Sparkassen und Volksbanken in der Kritik Schlichtungsstellen entscheiden oft gegen Bankkunden

Laut Werbeprospekt lösen Schlichtungsstellen Streitfälle zwischen Banken und Kunden schnell, kostenlos und unbürokratisch. Doch Recht bekommt meist die Bank – besonders Volksbanken und Sparkassen fallen negativ auf.

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Ein Schlichter soll im Streitfall zwischen Banken und Kunden vermitteln. Das funktioniert aber nicht immer ganz unparteiisch Quelle: dpa

Geht es nach den Sparkassen und Volksbanken, geht bei Streit mit Kunden nichts über eine Schlichtung. "Schlichten statt richten", wirbt etwa der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), "der Ombudsmann versucht, die Meinungsverschiedenheit schnell, unbürokratisch und für den Kunden kostenfrei zu lösen."  Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) lobhudelt in einer Broschüre zu seiner Schlichtungsstelle: "Ein Schlichtungsverfahren bringt keine Rechtsnachteile mit sich: Ist ein Kunde mit dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes nicht einverstanden, kann er nach wie vor die ordentlichen Gerichte anrufen."

Kunden bekommen nur selten Recht

Die Theorie klingt also prima, doch die Realität ist eine andere als die der Werbebroschüren. Recht bekommen Kunden bei den Schlichtungsstellen selten, Geld noch viel seltener. Verbraucherschützer betrachten die Schlichter deshalb mit einigem Argwohn - ausgerechnet die genossenschaftlichen Volksbanken und die kommunalen Sparkassen tun sich aus ihrer Sicht besonders unrühmlich hervor. "Die Ombudsleute der Sparkassen und der Volksbanken erscheinen uns eingefärbt", sagt Susanne Götz, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Wir haben den Eindruck, es werde in der Regel im Interesse der jeweiligen Bank entschieden, aber nicht im Sinne des Verbrauchers." Ihre Mandanten, so Götz, schicke sie da nicht mehr hin. "Zumindest warne ich die Verbraucher vor, dass sie dort damit rechnen müssen, dass ihre Beschwerde abgelehnt wird", sagt Götz.

Die Spitzenverbände der Banken sehen das anders. „Unsere Ombudsmänner - beide ehemalige OLG-Präsidenten - sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden“, betont der DSGV auf Nachfrage. "Wie der Ombudsmann über die ihm vorgelegten Fälle entscheidet, liegt selbstredend an den eingereichten Sachverhalten", erklärt der BVR zu dem Vorwurf, häufig gegen den Kunden zu entscheiden. Schließlich sei der Beschwerdeführer nicht immer im Recht.

Auffällig viele Ungereimtheiten

Doch es gibt es zunehmend Fälle, die nicht ins schöne Selbstbild passen. "Gerade bei der Schlichtungsstelle der Volksbanken gibt es auffällig viele Ungereimtheiten", sagt Achim Tiffe, der Direktor des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen. Weil van Gelder bei seinen Entscheidungen auf geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht eingehe, so Tiffe, halte er die Entscheidungen für rechtlich fragwürdig. Verbraucher, die auf die Unabhängigkeit des Schlichters vertrauen, könnten so um Teile ihrer Ansprüche gebracht werden, findet Tiffe. Die Schlichtungsstelle des BVR dagegen bestreitet das. Die Vermutung, dass entgegen der BGH-Rechtsprechung entschieden werde, treffe nicht zu, erklärt der BVR auf Anfrage.

Strittig ist zum Beispiel ein Fall in Rosenheim. Im vergangenen Jahr beschwerte sich eine Kundin der dortigen Volksbank bei der Schlichtungsstelle BVR. 1995 hatte sie bei der Bank einen langfristigen Sparvertrag mit einem anfänglichen variablen Zins von 3,5 Prozent abgeschlossen. Im Laufe der Zeit senkte die Bank die Zinsen der Sparerin immer weiter. Daraufhin beanstandete die Kundin die vorgenommenen Anpassungen der Zinsen seitens der Bank und forderte eine erneute Berechnung.

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