Schlichtung "Ombudsverfahren sind eine Farce"

Schnelle und günstige Hilfe statt langwieriger und teurer Prozesse – Ombudsverfahren sind in der Theorie eine feine Sache. In der Praxis helfen sie mehr den Banken als den Kunden, kritisiert Anlegeranwalt Julius Reiter im Interview.

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Julius F. Reiter: Der Anlegeranwalt arbeitet in der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Quelle: Presse

WirtschaftsWoche Online: Herr Reiter, das Bundesjustizministerium hat im September 2012 mitgeteilt, die Ombudsverfahren hätten sich bewährt. Dabei bekommen die Kunden nur selten Recht. Woran liegt das?

Reiter: Der entscheidende Kostruktionsfehler aus meiner Sicht ist, dass die Ombudsstellen bei den Bankenverbänden eingerichtet sind und von diesen finanziert werden. Da kann ich keine Unabhängigkeit erwarten.

Die Verfahrensordnungen der Ombudsstellen werden allerdings dem Bundesjustizministerium zur Genehmigung vorgelegt – gerade um sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit der Ombudsleute gewahrt ist…

In der Theorie mag das so sein, in der Praxis funktioniert es nicht. Das Problem beginnt schon damit, dass es die Banken selbst sind, die die Ombudsleute aussuchen. Meist fällt die Wahl auf pensionierte Richter, die in ihrem vorherigen Berufsleben durch eine bankenfreundliche Rechtsprechung aufgefallen sind.

Zur Person

Viele Beschwerden werden von den Ombudsleuten als unzulässig abgelehnt oder negativ beschieden. Zu Recht?

Die Ergebnisse sind oft eine Farce. Kunden sollten sich durch einen Misserfolg bei der Kundenbeschwerdestelle nicht verunsichern lassen. In diversen Verfahren waren wir vor Gericht dennoch erfolgreich. Die Entscheidung des Ombudsmanns lässt grundsätzlich keinen Schluss auf eine spätere gerichtliche Entscheidung zu. Aber natürlich erzeugt eine Ablehnung bei den Kunden oft große Verunsicherung über die eigenen Erfolgsaussichten. Diese Verfahren helfen den Banken mehr als den Kunden.

Ist es überhaupt ratsam, sich bei Streitigkeiten mit der Bank an die Kundenbeschwerdestelle zu wenden?

Nur in wenigen Fällen. Bei sehr niedrigen Streitwerten empfiehlt sich dieses Verfahren, beispielsweise wenn es um falsch berechnete Zinsen geht. Ein Prozess ist dann meist teurer als der strittige Betrag. Ansonsten hat das Ombudsmannverfahren im Grunde alleine den Vorteil, dass man mit dem Versuch der Schlichtung die Verjährung unterbricht. Hier müssen Kunden aber genau aufpassen, dass die Verjährung tatsächlich gehemmt wird – manche Sparkassen bestreiten das. Außerdem ist in jedem Fall nach dem Ende des Ombudsmannverfahrens eine weitere kurze Verjährungsfrist zu beachten. Was oft übersehen wird, ist, dass Ombudsverfahren auch Risiken bergen. Wenn unbedarfte Kunden ohne professionelle Unterstützung eine Beschwerde einreichen und dabei unvollständige oder missverständliche Formulierungen verwenden, können diese in einem späteren Prozess vor Gericht gegen den Kunden verwendet werden.

Was würden Sie besser machen?

Das Hauptproblem ist die strukturelle Unterlegenheit des Kunden. Die Bank ist wirtschaftlich in der stärkeren Position und – da der Kunde die Beweislast trägt – auch rechtlich. Das wird durch das jetzige Ombudsmannverfahren nicht kompensiert. Es dient nicht dazu, Waffengleichheit zwischen Kunde und Bank zu schaffen. Sinnvoll wäre es, die Ombudsverfahren nicht den Bankenverbänden zu überlassen, sondern den staatlichen Gerichtsverfahren quasi vorzuschalten. Dazu müssten unabhängige Schiedsgerichte gebildet werden, ähnlich etwa den Gerichtsbesetzungen im Arbeitsrecht. Ein solches Kapitalanlage-Schiedsgericht könnte dann zum Beispiel mit je einem Vertreter von der Bankenseite und dem Verbraucherschutz sowie einem neutralen Richter besetzt sein.

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