Gerät ein Schiffsfonds ins Schlingern, versuchen die Banken ihr Geld ins Trockene zu bringen. „Im Fall von Sanierungsmaßnahmen bedarf es immer eines positiven Fortführungsgutachtens eines unabhängigen Sachverständigen“, sagt Christian Nieswandt, Leiter des Unternehmensbereiches Shipping bei der HSH Nordbank. Fehle eine positive Prognose, komme es auch bei laufenden Finanzierungen zu Kündigungen. Beim Abbau der Schiffskredite sei es unerheblich, ob die Finanzierungen notleidend seien oder nicht, so die Commerzbank.
Verabschiedet sich die Bank aus der Finanzierung, bleibt in der Regel nur der Verkauf der Schiffe zu einem Preis, der meist nur die Schulden bei der Bank deckt. Die Anleger gehen bei einem solchen Notverkauf in der Regel leer aus. Banken, denen selbst das Wasser bis zum Hals steht, können darauf keine Rücksicht nehmen. Sie drängen auf einen zügigen Verkauf. Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters Group beispielsweise wurde von der Commerzbank gebeten, „einvernehmliche Gespräche mit dem Charterer über einen Verkauf der Schiffe der Fonds Nr. 106, 109 und 110 zu führen“. Gegenüber der WirtschaftsWoche erklärte Dr. Peters, die Charterraten dieser Schiffe hätten sich in den letzten Wochen rapide verbessert. Deshalb habe die Commerzbank „keinen weiteren Druck ausgeübt“ und führe die Finanzierung weiter. Am 9. September hatte die Fondsgeschäftsführung die Anleger über die Verkaufsabsichten der Commerzbank informiert. Dass die Commerzbank komplett aus Schiffskrediten aussteigen will, ist seit Juni 2012 bekannt. Ob alle Anleger mit Schiffsfonds davon wussten, bleibt fraglich.
Neue Regeln 2014: Was sich sonst noch ändert
Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für die Schuldner, die von einem verkürzten Verfahren zur Entschuldung profitieren wollen, hat der Gesetzgeber hohe Hürden aufgestellt: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bisher sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden.
Banken führen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt an den Fiskus ab. Die Angaben zur Konfession der Anleger bekommen die Banken vom Bundeszentralamt für Steuern.
Von Juni an müssen Online-Käufer die Kosten für Rücksendungen selbst übernehmen. Wer einen übers Internet geschlossenen Kaufvertrag per Widerruf rückgängig machen will, hat dazu 14 Tage Zeit. Diese Regelung gilt von Juni an europaweit. Versandhändler müssen ihren Kunden ein Formular zum Widerruf anbieten. Bei bestimmten Artikel ist das Widerrufsrecht künftig ausgeschlossen. Dazu zählen Produkte, bei denen eine Rückgabe nach Entfernen der Verpackung aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen unzumutbar wäre.
Bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) können Anleger in der Ansparphase jederzeit Kapital entnehmen, um eine laufende Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie ganz oder teilweise abzulösen. Bisher darf Riester-Kapital nur unmittelbar für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet oder zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden. Zudem wird der Umbau von Immobilien im Alter gefördert, wenn dadurch barrierefreies Wohnen möglich wird. Anleger können günstiger ihren Riester-Anbieter wechseln, weil die Gesetzgeber die Kosten fürs Umsatteln gedeckelt hat.
In den vier Bundesländern Berlin (6,0 statt 5,0 Prozent), Bremen und Niedersachsen (5,0 statt 4,5 Prozent) sowie Schleswig-Holstein (6,5 statt 5,0 Prozent) wird die Steuer für den Immobilienkauf erhöht.
Für den Kauf von Silbermünzen erhöht sich der Mehrsteuersatz von 7 auf 19 Prozent. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis mit 19 Prozent besteuert.
Auch eigenständige Berufsunfähigkeitspolicen werden steuerlich gefördert. Bisher gab es den Steuerbonus nur für Zusatzpolicen, die an eine Rentenversicherung gekoppelt sind. Der Vertrag muss allerdings im Versicherungsfall die Zahlung einer lebenslangen Rente garantieren.
In der Flensburger Kartei für Verkehrsvergehen wird von Mai an ein neues Punktesystem geführt. Statt 1 bis 7 Punkte gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Acht Punkte statt 18 Punkte reichen dann, um den Führerschein zu verlieren.
Ab dem 1. Januar 2014 gilt die neue elektronische Gesundheitskarte. Ohne Karte mit Lichtbildausweis könnte es Probleme geben, beim Arzt in die Sprechstunde zu kommen.
Postkunden müssen für den Standardbrief bis 20 Gramm 60 Cent Porto zahlen, zwei Cent mehr als 2013. Einschreiben kosten 2,15 statt 2,05 Euro.
Für Häuslebauer gilt von 2014 an eine neue, strengere Energieeinsparverordnung. Bis 2016 sollen neu gebaute Wohnimmobilien 25 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen. Die Dämmwirkung der Gebäudehülle, also Fassade, Dach und Keller, muss um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden. Künftig müssen Verkäufer die Werte aus dem Energieausweis des Hauses bei Immobilienanzeigen mit angeben.
Von Februar an löst das SEPA-Verfahren die alten Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl ab. Bis Februar 2016 können Bankkunden allerdings noch die alten Kontonummern und Bankleitzahlen nutzen, die Bank wandelt in der Regel die alten Angaben in den neuen IBAN-Code des SEPA-Verfahrens um.
Ist der Kredit gekündigt, kommen die Anleger in eine Zwangslage: Entweder, sie stimmen einem Notverkauf zu und verlieren ein Großteil ihres Geldes, oder sie entscheiden sich für eine Weiterführung mit ungewissem Ausgang. Genauso geht es derzeit den Anlegern des Fonds MS Santa Giovanna des Emissionshauses MPC. Ein Verkauf, so MPC, bringe derzeit umgerechnet nur 3,5 Millionen Euro ein. Bank und Anleger haben bei Auflage des Fonds 27,3 Millionen Euro aufgebracht. Ein Gutachten für den von MPC geschätzten Verkaufserlös gebe es nicht, der Betrag beruhe auf „Marktanalysen“. Ein Weiterbetrieb des Fonds MS Santa Giovanna macht derzeit kaum Sinn. Das Schiff bringe laut MPC derzeit nur 7000 Dollar pro Tag Charter ein. Um alle Kosten inklusive der Finanzierung zu decken, wären aber 10.000 Dollar pro Tag nötig, so MPC.