Welche Fehler passieren bei Unternehmer-Scheidungen noch?
Teilweise entsteht die Idee, den hauseigenen Firmenanwalt auch für das private Scheidungsverfahren einzuspannen. Erfahrungsgemäß ist der wenig geeignet, weil er mit dem familienrechtlichen Hintergrund und den familienrechtlichen Verfahrensweisen nicht vertraut ist. Sinnvoller ist ein erfahrener Fachanwalt, der nicht nur für den Unternehmer persönlich, sondern auch für dessen Unternehmen Einfühlungsvermögen hat. Die Probleme sollte er dann gemeinsam mit dem Firmenanwalt regeln. Das ist zwar anwaltlich teurer, doch im Ergebnis billiger. Das freut dann den Kaufmann.
Dass Sie zum Fachanwalt raten, kommt nicht überraschend. Aber wie findet man einen geeigneten Anwalt? Welche Frage sollte ich einem Familienrechtler stellen, um ihn auf seine Tauglichkeit hin zu prüfen?
Fragen Sie den Anwalt, wie viele Verfahren er in wie vielen Jahren außergerichtlich geregelt hat. Es sollten über 80 Prozent sein, bei mindestens zehn Jahren Berufserfahrung. Zahlreiche Prozesse braucht kein Mensch. Es sei denn, sie werden einem aufgezwungen. Das gerichtliche Verfahren sollte immer die letzte Wahl sein, auch im Hinblick auf die anschließende Scheidung.
Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum
Abhängig vom Streitwert der Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten aus. Der Streitwert errechnet sich aus der dem monatlichen Nettoeinkommen des Paares sowie dem gemeinsamen Vermögen.
Beide Einkommen werden zusammengerechnet und mit drei multipliziert. Von diesem Betrag werden pro unterhaltspflichtigem Kind noch einmal 255 Euro abgezogen. Verdient sie also 2000 Euro und er 3000 Euro, wäre die entsprechende Summe 15.000 Euro. Hat das Paar zwei Kinder, läge der Streitwert nach Einkommen also bei 14.500 Euro.
Zu dem Streit- oder Verfahrenswert kommt in der Regel noch der Wert des Versorgungsausgleichs hinzu. Beim Versorgungsausgleich geht es um die während der Ehe geschlossenen Absicherungen für das Alter. Dazu gehören beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder private Lebensversicherungen. Pro Police kommen zum Streitwert zehn Prozent des dreifachen Netto-Einkommens der Eheleute hinzu.
Bei der Beispielfamilie mit 5000 Euro gemeinsamen monatlichen Einkommen, wären das also jeweils 1500 Euro pro Vertrag. Der Mindestwert des Versorgungsausgleichs beträgt 1000 Euro.
Ist sich das Paar nicht einig, spielt bei der Berechnung des Streitwertes oft auch das Vermögen eine Rolle. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 61.355 Euro, der bei der Rechnung berücksichtigt wird.
Wenn ein Paar ein Vermögen von mehr als 61.355 Euro pro Person und Kind besitzt, wird der darüber liegende Betrag mit zehn Prozent eingerechnet.
Wenn das Beispielpaar mit den zwei Kindern ein Vermögen von 300.000 Euro besitzt, werden von diesem Betrag also vier mal 61.355 Euro abgezogen. 300.000 Euro abzüglich 245.420 Euro wären dementsprechend 54.580 Euro oberhalb der Freigrenze. Davon zehn Prozent, also 5.458 Euro, werden auf den einkommensabhängigen Streitwert aufgeschlagen. In diesem Fall betrüge der Streitwert also insgesamt 19.958 Euro (plus mindestens 1000 Euro für den Versorgungsausgleich).
Manche Richter sind bereit, den tatsächlichen Streitwert um 30 Prozent zu reduzieren, wenn sich das Paar einvernehmlich trennt und es keine Streitereien um Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder gibt.
Die Gerichtskosten einer Scheidung sind - verglichen mit den Anwaltskosten - eher gering. Wer Prozesskostenhilfe bekommt, muss die Gerichtskosten gar nicht tragen. Ansonsten gilt: Beide Partner müssen die Kosten zu gleichen Teilen zahlen. Wer den Scheidungsantrag eingereicht hat, muss seine Hälfte allerdings schon zu Beginn des Verfahrens einzahlen.
Nach der Gerichtskostentabelle müsste die Beispielfamilie mit zwei Kindern, zusammen 5000 Euro monatlichem Nettoeinkommen und einem Vermögen von 300.000 Euro (Streitwert von rund 20.000 Euro) 576 Euro Gerichtskosten pro Person zahlen.
Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Streitwert der Scheidung. Bei einem Streitwert zwischen 22.000 und 25.000 Euro beträgt die einfache Gebühr 686,00 Euro. Wohlgemerkt, die einfache. Wie weit es nach oben gehen darf, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Warum?
Gerichte können eine Ehe nur scheiden, wenn die Eheleute keine streitigen Verfahren vor Gericht führen, zum Beispiel über Unterhalt und Zugewinn. Das bedeutet, dass man die Folgen der Trennung und auch die folgende Scheidung möglichst vor einer Ehescheidung einvernehmlich und außergerichtlich regelt.
Der Mann ist selbständig und vermögend, die Frau Angestellte und verdient rund 3500 Euro brutto im Monat. Muss der Mann trotzdem Unterhalt zahlen?
Das ist gut möglich. Es hängt unter anderem auch vom Bedarf der unterhaltsberechtigten Ehefrau und vom Einkommen des Ehemannes ab, aber auch von der Dauer der Ehe. Es gibt heute - im Gegensatz zu früher – keine Generallinie. Es ist auf beiden Seiten ein extrem komplexes Verfahren. Unterhaltsansprüche sind nach oben hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich der Höhe oft undefinierbar.
Aber Bedarf ist ja relativ. Wie weise ich das nach?
Die kluge Ehefrau sollte ihre sämtlichen Ausgaben der letzten Ehejahre mit Belegen sammeln. Das ist mühsam, zweifellos, aber es lohnt sich für die Ehefrau. Generell kann man sagen, dass Unterhaltsansprüche – egal wie hoch das Einkommen des Ehemannes ist – bei etwa 15.000 Euro monatlich enden.
Wie lange muss der Unternehmer die Unterhaltszahlungen einkalkulieren?
Verlässlich ist das nicht zu sagen. Eine grobe Richtschnur bewegt sich zwischen der Hälfte und Dreiviertel der Dauer der Ehezeit. Die Zahlungen können aber gekürzt oder eingestellt werden, wenn es zu illoyalem Verhalten des Ex-Partners kommt oder die Ehefrau wieder eine neue Ehe schließt.
Was wäre denn illoyales Verhalten?
Zum Beispiel, wenn die Ehefrau in der Öffentlichkeit häufig mit einem Lebensgefährten auftritt. Auch hier ist Detektivarbeit gefragt, weil dies oft bestritten wird. Gleichfalls ist sie auch verpflichtet, eine Änderung des eigenen Einkommens mitzuteilen. Macht sie dies nicht, gefährdet sie ihren Unterhaltsanspruch.
Was sollte man auf keinen Fall machen?
Nur einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Das ist das Dümmste, was man machen kann.