Spesenabrechnung Auf Dienstreise mit dem neuen Reisekostenrecht

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Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Betriebsvereinbarung

Die Typologie eines Handlungsreisenden
Der Veteran Quelle: AP
Der Reisemüde Quelle: gms
Der Unentspannte
Der High-Tech-Traveller
Das Greenhorn

Wo die erste Tätigkeitsstätte ist, regeln Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Betriebsvereinbarung. Über einen Wechsel der ersten Tätigkeitsstätte entscheidet der Arbeitgeber. Die Zuordnung muss nach den neuen Regeln dauerhaft sein. Das Gesetz sieht hierfür einen Zeitraum von mindestens 48 Monaten, also vier Jahren vor, die Mitarbeiter an einer ersten Tätigkeitsstätte eingesetzt sind. Hierfür reicht eine Prognose des Betriebs aus, ob ein Mitarbeiter so lange an einem Ort im Einsatz ist.

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat am 1. Juli 2010 in einem Zweigbetrieb seines Arbeitgebers angefangen und ist dort voraussichtlich bis 1. April 2014 im Einsatz. Mit den neuen Regeln hat er hier keine erste Tätigkeitsstätte, weil die dortige Beschäftigung nicht mindestens 48 Monate dauert. Die Fahrten zum und vom Zweigbetrieb kann er mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer abrechnen. Mit der Neuregelung kann der Betrieb dies jedoch umgehen, indem er den Mitarbeiter diesem Zweigbetrieb als erste Tätigkeitsstätte zuordnet. Dann sind Fahrten zum Stammsitz des Unternehmens Dienstreisen.

Zehn Tipps zum cleveren Kofferpacken
Man muss nicht immer alles falten. Eine platzsparende und faltenfreie Alternative ist das Aufrollen. Diese Methode eignet sich für alle weichen Kleidungsstücke, wie T-Shirts, Hosen und Hemden. Quelle: Marcel Stahn
Ein praktisches Hilfsmittel, um die Form des Hemdkragens zu erhalten, ist der Gürtel. Diesen einfach zusammenrollen und im Kragen platzieren. Das verhindert ebenso das lose Rumfliegen des Gürtels im Koffer. Quelle: Marcel Stahn
Das Jackett lässt sich während der Geschäftsreise nur schwierig auf die Schnelle reinigen. Deswegen lieber vorsorgen und Flusen und Flecken umgehen. Hierzu die Schulterpolster auf links drehen und die Außenseite das Jacketts nach Innen falten. Quelle: Marcel Stahn
Damit Ihr Shampoo nicht ausläuft, einfach ein Stück Frischhaltefolie zwischen Kosmetikflasche und Deckel platzieren. Quelle: Marcel Stahn
Die Flügelklammer bietet eine gute Möglichkeit um Schäden durch den Rasierer zu vermeiden. Die Klinge einfach mit der Klammer umschließen und so Kleidung und Elektrogeräte vor Kratzern schützen. Quelle: Marcel Stahn
Die in verschiedenen Größen erhältlichen Flügelklammern eignen sich außerdem sehr gut dazu, nervigen Kabelsalat zu vermeiden. Um den Überblick über sämtliche USB-Sticks, Ladekabel und so weiter zu behalten ist es ratsam diese in einer Box, zum Beispiel einem Brillenetui, zu verstauen. Quelle: Marcel Stahn
Sollten Sie den Ladestecker des Handys oder Tablets doch einmal vergessen, überprüfen Sie den Fernseher im Hotelzimmer. Die meisten Geräte verfügen über einen USB-Anschluss, der das Aufladen ermöglicht. Quelle: Marcel Stahn

Neue Verpflegungspauschalen

Fürs Essen und Trinken können Betriebe ihren Mitarbeitern auf Dienstreisen Pauschalsätze steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Bisher gab es diese drei Pauschalsätze:

24 Euro bei ganztägiger Dienstreise
12 Euro für mindestens 14 bis unter 24 Stunden Dienstreise
6 Euro für mindestens 8 bis unter 14 Stunden Abwesenheit

Ab 2014 gibt es nur noch zwei Sätze:

24 Euro für ganztägige Dienstreisen
12 Euro für mehr als 8 bis unter 24 Stunden Dienstreise

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