Sparda-Bank Baden-Württemberg Wettbewerbszentrale kritisiert irreführende Werbung

Die Sparda-Bank Baden-Württemberg bewirbt ein Girokonto als „gebührenfrei“ – obwohl der Kunde zehn Euro zahlen muss, um eine Bankkarte zu bekommen. Die Wettbewerbszentrale will das nun verhindern.

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Im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen schon eine ähnliche Werbung als irreführend untersagt (Az. 38 O 68/16). Quelle: dpa

Bad Homburg/Stuttgart Die Wettbewerbszentrale geht erneut gegen aus ihrer Sicht irreführende Werbung einer Bank vor. Für das „gebührenfreie“ Girokonto der Sparda-Bank Baden-Württemberg müsse der Kunde zunächst zehn Euro zahlen, um eine Bankkarte zu bekommen und so das Konto vollumfänglich nutzen zu können, argumentierte die Bad Homburger Institution am Montag.

Die Bank weigere sich nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Heißt: Das Geld-Institut möchte sich gegenüber der Wettbewerbszentrale nicht dazu verpflichten, die Werbung künftig nicht mehr zu nutzen. Daher bereitet der Verein, der als „Selbstkontrollinstitution“ von zahlreichen Wirtschaftsverbänden getragen wird und unlauteren Wettbewerb bekämpfen will, nun eine Klage vor.

Deutschlands größte Sparda-Bank bestätigte die Angaben, sieht sich aber im Recht: Es gehe um ein gebührenfreies Konto ohne Kontoführungsgebühren. Die Girocard (EC-Karte) sei nicht Bestandteil des Girokontos, sondern ein gesondertes Produkt, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Instituts.

Im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen schon eine ähnliche Werbung als irreführend untersagt (Az. 38 O 68/16).

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