Sparkassen und Volksbanken in der Kritik Schlichtungsstellen entscheiden oft gegen Bankkunden

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Keine offiziell anerkannte Schlichtungsstelle

Das sind Deutschlands finanzstärkste Banken
Die Postbank ist, gemessen an ihrer Bilanzsumme, die Nummer zehn der finanzstärksten Banken Deutschlands. Im Jahr 2011 belegte sie noch Platz elf. Das Institut verfügt über eine Bilanzsumme von rund 193,8 Milliarden Euro und 6,309 Milliarden Euro Eigenkapital. Der Jahresüberschuss im Jahr 2012 betrug 279 Millionen Euro. Quelle: AP
Die Bilanzsumme der Landesbank Hessen Thüringen (Helaba ) ist in der Zeit von 2011 bis 2012 ebenfalls gestiegen. Sie wuchs um 21,5 Prozent auf 199,3 Milliarden Euro an, was die Helaba von Platz 13 auf Platz neun der finanzstärksten Häuser beförderte. Quelle: dpa
Bei der Norddeutschen Landesbank (NordLB ) hat man dagegen schon 2012 begonnen, die Bilanzsumme zu schrumpfen. Um 0,9 Prozent wurde die Summe verringert. Dennoch stehen stattliche 225,55 Milliarden Euro bei der NordLB in den Büchern. Demgegenüber stehen 7,7 Milliarden Euro Eigenkapital. Quelle: dpa
Die Bayerische Landesbank (Bayern LB ) hat ihre Bilanzsumme um 7,2 Prozent reduziert und belegt jetzt mit 286,82 Milliarden Euro den siebten Rang. Das Eigenkapital der Bank beträgt rund 15,2 Milliarden Euro. Quelle: dpa
Die größte Reduzierung hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW ) im letzten Jahr hinter sich gebracht. Sie reduzierte ihre Bilanzsumme um 9,8 Prozent auf 336,3 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen 10,3 Milliarden Euro Eigenkapital. Quelle: dapd
Bei der UniCredit Bank ging es im Jahr 2012 um 6,4 Prozent runter auf eine Bilanzsumme von 348,3 Milliarden Euro. Das macht Platz fünf im Ranking der finanzstärksten Geldinstitute Deutschlands. Quelle: dpa
Bei der Deutschen Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank ) ist die Summe aller Aktiva oder sämtliche Passiva dagegen um 0,3 Prozent auf 407,236 Milliarden Euro gestiegen. Damit belegt die DZ Bank Platz vier im Ranking. Mit rund 1,32 Milliarden Euro erwirtschaftete die DZ Bank außerdem einen der höchsten Jahresüberschüsse der Top Ten-Häuser in Deutschland. Quelle: Presse

Für die Kunden bedeutet das: Sie müssen sich erst einmal schlau machen, ob die jeweilige Schlichtungsstelle eine mit Verjährungshemmung ist oder eine ohne. Sonst kann es teuer werden. Wie für ein Ehepaar, das mit geschlossenen Immobilienfonds, die es über die Sparkasse Köln-Bonn gekauft hatte, viel Geld verlor. Im April dieses Jahres urteilte das Landgericht Köln, dass die Ansprüche des Paares gegen die Sparkasse Köln-Bonn verjährt sind. Die Beschwerde bei der Ombudsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands war nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen (LG Köln, Az. 21 O 271/12).

Der Grund: Es handelt sich bei der Kundenbeschwerdestelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands nicht um eine offiziell anerkannte Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsordnung ist zwar vom Bundesjustizministerium genehmigt – um als offiziell zu gelten, muss eine Schlichtungsstelle allerdings von der Landesjustizverwaltung anerkannt sein. Grundsätzlich kann zwar auch ein Verfahren bei einer nicht-offiziellen Schlichtungsstelle die Verjährung hemmen. Dann aber muss der Schlichtungsversuch von beiden Streitparteien einvernehmlich gestartet worden sein. Das klingt trivial, ist aber richtig vertrackt.

Wie ein haarspalterischer Exzess

Die Sparkasse Köln-Bonn und ihre Anwälte bestritten erfolgreich, dass der Einigungsversuch einvernehmlich war. Das Urteil liest sich wie ein haarspalterischer Exzess, der Sparkassen-Anwälte glücklich machen mag, für normale Kunden allerdings kaum mehr verständlich ist. Im Kern geht es um die Frage, ob zuerst ein Schlichtungsversuch unternommen werden muss, bevor überhaupt vor Gericht geklagt werden darf. Das Zivilprozessrecht sieht diese Schlichtung zum Beispiel bei kleinen Streitwerten zwingend vor. Juristen sprechen dann von einer „obligatorischen“ Schlichtung.

Reicht nun ein Kunde eine obligatorische Beschwerde ein, so handelt es sich automatisch um einen einvernehmlichen Einigungsversuch. Alleine aus der Tatsache, dass eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden ist, wird dann automatisch auf die Bereitschaft zu Verhandlungen über eine gütliche Einigung geschlossen. Der Clou: In Fällen, in denen die Schlichtung nicht obligatorisch ist, ist sie für das Landgericht Köln auch nicht einvernehmlich. Wer also eine Beschwerde einreicht, die nicht obligatorisch ist, hat in puncto Verjährung Pech. Die Sparkasse Köln-Bonn teilt mit, sie habe ihre rechtlichen Möglichkeiten genutzt. „Die Kundin und ihr Rechtsvertreter hatten fast zehn Jahre Zeit und eine Vielzahl von Möglichkeiten, fristgerecht eine staatlich anerkannte Beschwerdestelle einzuschalten und damit die Verjährung auszusetzen.“

Immer wieder der selbe Fall

Aktuell läuft in Köln ein ähnliches Verfahren. Wieder klagen Anleger wegen Verlusten bei geschlossenen Fonds, in diesem Fall sind es Medienfonds. Wieder argumentiert die Sparkasse Köln-Bonn, die Ansprüche des Klägers seien verjährt, die Beschwerde an die Ombudsstelle des Sparkassenverbands habe die Verjährung nicht gehemmt. Aus genau denselben Gründen: Die Schlichtungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands sei nicht offiziell anerkannt, der Schlichtungsversuch nicht einvernehmlich. Und außerdem: In der Schlichtungsordnung stehe nichts von Verjährungshemmung (LG Köln, Az. 15 O 341/12).

„In gewisser Weise werden die Kunden hinters Licht geführt“, sagt Rechtsanwalt Martin Seidel, der die Kläger gegen die Sparkasse vertritt. Der Anwalt von der Düsseldorfer Anlegerschutzkanzlei Baum, Reiter & Collegen fragt: „Wenn die Schlichtungsstelle nicht zum Zweck einer einvernehmlichen Einigung eingerichtet wurde, wozu denn bitteschön sonst?“ Die Sparkasse Köln-Bonn will sich zum laufenden Verfahren auf Nachfrage nicht äußern.

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