Schöner klagen Das kostet Ihr Recht

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Teurer Rat. So viel kosten deutsche Anwälte pro Stunde (zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)

Ein Beispiel: Ein Anleger will seine Bank auf Schadensersatz in Höhe von 125 000 Euro wegen Falschberatung -verklagen. Der Ausgangswert liegt bei 1431 Euro. In der ersten Instanz dürfte der -Anwalt für die Prozessvorbereitung (Verfahrensgebühr) einen Multiplikator von 1,3 und für die Termine vor Gericht (Termingebühr) einen Multiplikator von 1,2 abrechnen. Demnach summiert sich die Rechnung des Anwalts auf 3578 Euro ohne Mehrwertsteuer.

Hätten sich Bank und Anleger vor der Klage geeignet, ohne dass die Anwälte sich ausgetauscht hätten, wäre es für den Mandanten günstiger geworden. „Um die Gerichte zu entlasten, dürfen Anwälte Einigungen vor einem Gerichtsverfahren mit dem Faktor 1,5 abrechnen“, sagt Edith Kindermann, Rechtsanwältin aus Bremen. Da sich der Multiplikator für die Verfahrensgebühr in diesem Fall auf 0,8 reduziert und die Termin- zugunsten der Einigungsgebühr entfällt, müsste der Mandant nur 3291 Euro zahlen. Solche Deals lohnen sich, auch weil die Gerichtskosten weg-fallen. Das wären bei einem Streitwert von 125.000 Euro in der ersten Instanz 2868 Euro.

Anwälte beraten zum Stundensatz

Wichtig zu wissen: Sucht ein Mandant juristischen Rat, ohne ein Gericht anzurufen, rechnet der Anwalt nach einem frei wählbaren Stundensatz ab, -etwa, wenn eine Führungskraft ihren neuen Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen will. Für diese Art von Anwaltshonoraren gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Nach einer Studie des Essener Soldan Instituts für Anwaltmanagement verlangen zwei Drittel der deutschen Anwälte zwischen 100 und 200 Euro pro Stunde.

Statt vor einem öffentlichen Gericht zu klagen, können sich Streitparteien auch auf ein privates Schiedsgericht einigen. Das lohnt sich insbesondere für Unternehmen bei hohen Streitwerten, weil der Kostenvorteil gegenüber ordentlichen Gerichten mit der Höhe des Streitwerts steigt. Vor Schiedsgerichten gibt es nur eine Instanz. Ein Schiedsspruch der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), ein von großen Anwaltskanzleien getragener Verein, kostet bei einem Streitwert von 500.000 Euro insgesamt 41.085 Euro.

Alternativen prüfen

Deutlich weniger als die 58.578 Euro, die für einen Prozess über zwei Instanzen an öffentlichen Gerichten einschließlich Anwaltshonorar und Gerichtsgebühren fällig werden. Für das Gros der privaten Rechtsstreitigkeiten sind Schiedsgerichte aber eine Nummer zu groß. Wer etwa einen Familienstreit oder Zoff mit den Nachbarn nicht in die Öffentlichkeit zerren möchte, kann einen Mediator einschalten, meist einen Anwalt oder eine andere speziell geschulte Fachkraft.

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