Scheidungsrecht für Unternehmer "Das Gerichtsverfahren sollte die letzte Wahl sein"

In Deutschland wird mehr als jede dritte Ehe geschieden. Schwierig wird es, wenn viel Geld im Spiel ist. Familienrechtler Rudolf Haibach erklärt, was Unternehmer und Selbständige bei Scheidungen beachten müssen.

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Scheidung: Wenn Sie Ihren Partner satt haben. Quelle: Getty Images, Montage

WirtschaftsWoche Online: Herr Haibach, Sie bearbeiten vorwiegend umfangreiche Fälle, in denen es um viel Geld geht. Warum sind die besonders knifflig?

Rudolf Haibach: Ziel eines Anwaltes sollte es immer sein, seinen Mandanten möglichst außergerichtlich und damit ohne Streit vor Gericht zu einer Vereinbarung zu bringen. Aber je mehr Geld da ist, desto härter wird oft gekämpft. Je höher das Vermögen, desto weiter ist es auf diverse Anlagen verstreut. Häufig gibt es Konten, von denen der Ehepartner nichts weiß und auch nichts wissen soll. Ich hatte Gegner, die teure Oldtimer in ihren Garagen stehen hatten, von denen die Ehefrau nichts wissen sollte. Da ist Recherche durch seriöse Detekteien gefragt.

Es braucht also eine Bestandsaufnahme, vor allem eine finanzielle. Ist das bei Selbständigen und Freiberuflern besonders schwierig?

Problematisch ist gelegentlich die Prognose über das zukünftige Einkommen. Anders als beim Angestellten können sie bei Selbständigen nicht per se davon ausgehen, dass das Einkommen des Vorjahres auch repräsentativ für die Zukunft ist. Hinzu kommt die Bewertung des Unternehmens, mithin dessen Wert. Nehmen Sie beispielsweise einen Automobilzulieferer, aber auch einen Arzt.

Stichworte zur Scheidung

…mit eigener Praxis ?

Genau, da ist auf vieles zu achten, Immobilienvermögen, Lebensversicherungen, Substanzwert und Goodwill der Praxis. Insbesondere der Goodwill lässt sich gelegentlich nur schwer ermitteln.

Dabei ist es zwingend geboten, dass Anwalt und Steuerberater zusammenarbeiten.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Warum kommt es trotzdem so häufig zu Streit vor Gericht? Welche Fehler werden gemacht?

Der häufigste Fehler wird schon vor der Hochzeit gemacht. Die große Mehrheit der Heiratswilligen hat keinen Ehevertrag. Das Dokument und die Verhandlungen auf dem Weg dahin sind einfach zu unromantisch. Selbst die, die sich bereits durch einen Ehevertrag geschützt glauben, sind oft nicht geschützt, weil die Verträge nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und damit unwirksam sind. Klar, eine Hochzeit ist kostspielig genug, da möchte keiner 3.000 bis 5.000 Euro für einen Ehevertrag ausgeben. Im Fall einer Trennung rächt sich diese „Sparsamkeit“ aber schnell. Das gilt insbesondere für Unternehmer, bei denen die Existenz schnell bedroht ist, wenn kein wirksamer Ehevertrag besteht.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?

Zum Beispiel wenn die Eheleute in dem Vertrag einen Unterhaltsverzicht während des Trennungszeitraumes vereinbaren. Man soll es nicht glauben, aber es kommt immer wieder vor, auch wenn Notare mittlerweile wissen sollten, dass dies rechtlich nicht möglich ist und damit den gesamten Ehevertrag nichtig macht.

Weitere Fehler bei Unternehmer-Scheidungen

Welche Fehler passieren bei Unternehmer-Scheidungen noch?

Teilweise entsteht die Idee, den hauseigenen Firmenanwalt auch für das private Scheidungsverfahren einzuspannen. Erfahrungsgemäß ist der wenig geeignet, weil er mit dem familienrechtlichen Hintergrund und den familienrechtlichen Verfahrensweisen nicht vertraut ist. Sinnvoller ist ein erfahrener Fachanwalt, der nicht nur für den Unternehmer persönlich, sondern auch für dessen Unternehmen Einfühlungsvermögen hat. Die Probleme sollte er dann gemeinsam mit dem Firmenanwalt regeln. Das ist zwar anwaltlich teurer, doch im Ergebnis billiger. Das freut dann den Kaufmann.

Dass Sie zum Fachanwalt raten, kommt nicht überraschend. Aber wie findet man einen geeigneten Anwalt? Welche Frage sollte ich einem Familienrechtler stellen, um ihn auf seine Tauglichkeit hin zu prüfen?

Fragen Sie den Anwalt, wie viele Verfahren er in wie vielen Jahren außergerichtlich geregelt hat. Es sollten über 80 Prozent sein, bei mindestens zehn Jahren Berufserfahrung. Zahlreiche Prozesse braucht kein Mensch. Es sei denn, sie werden einem aufgezwungen. Das gerichtliche Verfahren sollte immer die letzte Wahl sein, auch im Hinblick auf die anschließende Scheidung.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Warum?

Gerichte können eine Ehe nur scheiden, wenn die Eheleute keine streitigen Verfahren vor Gericht führen, zum Beispiel über Unterhalt und Zugewinn. Das bedeutet, dass man die Folgen der Trennung und auch die folgende Scheidung möglichst vor einer Ehescheidung einvernehmlich und außergerichtlich regelt.

Der Mann ist selbständig und vermögend, die Frau Angestellte und verdient rund 3500 Euro brutto im Monat. Muss der Mann trotzdem Unterhalt zahlen?

Das ist gut möglich. Es hängt unter anderem auch vom Bedarf der unterhaltsberechtigten Ehefrau und vom Einkommen des Ehemannes ab, aber auch von der Dauer der Ehe. Es gibt heute - im Gegensatz zu früher – keine Generallinie. Es ist auf beiden Seiten ein extrem komplexes Verfahren. Unterhaltsansprüche sind nach oben hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich der Höhe oft undefinierbar.

Wenn die Liebe vor Gericht steht
Kein Schadenersatz bei GeschenkeausfallJe mehr Gäste ein Brautpaar einlädt, desto mehr Geschenke bekommt es in der Regel auch. Doch was passiert, wenn der große Festsaal nicht pünktlich fertig wird und die Hochzeitsgesellschaft in einen kleineren Raum ausweichen muss? Ein Brautpaar verlangte Schadenersatz, da es 220 von ursprünglich 620 eingeladenen Gästen wieder ausladen musste. Dadurch seien ihnen Geschenke im Wert von 8.250 Euro entgangen. Daneben wollten sie noch weitere Kosten geltend machen und beantragten außerdem Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Gießen wies diesen Antrag jedoch zurück (Az.: 4 O 102/11). Ein "Geschenkeausfall" könne keinen Schaden begründen, so das Gericht. Quelle: dpa
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und ErsatzfeierEs sollte nur eine kleine Hochzeitsfeier sein, mit zwölf Personen wollte ein Brautpaar nach der Trauung im Kaminzimmer eines Restaurants feiern. Doch der Gastwirt vergaß die Reservierung – das Zimmer war besetzt, die Braut nervlich am Ende. Sie verlangte 3000 D-Mark Schmerzensgeld und noch einmal mehr als 10.000 Mark für eine Ersatzfeier. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies jedoch den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe (Az.: 8 W 165/98-22). Quelle: dpa
Der Arbeitgeber darf sich nicht in die Liebe einmischenIst eine chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko? Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein wollte einen Ingenieur kündigen, da er eine chinesische Staatsangehörige geheiratet hat. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit, das im Grundgesetz (Artikel 6, Absatz 1) festgeschrieben ist. Außerdem sei es sittenwidrig, da das Unternehmen in den Jahren zuvor die Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einstufte, das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 3 Sa 95/11). Der Arbeitgeber habe das Kündigungsrecht für eine willkürliche Vorgehensweise missbraucht. Quelle: AP
Chefarzt darf erneut heiraten – trotz katholischer KlinikAuch die katholische Kirche mischt sich gerne in das Liebesleben ihrer Angestellten ein. Ein Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche, wollte einen Chefarzt kündigen, da dieser erneut geheiratet hatte. Zwar wurde im Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre gefordert, doch das Krankenhaus hatte mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern die gleichen Arbeitsverträge abgeschlossen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, da bei protestantischen Mitarbeitern wegen einer erneuten Eheschließung keine Kündigung ausgesprochen worden sei. Zwar sei die erneute Heirat ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet, aber die Gerichte müssten zugleich im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Da vor der Heirat bereits die eheähnliche Gemeinschaft des Arztes bekannt gewesen sei und toleriert wurde, sei es unverhältnismäßig, den Arzt wegen der Eheschließung zu kündigen (Az.: 5 Sa 996/09). Quelle: dpa
Morgengabe ist ein SchenkungsversprechenGemäß einem islamisch-religiösen Ritus hatte eine Frau von ihrem Schwiegervater die schriftliche Zusage bekommen, dass der Schwiegervater ihr 30.000 Euro zahlen solle, falls es zur Scheidung von seinem Sohn kommt. Die Klägerin und der Beklagte stammen aus der Türkei. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte das deutsche Recht für anwendbar, da der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schwiegervaters in Deutschland lag. Das Gericht wertete eine solche „Morgengabe“ als Schenkungsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das an die Bedingung der Scheidung gestellt worden sei. Der beklagte Schwiegervater musste das Geld zahlen (Az.: I-5 U 88/08). Quelle: rtr
Schnelle Scheidung bei verschwiegener Haftstrafe„Schatz, ich bin dann mal im Gefängnis“ – wenn ein solches Bekenntnis kurz nach der Hochzeit kommt und die Ehefrau dann für mehrere Monate in Haft verschwindet, darf sich der Partner scheiden lassen ohne dabei das Trennungsjahr einzuhalten. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte dem betroffenen Ehemann geglaubt, dass er vor der Hochzeit nichts von der bevorstehenden Haft wusste und sah darin einen so genannten Härtegrund, so dass der Mann das Trennungsjahr nicht abwarten musste (Az.: 1 F 50/06). Quelle: dpa
Kein Visum bei ScheineheWenn ein 27jähriger Tunesier in seiner Heimat eine 84jährige deutsche Frau heiratet, mutet das schon ein bisschen seltsam an. Aufgrund des großen Altersunterschieds nahm auch das Verwaltungsgericht Berlin an, dass es sich hier um eine Scheinehe handelt und wies die Klage des Mannes auf eine Aufenthaltsgenehmigung ab (Az.: VG 5 V 67.04). Dafür sprach laut Gericht auch, dass es keine Feierlichkeiten bei der Eheschließung gab, keine Ringe getauscht wurden und keine Freunde und Bekannten dabei waren. Noch dazu hatte sich die Frau bei den Angaben zu ihren Beweggründen für die Ehe in Widersprüche verstrickt. Quelle: dpa

Aber Bedarf ist ja relativ. Wie weise ich das nach?

Die kluge Ehefrau sollte ihre sämtlichen Ausgaben der letzten Ehejahre mit Belegen sammeln. Das ist mühsam, zweifellos, aber es lohnt sich für die Ehefrau. Generell kann man sagen, dass Unterhaltsansprüche – egal wie hoch das Einkommen des Ehemannes ist – bei etwa 15.000 Euro monatlich enden.

Wie lange muss der Unternehmer die Unterhaltszahlungen einkalkulieren?

Verlässlich ist das nicht zu sagen. Eine grobe Richtschnur bewegt sich zwischen der Hälfte und Dreiviertel der Dauer der Ehezeit. Die Zahlungen können aber gekürzt oder eingestellt werden, wenn es zu illoyalem Verhalten des Ex-Partners kommt oder die Ehefrau wieder eine neue Ehe schließt.

Was wäre denn illoyales Verhalten?

Zum Beispiel, wenn die Ehefrau in der Öffentlichkeit häufig mit einem Lebensgefährten auftritt. Auch hier ist Detektivarbeit gefragt, weil dies oft bestritten wird. Gleichfalls ist sie auch verpflichtet, eine Änderung des eigenen Einkommens mitzuteilen. Macht sie dies nicht, gefährdet sie ihren Unterhaltsanspruch.

Was sollte man auf keinen Fall machen?

Nur einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Das ist das Dümmste, was man machen kann.

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