Sepa-Zahlungssystem Superlange Kontonummern werden 2014 Pflicht

Kurze Bankleitzahlen und Kontonummern sind bald Geschichte. Auch wenn sich Verbraucher eine 22-stellige Zahlenkolonne merken müssen, bringt die Umstellung auf ein einheitliches europäisches Zahlungssystem viele Vorteile.

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Noch müssen IBAN und BIC nur bei Auslandsüberweisungen eingetragen werden, das soll sich bald ändern. Quelle: dpa

Düsseldorf Es gibt sie schon seit 2008, doch sie führt noch immer ein Schattendasein. Kaum jemand nutzt die Sepa-Überweisung. Denn in Deutschland gibt es parallel dazu noch das herkömmliche Zahlungssystem. Dabei sind die Ziele von Sepa – kurz für Single European Payment Area – eigentlich sehr vielversprechend. Dank eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs sollen Überweisungen, Lastschriften und Bankkarten in allen beteiligten Ländern nach dem gleichen System funktionieren. „Grenzüberschreitende Überweisungen sollen schneller, billiger und sicherer für EU-Bürger werden“, teilte das Europaparlament mit. Die Kostenersparnis für
Banken und Verbraucher betrage 123 Milliarden Euro in sechs Jahren - weil zum Beispiel Überweisungsgebühren wegfallen.

Trotzdem vertrauen viele Staaten – neben den EU-Ländern gehören auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz zum Sepa – bisher lieber auf ihre nationalen Zahlungssysteme. Deshalb macht die Europäische Kommission jetzt Druck: Bankkunden müssen vom 1. Februar 2014 an europaweit einheitliche Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Zu diesem Zeitpunkt werden nationale Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA) vereinheitlicht. Darauf haben sich das EU-Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel geeinigt. Die neue Zahlenkolonne IBAN wird in Deutschland die bisher viel kürzere Kontonummer und Bankleitzahl ablösen. Derzeit sind die internationalen Standards nur bei Transfers auf ausländische Konten im Einsatz.

Ursprünglich hatte die Kommission auf eine Lösung am Markt gesetzt und keinen Umstellungstermin vorgegeben. Durch das Zusammenwirken von Banken, Unternehmen und Verbrauchern sollte sich der europäische Zahlungsverkehrsraum quasi von alleine weiterentwickeln. Dieser Versuch gilt mittlerweile als gescheitert, zu gering ist bisher die Beteiligung an dem System – besonders in Deutschland. Denn die Deutschen hängen an ihrem eigenen System, schließlich funktioniert es gut.

Für ein solches festes Datum für die Umstellung auf Sepa-Überweisung hatte sich auch das Bundesfinanzministerium ausgesprochen. Mit dem 1. Februar 2014 steht dieser Termin nun. Damit Bankkunden die Umstellung nicht allzu schwer fällt, gibt es Erleichterungen. So können Verbraucher die alte kurze Kontonummer bis zum Februar 2016 im nationalen Zahlungsverkehr noch nutzen.

Verbraucherschützer blicken Sepa jedoch mit Skepsis entgegen. Vor allem beim Lastschriftverfahren befürchteten sie Nachteile für deutsche Bankkunden. Doch diese Nachteile bleiben aus: Das in Deutschland häufig genutzte Elektronische Lastschriftverfahren ist auch künftig möglich. Auch unter Sepa bleiben alte Lastschrift-Aufträge gültig; das bisherige bedingungslose Widerrufsrecht bei Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift gilt weiter. „Ein von Versicherungen, Vermietern, Verlegern und Vereinen zu Recht befürchtete Chaos bei der Umstellung von mehreren hundert Millionen Mandaten in Deutschland bleibt uns damit erspart“, sagte der grüne Europa-Abgeordnete Sven Giegold.


Fehler passieren nicht mehr so leicht

Das deutsche Lastschriftverfahren ist sehr verbraucherfreundlich und „es ist bisher in Deutschland das sicherste Zahlungsinstrument“, sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Denn wer etwas per Lastschriftverfahren kauft, gibt zwar dem Verkäufer das Recht, das Geld einzuziehen, doch der Bank erteilt er keine Genehmigung für die Abbuchung. „Da die Abbuchung ungenehmigt erfolgt, kann der Bankkunde auch ohne Probleme eine Rückbuchung verlangen“, so Pauli. Das gelte immer, egal, ob der Kunde die Buchung gar nicht veranlasst hat oder ob er mit der Höhe des Betrags nicht einverstanden ist. Und der Kunde hat sogar viel Zeit, um auf den Fehler aufmerksam zu werden: Ab dem Rechnungsabschluss – der bei deutschen Banken jeweils zum Quartalsende erfolgt – kann er der Buchung bisher innerhalb von sechs Wochen widersprechen.

Bei der Sepa-Lastschrift ist diese Form der Absicherung grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit einem sogenannten Lastschriftmandat – dem Pendant zur Einzugsermächtigung – erteilt der Kunde nicht nur dem Empfänger der Zahlung die Erlaubnis, das Geld einzuziehen, sondern erlaubt auch seiner Bank, das Geld herauszugeben. Was zunächst nur wie ein technisches Detail erscheint, hätte für deutsche Verbraucher eine klare Benachteiligung dargestellt. Es wird schwieriger, eine Rückbuchung durchzusetzen, denn dies wird an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zudem hat der Kunde weniger Zeit, um auf eine Fehlbuchung zu reagieren – ab der Buchung sind es gerade einmal acht Wochen.

Vorteile hätten Verbraucher dagegen sicher von einer ausschließlichen Nutzung der Sepa-Überweisung. Seit Oktober 2009 müssen Banken nicht mehr prüfen, ob Kontoinhaber und Kontonummer zusammen passen. Die Folge: Hat sich der Bankkunde bei der Überweisung verschrieben, führt die Bank die Überweisung erst einmal aus – sofern die Kontonummer überhaupt existiert. Sieht der Kunde, dass sein Geld an den falschen Empfänger gegangen ist, muss er sich selbst darum kümmern, das richtig zu stellen. Solche Fehler können bei dem Nachfolger der Kontonummer, der IBAN– International Bank Account Number – nicht so leicht passieren. Denn sie enthält zwei Prüfziffern dank denen die Überweisung gar nicht erst angenommen wird, wenn der Kunde eine falsche Zahlenkombination angegeben hat.

Ingesamt besteht die IBAN aus 22 Stellen. Für Verbraucherschützer Pauli ist das aber kein Grund von „IBAN, der Schrecklichen“ zu sprechen: „Die IBAN ist nur schrecklich, wenn sie mit der BIC daherkommt“, sagt Pauli. Denn einen Großteil der 22-stelligen Nummer kennen die Bankkunden bereits – zumindest, wenn es um ihre eigene IBAN geht. Auf einen zweistelligen Ländercode – DE für Deutschland – und zwei Prüfziffern folgen die gewohnte Bankleitzahl und die Kontonummer. Bei Überweisungen im eigenen Land soll die Bankleitzahl BIC allerdings ab Februar 2014 wegfallen, für Geldtransfers innerhalb Europas von 2016 an.

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