten auf Wunsch noch zurückgerufen.

Da in Deutschland bei Scheidungsverfahren die Einschaltung eines Anwalts vorgeschrieben ist, sparen sich die Scheidungswilligen dadurch viele Beratungstermine in der Anwaltskanzlei, bei denen nur Informationen und Papiere ausgetauscht werden. Im Idealfall treffen die Vermählten vor Gericht zum ersten Mal auf ihren Anwalt.

Geht der Gerichtstermin reibungslos über die Bühne, trennen sich ihre Wege bereits eine halbe Stunde später wieder, nachdem der Richter nach kurzer formeller Befragung zum Scheidungswillen und der Einhaltung der Voraussetzungen die Scheidung erklärt. Im günstigsten Fall sind dann erst drei Monate seit dem Scheidungsantrag ins Land gegangen.

Kosten kaum niedriger

Die erreichbare Zeitersparnis ist zugleich der einzige wesentliche Vorteil auf der Kostenseite. Denn die Kosten für Anwalt und Gericht sind gesetzlich in einer Gebührenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert einer Scheidung. Der berechnet sich aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen und dem berechneten Versorgungsausgleich, der auch das Vermögen berücksichtigt.

Die Spielräume, die Kosten zu senken, sind daher sehr gering. „Die durchschnittlichen Anwaltskosten liegen 1300 bis 1500 Euro für eine einvernehmliche Scheidung, hinzu kommen um die 400 Euro an Gerichtskosten. Fahrtkosten entfallen in der Regel bei einer Online-Scheidung“, berichtet Familienrechtler Kieppe.

Unrealistische Hoffnungen

Damit sind die Kosten einer Online-Scheidungen bestenfalls zwei- bis dreihundert Euro niedriger, als bei einem Scheidungsverfahren ohne Online-Unterstützung. Da Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Kosten für Scheidungen übernehmen, ist das besser als nichts. Grundsätzlich können sie aber auch genauso teuer wie herkömmliche Verfahren sein.

Je nach Gericht lassen sich die Kosten aber noch weiter drücken. „Wenn das Verfahren gut vorbereitet ist und Einigkeit besteht, hat der Anwalt die Möglichkeit, bei Gericht eine Minderung des Gegenstandswerts zu erwirken. Ist das Verfahren auch für die Richter einfacher, können sie nach eigenem Ermessen den Gegenstandswert bis zu 30 Prozent niedriger ansetzen“, erklärt Kieppe. Dann sinken entsprechend der Gebührenordnung auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Minderung beantragt ein guter Anwalt gleich mit dem Scheidungsantrag.

Passende Anwälte für Online-Scheidungen zu finden, ist im Internet relativ einfach. Bei der Auswahl sollten Scheidungswillige jedoch auf ein paar Punkte achten. Anwälte, die offensiv mit einer kostenlosen Scheidung oder einen hohen Ersparnis werben, wecken unrealistische Hoffnungen.

Kostenlos kann die Scheidung nur sein, wenn die Einkünfte der Ehepartner so niedrig sind, dass über die Verfahrenskostenhilfe alle Anwalts- und Gerichtskosten vom Staat getragen werden, beispielsweise bei Hartz-IV-Empfängern. Grundsätzlich verhindert die starre Gebührenordnung, dass es deutlich billiger wird.

Welche Rechtskosten sind absetzbar?

Hilfreich bei der Auswahl sind Kundenreferenzen auf der Homepage des Anwalts. Außerdem sollten Scheidungswillige bevorzugt einen Anwalt aus ihrer Region wählen, wenn ihnen das Vertrauensverhältnis zum Anwalt wichtig ist. Denn viele Anwälte bieten Online-Scheidungen zwar bundesweit an, schicken aber einen Anwaltskollegen zum Gerichtstermin, wenn der Verhandlungsort zu weit weg ist.

Online weniger gehemmt

Kieppe sieht in der Online-Scheidung noch einen wichtigen Vorteil für seine Mandanten. „Viele Mandanten denken, sie müssten dem Anwalt erklären, warum die Ehe gescheitert ist. Geschieht die Kommunikation anfangs nur per E-Mail und per Telefon, ist für einige die Hemmschwelle geringer als im persönlichen Gespräch“, erklärt der Anwalt. Vielen fällt der Schritt zur Scheidung so offenbar leichter.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es auch gar nicht um die Schuldfrage, sondern darum, alle Ansprüche aus der Ehe zur beiderseitigen Zufriedenheit auszugleichen. Bei einvernehmlichen Verfahren, bei denen die Ehepartner diese schon im Vorfeld geregelt haben, interessiert sich nicht einmal das Gericht für die Gründe. Die vergleichsweise unpersönliche Abwicklung des Online-Scheidungsverfahrens scheint daher den Nerv vieler Betroffener zu treffen – so wie die Scheidungsmesse in Dortmund.

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