Schöner klagen Das kostet Ihr Recht

Geprellt, gefeuert, übers Ohr gehauen worden? Sein Recht zu bekommen kann teuer werden. Was Anwälte und Gerichte kosten, welche günstigen Alternativen zum Prozess es gibt, was Rechtsschutz wirklich bringt.

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Schöner klagen Quelle: Maren Esdar

Achim Spindler geht gern unkonventionelle Wege: Weil ihm die Pommes in Berlin nicht schmeckten, machte der 48-jährige Architekt eine Frittenbude auf, in der er Pommes mit Trüffelmayonnaise und Minz-Joghurt-Soße servieren ließ. Als er sich beim Kauf eines Mehrfamilienhauses übers Ohr gehauen sah, vertraute er sich einer ungewöhnlichen Firma an, die seinen Prozess gegen die Verkäufer komplett finanzierte – gegen Erfolgsbeteiligung.

Spindler hatte das Haus gekauft, um die einzelnen Wohnungen zu sanieren und mit Gewinn weiterzuverkaufen. Doch die Immobilie war marode, die Wände mit Hausschwamm durchsetzt. Die Wände zu sanieren kostete eine sechsstellige Summe. Etwa 15.000 Euro für Anwälte und Gerichtskosten würde der Prozess schon in der ersten Instanz verschlingen, rechnete sich Spindler aus. Sollte er den Prozess verlieren, bliebe er auf den Kosten sitzen. „Für mich war die Prozessfinanzierung genau das Richtige, da ich den Prozess sonst vermutlich gar nicht begonnen hätte“, sagt Spindler.

Schadenersatz häufiger gefordert

Was wird der Prozess kosten? Was ist, wenn ich verliere? Wer hilft mir, das Prozessrisiko zu tragen? Viele Deutsche stellen sich in diesen Tagen ähnliche Fragen wie Spindler. Die Finanzkrise provoziert Klagen über Klagen, vor allem von Anlegern, die Verluste erlitten und von Arbeitnehmern, die ihren Job verloren haben. Hart sind die Zeiten geworden, Unternehmen und private Prozessgegner können und wollen sich weniger Kulanz und Großzügigkeit leisten.

So hoffen mehrere Tausend Anleger, die Zertifikate der Pleitebank Lehman gekauft haben, auf Schadensersatz – und klagen, weil ihre Hausbank sie nur unzureichend über die Risiken der Lehman-Papiere aufgeklärt haben soll. Bisher gibt es aber nur eine Handvoll positiver Urteile in erster Instanz. Zudem haben die Kreditinstitute vor Gericht einen langen Atem. „Es ist Teil einer Zermürbungsstrategie, jedes Urteil anzufechten – bis zum obersten Gericht“, sagt Rechtsökonom Michael Adams von der Uni Hamburg.

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