Selbstanzeige Diesmal hat sich Hoeneß verzockt

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Was Hoeneß jetzt droht


Der im Visier der Steuerfahnder stehende Bayern-Präsident Uli Hoeneß droht Medien mit juristischen Schritten. Schnelle Aufklärung ist nicht in Sicht:

Wäre das Steuerabkommen zustande gekommen, hätte es Hoeneß eine Amnestie sowie Anonymität beschert. Dann hätte der erfolgreiche Würstchenfabrikant seine Steuerschuld still und leise begleichen können – ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Das gescheiterte Steuerabkommen hatte vorgesehen, Schwarzgelder rückwirkend für zehn Jahre mit einem Satz zwischen 21 und 41 Prozent zu versteuern. Im Fall Hoeneß soll es sich jedoch um versteuertes Geld handeln, dass auf ein Schweizer Bankkonto transferiert wurde – was keineswegs illegal ist -, für das jedoch auf die dort anfallenden Zins- und Anlagegewinne keine Kapitalertragsteuer gezahlt wurde. Werden nun nur die Kapitalerträge nachversteuert, dürfte es Hoeneß unter Umständen sogar billiger kommen als bei einer Besteuerung des gesamten Guthabens, wie es das Steuerabkommen vorsah.

Die fällige Kapitalertragsteuer wird in Deutschland in Form der einheitlichen Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben. Durch Solidaritätszuschlag sowie eventuell zu zahlende Kirchensteuer steigt der Satz auf rund 28,4 Prozent. Sollte der Fußballmanager tatsächlich, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, bereits eine Abschlagszahlung von drei Millionen Euro im Rahmen seiner Selbstanzeige geleistet haben, dürfte dieser Betrag von Hoeneß‘ Steuerberater vermutlich eher zu hoch als zu niedrig angesetzt worden sein. In dem gezahlten Betrag müssten bereits sechs Prozent Verzugszinsen pro Jahr sowie fünf Prozent Einmalzahlung auf die Steuerschuld für die Einstellung des Verfahrens enthalten sein.

Die eigene Anschwärzung beim Finanzamt war für Uli Hoeneß aber unabhängig von der Höhe der fälligen Nachzahlung alternativlos. Denn sie bleibt ohne Abkommen der einzige Weg, die Steuerhinterziehung ohne strafrechtliche Verurteilung zu beenden, wenn man davon ausgeht, dass sie irgendwann aufgefallen wäre. Die Selbstanzeige hat für Hoeneß den großen Nachteil, dass seine Steuerhinterziehung öffentlich wurde – wenn auch erst drei Monate nach der Selbstanzeige und erst Wochen nach der Durchsuchung seines Hauses am Tegernsee durch die Behörden. Doch kommt die Staatsanwaltschaft in München zu dem Ergebnis, dass die Selbstanzeige umfassend und rechtzeitig erfolgt ist, bleibt Hoeneß mit der Begleichung der Steuerschulden nebst Zinsen ohne Vorstrafe.

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