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Schlupflöcher: Vorsicht, Steuerfallen!

von daniel.schoenwitz@wiwo.de

Ende dieser Woche will der Bundestag Steuervorschriften verschärfen, zudem rücken die neue Erbschaftsteuer und die Abgeltungsteuer näher. Wie sich Sparer, Grundeigentümer und Unternehmer jetzt noch Steuervorteile sichern.

Erbschaftssteuer: Die Union bastelt an einer radikalen Vereinfachung,  dpa
Erbschaftssteuer: Die Union bastelt an einer radikalen Vereinfachung, Foto: dpa

Am Abend des 4. Oktober verhafteten verdeckte Ermittler der US-Polizei das Ehepaar Ed und Elaine Brown in deren Haus in Plainfield, New Hampshire. Die Zahnärztin und der Pensionär hatten sich jahrelang geweigert, Steuern zu zahlen. Ihr Credo: „Steuern bedeuten Sklaverei.“ Als ein Gericht sie im April zu je fünf Jahren Haft verurteilte, verschanzten sich die beiden, bis an die Zähne bewaffnet, auf ihrem eingezäunten Anwesen. Die Polizei ließ die Zufahrt sperren und den Strom abdrehen, doch die Browns hatten Vorräte angelegt und eine Solaranlage installiert. Erst als sich Ermittler unter die am Zaun campierenden Anhänger des Paares mischten und schließlich zu einer Fan-Audienz ins Haus gebeten wurden, nahm der Spuk ein Ende. Sicher: Niemand zahlt gerne Steuern. Wer sich deshalb nicht gleich in die Illegalität begeben und zur Ikone fragwürdiger Splittergruppen werden will, kann seine Steuerlast völlig legal deutlich senken – mit der richtigen Strategie. In Deutschland sind dafür die kommenden Wochen und Monate entscheidend. Denn die Bundesregierung plant Dutzende neuer Steuervorschriften, ein ganzer Schwung soll bereits Ende dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Wer rechtzeitig das Richtige macht, kann jetzt noch kräftig Steuern sparen. Die deutlichsten Veränderungen bringen die Reform der Erbschaftsteuer und die neue Abgeltungsteuer. Auch wenn noch nicht klar ist, wann die neuen Regeln für Erbschaften und Schenkungen in Kraft treten, sollten sich Hausbesitzer und Unternehmer präparieren. Ebenso müssen Anleger die von 2009 an geltende Abgeltungsteuer schon heute einkalkulieren. Grundeigentümer: Große Schritte Die schwarz-roten Koalitionäre streiten noch hartnäckig über die künftigen Regeln bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auf dem SPD-Parteitag in Hamburg kam es nicht zum befürchteten Störfeuer der SPD-Linken, sodass eine baldige Einigung inzwischen als wahrscheinlich gilt. Auch das von einigen Unions-Politikern geforderte komplette Ende der Steuer scheint vom Tisch. Anfang dieser Woche will sich die von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) geführte Verhandlungsgruppe treffen, um letzte Details zu klären. Klar ist: Häuser und Wohnungen fließen künftig mit höheren Werten in die Steuerberechnung ein. Derzeit profitieren Erben und Beschenkte davon, dass Immobilien im Schnitt nur mit 60 Prozent des Marktwertes zu Buche schlagen – ein Vorteil, der weiten Teilen der Bevölkerung nutzt. Denn knapp die Hälfte der rund 180 Milliarden Euro, die Schätzungen zufolge pro Jahr in Deutschland vererbt werden, machen Immobilien aus. Das Verfassungsgericht hatte den Bewertungsvorteil Anfang 2007 für verfassungswidrig erklärt, weil er Erben von Sparkonten und Wertpapieren benachteiligt. Die Koch-Steinbrück-Gruppe will nahe Verwandte vor steigenden Steuern bewahren. Derzeit kursieren mehrere Szenarien, für Kinder dürfte der Freibetrag mindestens auf 250.000 Euro, womöglich gar auf 500.000 Euro steigen. Entfernte Verwandte müssen dagegen mit deutlich höheren Steuern rechnen. Wer Neffen oder unehelichen Partnern Immobilien zukommen lassen will, sollte also die derzeitige Rechtslage nutzen. Erfreulich: Überstürzen müssen Gönner nichts. Die Koalitionäre tendieren zu einer großzügigen Übergangsregelung, demnach könnten Erben und Beschenkte eineinhalb Jahre wählen, ob sie nach altem oder neuem Recht besteuert werden wollen. Klarheit wird aber voraussichtlich erst 2008 herrschen, vor dem Frühjahr dürfte die Neuregelung nicht förmlich beschlossen sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, handelt aber vor Jahresende. Sowieso gilt die Devise: keine Zeit verschenken. „Die rechtliche Unsicherheit sollte niemanden abhalten, früh mit der Vermögensübertragung zu beginnen“, rät Rolf Rahm, Anwalt in der Kanzlei Ecovis in Berlin. Der aktuelle Freibetrag von 205.000 Euro für Kinder reicht zusammen mit den noch günstigen Bewertungsregeln aus, um auch luxuriöse Wohnungen und manches Einfamilienhaus steuerfrei an die nächste Generation zu verschenken. Dieser Teil des Vermögens ist dann schon mal vor Unwägbarkeiten sicher, sollten sich die Koalitionäre doch nicht auf Entlastungen im erhofften Umfang einigen.

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Der Clou: „Nach Ablauf von zehn Jahren haben Beschenkte erneut Anspruch auf den Freibetrag“, sagt der Düsseldorfer Steuerberater Krischan Treyde. Es sei deshalb sinnvoll, schon jetzt einen Teil des Vermögens zu übertragen. Treyde: „Wer rechtzeitig beginnt, kann selbst ein großes Vermögen in Zehnjahresschritten steuerfrei weitergeben.“ Diese Strategie sei in aller Regel besser, als alles auf einen Schlag zu verschenken und sich zur Absicherung lebenslange Zahlungen oder Wohnrechte versprechen zu lassen. „Das birgt enormes Konfliktpotenzial“, warnt der Experte, „wer das vermeiden kann, ohne die Altersvorsorge aufs Spiel zu setzen, sollte die Finger davon lassen.“ Gerade Wohnrechte sind immer wieder die Keimzelle bitterer Familienstreitigkeiten. „Ich möchte mein Leben leben, aber meine Mutter mischt sich ständig ein“, klagt etwa „katharina30“ in einem Internet-Forum. Sie würde „am liebsten wegziehen und das Haus verkaufen“. Doch wer kauft eine Immobilie, in der die Eltern des Verkäufers gratis wohnen dürfen? Wirklich hässlich kann es werden, wenn der Vater oder die Mutter stirbt und das Wohnrecht auf Stiefmama oder Stiefpapa übergeht. Im vergangenen Jahr wollten die Kinder des verstorbenen Showmasters Rudi Carrell dessen Villa in Bremen verkaufen. Es sei, so berichtete die örtliche Presse, zu „Irritationen“ zwischen ihnen und Witwe Simone gekommen, der Carrell ein Wohnrecht eingeräumt hatte. Ein weiteres Risiko solcher langfristigen Vereinbarungen zeigt ein aktueller Plan der Regierung. Mit dem Jahressteuergesetz 2008, das kommende Woche im Bundestag beraten wird, soll einem beliebten familiären Steuersparmodell der Garaus gemacht werden. Wenn Beschenkte ihren Gönnern als Gegenleistung für die Übertragung von Privatvermögen eine monatliche Rente zahlen, dürfen sie diese laut Gesetzentwurf künftig nicht mehr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Besonders ärgerlich: Auch laufende Verträge wären nach jetzigem Stand betroffen, für sie soll es den Steuervorteil nur bis Ende 2012 geben. „Aus meiner Sicht ist das verfassungswidrig“, kritisiert Thomas Elser, Steuerberater in der Kanzlei Linklaters. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen. „Wir streben weichere Formulierungen an“, sagte CDU-Politiker Otto Bernhardt – was immer das heißen mag.

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