Schöner klagen Das kostet Ihr Recht

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Tipps zu Recht und Gesetz Quelle: Fineas - fotolia.com

Will ein klammer Bürger klagen, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Beim Familienstreit vor Amtsgerichten wird diese besonders oft genutzt: Dort bekam im vergangenen Jahr in mehr als jedem zweiten Verfahren mindestens eine Partei Prozesskostenhilfe. Vor Finanzgerichten hingegen gab es nur in jedem 50. Prozess die staatliche Unterstützung.

Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe hat, wer über kein Vermögen verfügt und nur ein geringes frei verfügbares Einkommen hat. Das Einkommen wird ermittelt, indem vom Nettoeinkommen sämtliche Ausgaben für Vorsorge, Wohnkosten einschließlich Heizung und Werbungskosten abgezogen werden. Bleibt nach Abzug von weiteren Freibeträgen, zum Beispiel für Kinder, kaum noch Geld übrig, besteht Anspruch auf die staatliche Hilfe.

Policen vergleichen

Vielen Deutschen gefällt die Idee, sich bei juristischem Ärger keine Gedanken über Anwalts- und Gerichtskosten machen zu müssen. Insgesamt haben sie rund 21 Millionen Rechtsschutzpolicen abgeschlossen, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreits absichern. Der Versicherer bezahlt bei einer Prozessniederlage Anwälte und die Gerichtskosten.

Wer über eine solche Police nachdenkt, sollte vorab überprüfen, welche juristischen Risiken er schon über Mitgliedschaften in einer Gewerkschaft, dem Mieter- beziehungsweise Immobilieneigentümer-Verein oder einem Auto-Club abgedeckt hat. Oft beinhalten Mitgliedschaften nicht nur eine kostenlose oder preisgünstige Rechtsberatung, sondern auch Rechtsschutz für den jeweiligen Bereich.

Doch selbst wenn noch Lücken bleiben: Für den Präsidenten des Bundesverbands der Versicherungsberater, Stefan Albers, hat die Rechtsschutzversicherung „keine Top-Priorität in der privaten Vorsorge“. Erst wenn jemand alle existenziellen Risiken abgesichert und zum Beispiel zumindest eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, solle er über eine Rechtsschutzpolice nachdenken. Zwischen 140 und knapp 300 Euro Jahresbeitrag müssen Angestellte für ein Paket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zahlen. Wer als Mieter auch Streitigkeiten mit dem Vermieter absichern möchte, muss noch bis zu 50 Euro drauflegen.

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