Anschaffungskosten
Vermieter können Ausgaben für Reparaturen und Renovierung als Werbungskosten absetzen, da sie mit der Vermietung ihrer Immobilie Einnahmen erzielen. Schon beim Kauf einer Immobilie lassen sich Steuern sparen. Eigentümer, die das Gebäude vermieten möchten, können nicht nur den Gebäudekaufpreis und die Kosten für die Suche der Immobilie, sondern auch Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch als Werbungskosten geltend machen. Da diese in den Bereich der Herstellungskosten fallen, müssen sie jedoch über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden, bei Häusern, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden, sind das 50 Jahre. Die Kosten für das Grundstück zählen jedoch nicht.