Scheidungsrecht für Unternehmer "Das Gerichtsverfahren sollte die letzte Wahl sein"

In Deutschland wird mehr als jede dritte Ehe geschieden. Schwierig wird es, wenn viel Geld im Spiel ist. Familienrechtler Rudolf Haibach erklärt, was Unternehmer und Selbständige bei Scheidungen beachten müssen.

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Scheidung: Wenn Sie Ihren Partner satt haben. Quelle: Getty Images, Montage

WirtschaftsWoche Online: Herr Haibach, Sie bearbeiten vorwiegend umfangreiche Fälle, in denen es um viel Geld geht. Warum sind die besonders knifflig?

Rudolf Haibach: Ziel eines Anwaltes sollte es immer sein, seinen Mandanten möglichst außergerichtlich und damit ohne Streit vor Gericht zu einer Vereinbarung zu bringen. Aber je mehr Geld da ist, desto härter wird oft gekämpft. Je höher das Vermögen, desto weiter ist es auf diverse Anlagen verstreut. Häufig gibt es Konten, von denen der Ehepartner nichts weiß und auch nichts wissen soll. Ich hatte Gegner, die teure Oldtimer in ihren Garagen stehen hatten, von denen die Ehefrau nichts wissen sollte. Da ist Recherche durch seriöse Detekteien gefragt.

Es braucht also eine Bestandsaufnahme, vor allem eine finanzielle. Ist das bei Selbständigen und Freiberuflern besonders schwierig?

Problematisch ist gelegentlich die Prognose über das zukünftige Einkommen. Anders als beim Angestellten können sie bei Selbständigen nicht per se davon ausgehen, dass das Einkommen des Vorjahres auch repräsentativ für die Zukunft ist. Hinzu kommt die Bewertung des Unternehmens, mithin dessen Wert. Nehmen Sie beispielsweise einen Automobilzulieferer, aber auch einen Arzt.

Stichworte zur Scheidung

…mit eigener Praxis ?

Genau, da ist auf vieles zu achten, Immobilienvermögen, Lebensversicherungen, Substanzwert und Goodwill der Praxis. Insbesondere der Goodwill lässt sich gelegentlich nur schwer ermitteln.

Dabei ist es zwingend geboten, dass Anwalt und Steuerberater zusammenarbeiten.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Warum kommt es trotzdem so häufig zu Streit vor Gericht? Welche Fehler werden gemacht?

Der häufigste Fehler wird schon vor der Hochzeit gemacht. Die große Mehrheit der Heiratswilligen hat keinen Ehevertrag. Das Dokument und die Verhandlungen auf dem Weg dahin sind einfach zu unromantisch. Selbst die, die sich bereits durch einen Ehevertrag geschützt glauben, sind oft nicht geschützt, weil die Verträge nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und damit unwirksam sind. Klar, eine Hochzeit ist kostspielig genug, da möchte keiner 3.000 bis 5.000 Euro für einen Ehevertrag ausgeben. Im Fall einer Trennung rächt sich diese „Sparsamkeit“ aber schnell. Das gilt insbesondere für Unternehmer, bei denen die Existenz schnell bedroht ist, wenn kein wirksamer Ehevertrag besteht.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?

Zum Beispiel wenn die Eheleute in dem Vertrag einen Unterhaltsverzicht während des Trennungszeitraumes vereinbaren. Man soll es nicht glauben, aber es kommt immer wieder vor, auch wenn Notare mittlerweile wissen sollten, dass dies rechtlich nicht möglich ist und damit den gesamten Ehevertrag nichtig macht.

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