
Alle Jahre wieder, pünktlich zum Jahresende, wenn die Tage kurz werden und die Nächte lang, wenn drinnen die Kerzen brennen und draußen der Nikolaus um die Häuser schleicht, schneit bei den Deutschen die Freiheit ins Haus. Plötzlich steht sie vor der Tür, halb erfroren und ziemlich verwahrlost, das ganze Jahr über hat man sie nicht beachtet, sie keines Blickes gewürdigt im gut gesicherten Wohlstandsalltag, aber natürlich: Jetzt bittet man sie hinein zum Adventstee, um mit ihr bei Aachener Printen und Vanillekipferl zusammenzusitzen und ganz gemütlich ein bisschen Staatsferne zu zelebrieren.
Gemeinsam blättert man dann im liberalen Poesie-Album und erzählt sich schottische Märchen, allen voran das von Adam Smith und dem Eigennutz, der zum Wohle aller in der Welt ist. Man klagt über die hohe Abgabenlast und den teuren Sozialstaat, über das zinskaritative Südeuropa-Engagement der Notenbanken und das übertriebene Sicherheitsbedürfnis der Deutschen, man kommt auf den Wert der individuellen Selbstbestimmung zu sprechen und singt das hohe Lied eines tätigen Lebens – und indem man schließlich seine Steuererklärung vorbereitet, ein paar Solardachförderanträge ausfüllt, das ein oder andere Arbeitszimmer veranschlagt, Ausbildungskosten vorzieht und Kaufbelege fürs Finanzamt glattbügelt, übt man sich ganz alltagspraktisch in der Pflege des Eigentumsbegriffs.
Die Erfinder des staatlichen Raubüberfalls
Warum auch nicht? Hat uns nicht Thomas von Aquin bereits im 13. Jahrhundert darauf aufmerksam gemacht, dass es sich beim Eintreiben des Zehnten (des Zehnten!) um einen gesetzlich sanktionierten Raubüberfall des Staates handelt? Und war es nicht Jean-Baptiste Colbert, der Finanzminister des französischen Sonnenkönigs, der uns schon vor 350 Jahren darüber aufklärte, dass wir Steuerzahler uns vor allem als blöde Gänse zu begreifen haben, die vom Staat nach Belieben gerupft werden – und zwar so, dass wir dabei „möglichst viele Federn“ lassen „bei möglichst wenig Geschrei“? Welch größere Freiheit kann es also geben, als sein Geld vor dem Zugriff des Staates zu schützen?
Quelle: APNWie der Staat Steuerzahler abzockt
Steuererklärung
Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.
Quelle: dpaStudienkosten
Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht.
Quelle: dpaDie fiesesten Steuertricks des Staates
Nicht-Anwendungserlasse
Eine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen.
Quelle: FotoliaVerfassungswidrigkeit
Manche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein.
Quelle: dpaProstituiertensteuer
Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen.
Quelle: dapdPferdesteuer
Ungemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen.
Quelle: dpaBranntweinsteuer
Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute.
Quelle: dpa/dpawebSolidaritätszuschlag
Auch der "Soli" ist längst zur festen Größe auf der Gehaltsabrechnung geworden, obwohl der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ursprünglich vorrübergehend zur Finanzierung der Deutschen Einheit erhoben werden sollte. Zumindest bis zum Jahr 2007 war der Soli okay, entschied der Bundesfinanzhof in diesem Jahr. Über die Folgejahre haben die obersten Finanzrichter bisher nicht entschieden.
Quelle: dpaBetriebsprüfung
Stoßen Betriebsprüfer auf Ungereimtheiten, können sie den Gewinn um einen Schätz-Zuschlag erhöhen. Bisweilen gehen sie dabei aber zu weit - wie im Fall eines Gyros-Verkäufer. Angesichts der mickrigen Portionen ließen sich dessen hohen gemeldeten Betriebsausgaben für Fleisch und Gemüse nur mit zusätzlichen Schwarzverkäufen erklären, so die Beamten. Doch das Finanzgericht Münster pfiff sie zurück: Nach nur zwei Testkäufen hätten sie voreilig Steuerbetrug unterstellt.
Quelle: dpaSonderzahlungen
Ein Spediteur aus Westfalen arbeitete hauptsächlich mit Minijobbern und verteilte auf der Weihnachtsfeier 20-Euro-Scheine. Das Finanzamt qualifizierte die Zahlungen wenig später als normalen Lohn, wodurch die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt knapp über die 400-Euro-Monatsgrenze rutschten. Das Problem: Dadurch galten sie plötzlich nicht mehr als Mini-Jobber - und der Staat hatte nachträglich Anspruch auf hohe Lohnsteuern und Sozialabgaben.
Wie der Staat Steuerzahler abzockt
Steuererklärung
Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.
Freilich, in diesem Jahr liegen die Dinge ein bisschen komplizierter, denn in diesem Jahr geht es nicht nur darum, sein Geld vor den langen Fingern des Fiskus zu retten, sondern vor allem darum, das vor den langen Fingern des Fiskus gerettete Geld zu retten. Schließlich sind Eigentum und Geldbesitz seit Griechenland-Gedächtnisjahr und Berlusconi-Festwochen keine Voraussetzungen der persönlichen Freiheit mehr, sondern Ursachen schlafloser Nächte, das heißt: Man bringt zwar sein Erspartes wie üblich mit WiWos ganz legalen Steuertricks in Sicherheit – jedoch ohne recht zu wissen, ob es überhaupt noch sicher ist.














