Scheidung via Internet Wann sich die Online-Trennung lohnt

Scheidungsverfahren können sich über Monate hinziehen und neben viel Nerven auch viel Geld verschlingen. Über das Internet soll es schneller und günstiger gehen. Was die Online-Scheidung bringt und wie sie abläuft.

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Was die Online-Scheidung bringt und wie sie abläuft. Quelle: Marcel Stahn

Scheiden tut weh, sagt der Volksmund. Es gibt aber auch Scheidung als Volksfest. Der neue Trend schwappt nun aus Amerika nach Deutschland. Am 18. April findet in den Dortmunder Westfalenhallen die erste deutsche Scheidungsmesse mit anschließender großer Scheidungsparty statt. Dort finden Scheidungs- und Trennungswillige alles zum Thema: vom Familienanwalt, Mediator, Finanzberater und Anbieter von Vaterschaftstests bis hin zum Eheberater, Partnerschaftsvermittler oder Dienstleister für die Kinderbetreuung.

Auch die Pärchenreise oder das romantische Dinner zu zweit gibt es auf der Messe – egal, ob zur Rettung der Ehe oder den Neustart frisch verliebter Geschiedener. Zumindest für jene, die sich auf ihre Scheidung freuen, könnte die abschließende Scheidungsparty der vergnügte Auftakt für ein neues Leben sein.

Scheidung als Event anstatt als Tortur, die viel Zeit, Nerven und viel Geld verschlingt, dürfte für viele unglücklich Verheiratete verlockend klingen. Denn noch immer ist das Scheidungsverfahren in Deutschland langwierig und teuer – und viele Betroffene wünschen sich offenbar, das Scheidungsverfahren zügiger und stressfreier zu absolvieren. Nicht selten benötigt ein Scheidungsverfahren sechs bis zwölf Monate Zeit und kostet mehrere tausend Euro.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Die Schnäppchenscheidung gibt es nicht

Die von Anwälten vielfach beworbene Online-Scheidung scheint da eine für viele Paare vielversprechende Lösung, weil sie schneller und preiswerter sein soll. Offenbar ist die Nachfrage groß: eine Google-Suche nach Internetseiten, die „online-scheidung“ im Titel tragen, ergab mehr als 8600 Treffer. Die meisten werden von Anwaltskanzleien betrieben, die ihre Dienstleistung bundesweit anbieten. Es gibt aber auch Scheidungsportale, die mit umfangreichen Informationen aufwarten und geeignete Anwälte vermitteln. Online-Scheidungen sind längst ein Riesengeschäft.

Rechtsanwalt Christian Kieppe aus Münster hat als Anwalt für Familienrecht schon vor rund zwölf Jahren damit begonnen, Scheidungsfälle mit Hilfe von Internet und E-Mail zu bearbeiten. Seitdem hat er schon viele hundert Online-Scheidungen als Anwalt begleitet. Dabei ging es ihm anfangs vor allem darum, das ganze Prozedere mit Hilfe des Internets zu vereinfachen. „Vielleicht wird es in Zukunft auch möglich sein, Schriftsätze oder Klagen online bei Gericht einzureichen. Aber derzeit ist es nicht möglich, ein Verfahren komplett online abzuschließen“, sagt Kieppe. „Zum Online-Verfahren gibt es keine gesetzliche Regelung.“ Zum Beispiel ist nach wie vor das persönliche Erscheinen der Ehepartner vor Gericht erforderlich, um eine amtliche Scheidungsurkunde zu erlangen.

Die drei Güterstände in der Ehe

Was aber bedeutet Online-Scheidung dann, wie funktioniert sie - und lohnt sie sich überhaupt?

Grundsätzlich bietet sich die Online-Scheidung an, wenn die Scheidung einvernehmlich geschieht. Je weniger strittige Fragen vor Gericht oder zwischen den Anwälten geklärt werden müssen, umso zügiger und günstiger kann die Scheidung abgeschlossen werden. „Ziel ist ein schlankes Verfahren, bei dem sich die Parteien vorher geeinigt haben. Was die Mandanten vorher leisten können, um sich zu einigen, sollten sie tun“, rät Anwalt Kieppe.

Darin liegt zugleich der große Nachteil von Online-Scheidungen: Liegen die Noch-Ehepartner miteinander im Clinch, macht sie keinen Sinn. „Die Online-Scheidung ist eher ungeeignet, wenn zum Beispiel noch über komplexe Unterhaltsansprüche gestritten wird, die müssen dann gegebenenfalls vor Gericht verhandelt werden“, weiß Kieppe aus Erfahrung. Daher ist es ihm wichtig, mögliche Problemfelder bei seinen Mandanten früh zu erfragen und darauf hinzuweisen. Denn ihre Regelung verschlingt Zeit und Geld.

Ohne Streit lassen sich online ebenso wie im klassischen Verfahren Zeit und Geld sparen. Ist sich das Paar einig, beauftragt zum Beispiel nur einer offiziell den Anwalt mit der einvernehmlichen Scheidung. Hinter den Kulissen können dann die Kosten für Anwalt und Gericht geteilt werden.

Zerstrittene Ehepartner benötigen hingegen unbedingt zwei Anwälte für ihr Scheidungsverfahren, da ein Anwalt per Gesetz immer nur einen Mandanten vertreten darf.

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