Spesenabrechnung Auf Dienstreise mit dem neuen Reisekostenrecht

Ab Anfang 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Spesenabrechnungen für Dienstreisen mit dem eigenen Wagen werden einfacher. Wer von den neuen Regeln profitiert, wer weniger absetzen kann.

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Autobahn in Essen Quelle: dapd

Tägliche Szene für Mitarbeiter: Sie fahren morgens zum Betrieb, abends nach Hause und machen dafür die Pendlerpauschale geltend. Bei Dienstreisen mit dem Privatwagen erstattet der Chef ihnen Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. Jetzt ändern sich die Spielregeln für Geschäftsfahrten.

Fahren Mitarbeiter von zu Hause zum Betrieb, ist das grundsätzlich ihre Privatsache. Für ihre Fahrtkosten können sie die Pendlerpauschale von 30 Cent je einfachen Kilometer der Strecke Wohnung – Betrieb in der Steuererklärung geltend machen. Sobald sie jedoch geschäftlich unterwegs sind, etwa um Kunden zu besuchen, an Messen oder Seminaren teilzunehmen, zählt ihre Fahrt als Dienstreise.

Mitarbeiter organisieren sich besser als ihre Chefs
Relevanz von GeschäftsreisenGeschäftsreisen sind ein wichtiger Faktor in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Sie sind für das persönliche Zusammentreffen und das bessere Kennenlernen der Geschäftspartner sowie für die Kontaktpflege zu Mitarbeitern relevant. Quelle: Studie „Business Travel 2013“ des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) Quelle: AP
GeschäftsreisebürosIn mehr als der Hälfte der befragten Unternehmen kümmern sich die Geschäftsreisenden im ersten Schritt selbst um die Buchung ihrer Reisen. Etwa zwei Drittel der Unternehmen arbeiten für die Durchführung der Buchung mit einem professionellen Geschäftsreisebüro zusammen. Acht von zehn Unternehmen, die mit einem Geschäftsreisebüro zusammenarbeiten, buchen über das Online-System. Quelle: AP
ZeitmanagementZeitfresser auf Geschäftsreisen sind hauptsachlich die mangelnde Orientierung vor Ort und zu wenig Flexibilität in der Reiseplanung, wie etwa bei der Anpassung der Termine bei kurzfristigen Ankunftszeiten. 40 Prozent der Geschäftsreisenden verlieren je Reise bis zu 30 Minuten. Kurios ist auch dieses Ergebnis: Chefs haben deutlich mehr Probleme, sich vor Ort zu orientieren (44 Prozent), als ihre Mitarbeiter (17 Prozent). Quelle: AP/dpa
KostenJe häufiger die Reisenden im Monat unterwegs sind, desto eher haben sie ihre persönlichen Präferenzen im Blick – und stellen diese auch über den Kostenfaktor. Allerdings: Fach- und Führungskräfte haben bei ihren Geschäftsreisen etwas häufiger auch die entstehenden Kosten im Auge. Im Fokus der Buchung stehen insgesamt hauptsächlich die schnellste Verbindung, eine hohe Produktivität auf der Reise und kleine individuelle Wünsche des Reisenden. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Unterstützung In der Regel kümmern sich die Unternehmen sehr gut um die Reisen ihrer Mitarbeiter. In drei Viertel der Unternehmen gibt es für Notfälle sogar eine zentrale Telefonnummer, wo rund um die Uhr Rat und Hilfe angefordert werden kann – die Geschäftsreisenden wissen also, an wen sie sich wenden können, falls während einer Geschäftsreise etwas Unvorhergesehenes passiert. Quelle: dpa
Risikomanagement Die Hälfte aller Unternehmen hat kein Risikomanagement für Geschäftsreisen und verletzt damit potenziell die Fürsorgepflicht, wenn die Mitarbeiter bei unvorhergesehenen Ereignissen auf sich selbst gestellt sind. In sechs von zehn Unternehmen, die nicht mit einem Geschäftsreisebüro zusammenarbeiten, wurde keine Vorsorge getroffen. Im Rahmen des Risikomanagements stellen 91 Prozent der Unternehmen einen Ansprechpartner zur Verfügung, an den sich die Mitarbeiter im Ernstfall wenden können. 87 Prozent haben Rückholplane im Falle einer Erkrankung der Mitarbeiter und stellen Informationen vor der Reise bereit. Quelle: AP
Arbeit und Freizeit Arbeit und Freizeit verschmelzen immer mehr. Nach getaner Arbeit auf einer Reise oder zwischen zwei Terminen, bleibt manchmal Zeit, diese entlang persönlicher Ansprüche zu nutzen, zum Beispiel für den Besuch einer Ausstellung oder eines Restaurants. Mitarbeiter erwarten deswegen heute verstärkt Flexibilität in puncto technischer Ausstattung, die dabei helfen, diese Zeit effektiv zu nutzen. Quelle: AP

Vor allem beim häufigen und längeren Einsatz außerhalb des Stammbetriebs gab es bisher häufig Streit zwischen Betrieb und Finanzamt, ob Mitarbeiter auf Dienstreise waren und die Firma zu Recht die Pauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer erstattete. „Der Fiskus prüfte genau, wo sich die regelmäßige Arbeitsstätte befand und akzeptierte nur Fahrten zu anderen geschäftlichen Zielen als Dienstreise“, so Günther Wagenbauer, Steuerberater im bayerischen Ergolding. „Dies soll mit dem neuen Reisekostenrecht nun ab Anfang 2014 besser werden“, so der Experte

Nur noch eine Tätigkeitsstätte

Bisher konnte ein Mitarbeiter je nach Einsatzort und –dauer mehrere Arbeitsstätten haben. In der Praxis gab das häufig Streit. Die Neuregelung entschärft diesen: Kernpunkt  ist, dass nur noch ein Ort „erste Tätigkeitsstätte“ und damit Ausgangspunkt für mögliche Dienstreisen ist. Das ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung eines Arbeitgebers, eines verbundenen Betriebs oder etwa eines Kunden, dem der Mitarbeiter zugeordnet ist. Ob er dort jeden Tag im Einsatz ist, an manchen Tagen bei einer Filiale oder auf Montage, ändert grundsätzlich nichts an der ersten Tätigkeitsstätte.  Mitarbeiter, die häufig von ihrer ersten Tätigkeitsstätte aus mit dem Privatwagen unterwegs sind, profitieren davon.

Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Betriebsvereinbarung

Die Typologie eines Handlungsreisenden
Der Veteran Quelle: AP
Der Reisemüde Quelle: gms
Der Unentspannte
Der High-Tech-Traveller
Das Greenhorn

Wo die erste Tätigkeitsstätte ist, regeln Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Betriebsvereinbarung. Über einen Wechsel der ersten Tätigkeitsstätte entscheidet der Arbeitgeber. Die Zuordnung muss nach den neuen Regeln dauerhaft sein. Das Gesetz sieht hierfür einen Zeitraum von mindestens 48 Monaten, also vier Jahren vor, die Mitarbeiter an einer ersten Tätigkeitsstätte eingesetzt sind. Hierfür reicht eine Prognose des Betriebs aus, ob ein Mitarbeiter so lange an einem Ort im Einsatz ist.

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat am 1. Juli 2010 in einem Zweigbetrieb seines Arbeitgebers angefangen und ist dort voraussichtlich bis 1. April 2014 im Einsatz. Mit den neuen Regeln hat er hier keine erste Tätigkeitsstätte, weil die dortige Beschäftigung nicht mindestens 48 Monate dauert. Die Fahrten zum und vom Zweigbetrieb kann er mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer abrechnen. Mit der Neuregelung kann der Betrieb dies jedoch umgehen, indem er den Mitarbeiter diesem Zweigbetrieb als erste Tätigkeitsstätte zuordnet. Dann sind Fahrten zum Stammsitz des Unternehmens Dienstreisen.

Zehn Tipps zum cleveren Kofferpacken
Man muss nicht immer alles falten. Eine platzsparende und faltenfreie Alternative ist das Aufrollen. Diese Methode eignet sich für alle weichen Kleidungsstücke, wie T-Shirts, Hosen und Hemden. Quelle: Marcel Stahn
Ein praktisches Hilfsmittel, um die Form des Hemdkragens zu erhalten, ist der Gürtel. Diesen einfach zusammenrollen und im Kragen platzieren. Das verhindert ebenso das lose Rumfliegen des Gürtels im Koffer. Quelle: Marcel Stahn
Das Jackett lässt sich während der Geschäftsreise nur schwierig auf die Schnelle reinigen. Deswegen lieber vorsorgen und Flusen und Flecken umgehen. Hierzu die Schulterpolster auf links drehen und die Außenseite das Jacketts nach Innen falten. Quelle: Marcel Stahn
Damit Ihr Shampoo nicht ausläuft, einfach ein Stück Frischhaltefolie zwischen Kosmetikflasche und Deckel platzieren. Quelle: Marcel Stahn
Die Flügelklammer bietet eine gute Möglichkeit um Schäden durch den Rasierer zu vermeiden. Die Klinge einfach mit der Klammer umschließen und so Kleidung und Elektrogeräte vor Kratzern schützen. Quelle: Marcel Stahn
Die in verschiedenen Größen erhältlichen Flügelklammern eignen sich außerdem sehr gut dazu, nervigen Kabelsalat zu vermeiden. Um den Überblick über sämtliche USB-Sticks, Ladekabel und so weiter zu behalten ist es ratsam diese in einer Box, zum Beispiel einem Brillenetui, zu verstauen. Quelle: Marcel Stahn
Sollten Sie den Ladestecker des Handys oder Tablets doch einmal vergessen, überprüfen Sie den Fernseher im Hotelzimmer. Die meisten Geräte verfügen über einen USB-Anschluss, der das Aufladen ermöglicht. Quelle: Marcel Stahn

Neue Verpflegungspauschalen

Fürs Essen und Trinken können Betriebe ihren Mitarbeitern auf Dienstreisen Pauschalsätze steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Bisher gab es diese drei Pauschalsätze:

24 Euro bei ganztägiger Dienstreise
12 Euro für mindestens 14 bis unter 24 Stunden Dienstreise
6 Euro für mindestens 8 bis unter 14 Stunden Abwesenheit

Ab 2014 gibt es nur noch zwei Sätze:

24 Euro für ganztägige Dienstreisen
12 Euro für mehr als 8 bis unter 24 Stunden Dienstreise

Mehrtägige Dienstreise

Sechs Tipps für umweltschonende Geschäftsreisen
Tipp 1: Gründliche PlanungFlugzeug-, Auto- und Bahnverkehr belasten Klima und Umwelt. Eine gründliche Planung ist daher wichtig: Lässt sich der Auswärtstermin mit anderen Terminen in der Nähe verbinden? Wenn der Mitarbeiter mehrere Tage vor Ort ist, kann er dann am Zielort übernachten, statt mehrfach an- und abzureisen? Und wenn mehrere Kollegen reisen, können sie beispielsweise Fahrgemeinschaften bilden? Quelle: dpa
Tipp 2: Auf Schienen oder durch die Luft?Wie klimafreundlich Mitarbeiter reisen, hängt stark von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Die Bahn gilt im Allgemeinen als das Verkehrsmittel mit der günstigsten CO2-Bilanz im Vergleich zu Flugzeug und Auto. Häufig lassen sich Flüge nicht vermeiden, da die Reisenden ansonsten zu viel Zeit verlieren würden. Aber auf vielen kürzeren Strecken, vor allem im Inland, ist die Bahn eine gute Alternative. Zudem sind Bahnhöfe in der Regel zentraler gelegen als Flughäfen, so dass sich unter Umständen lange Taxifahrten erübrigen. Quelle: dpa
Tipp 3: Umweltfreundliche MietwagenBei schlechten Flug- oder Bahnverbindungen weichen Geschäftsreisende gerne auf Mietwagen aus. Das ist zwar generell nicht die nachhaltigste Art zu reisen, jedoch verfügen manche Autovermieter inzwischen über eine "grüne Flotte", bieten also emissionsarme Modelle an, beispielsweise mit Hybridantrieb. Quelle: Reuters
Tipp 4: "Grüne" Hotels buchenAuch Hotels haben erkannt, dass sie mit einer Öko-Strategie bei ihren Gästen punkten können. Viele werben damit, dass sie etwa ihren eigenen Strom erzeugen, Strom oder Wasser sparen, übermäßige Müllproduktion vermeiden, recycelte Materialien für ihre Ausstattung verwenden oder in ihrer Küche auf regionale Lebensmittel und Fairtrade-Produkte setzen. Quelle: dpa/dpaweb
Tipp 5: Vor Ort: Carsharing, ÖPNV und FirmenfahrräderOft finden Termine in der unmittelbaren Umgebung statt. Viele Geschäftsleute wollen dann trotzdem nicht auf ihren Firmenwagen verzichten und nehmen dafür sogar die stressige Parkplatzsuche in der Stadt in Kauf. Nachhaltiger wäre es, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter dazu motivieren würden, auf den öffentlichen Nahverkehr oder mittlerweile weit verbreitete Carsharing-Angebote umzusteigen, oder ein Firmenfahrrad zu nutzen. Quelle: obs
Tipp 6: Erstellen von CO2-ReportingsUm zu analysieren, wie klimafreundlich bislang Mitarbeiter reisen, können Unternehmen CO2-Reportings erstellen lassen. Professionelle Geschäftsreisebüros bieten diesen Service an. Auf Basis dieser Datenauswertung können die Unternehmen Ziele definieren, wie weit sie ihre Öko-Bilanz verbessern wollen, sowie konkrete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Quelle: dpa

Dauert die Dienstreise mehrere Tage, kann der Arbeitgeber mit der Spesenabrechnung für den An- und Abreisetag pauschal je 12 Euro erstatten.  Dies ist unabhängig davon, wann Mitarbeiter die Dienstreise am ersten Tag begonnen und am letzten Tag beendet haben – ein wesentlicher Vorteil für Mitarbeiter.

Beispiel: Ein Mitarbeiter fährt mit seinem Privatwagen an drei Tagen zu mehreren Kunden. Er legt insgesamt  800 Kilometer zurück. Der Start ist am ersten Tag um 17 Uhr. Am dritten Tag kommt er um 18 Uhr zurück.

800 Kilometer, je 30 Cent

240 Euro

Verpflegungspauschale

1. Tag

12 Euro

2. Tag

24 Euro

3. Tag

12 Euro

Übernachtung Hotel (Rechnung)

120 Euro

insgesamt  

408 Euro


Bei Reisen ins Ausland gelten je Land besondere Pauschalen. Die Sätze veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jeweils Anfang des Jahres (Suchbegriff „Auslandsreisen“ eingeben).

Die Verpflegungspauschalen akzeptiert das Finanzamt nur in den ersten drei Monaten der Auswärtstätigkeit. Bei gewöhnlichen Dienstreisen spielt das keine Rolle, bei längerem Einsatz, auf Montage etwa, durchaus. Wird der Aufenthalt um mehr als vier Wochen unterbrochen, laufen die drei Monate erneut. Der Grund hierfür ist nach neuem Reisekostenrecht unerheblich.

Essenseinladung abziehen

Mitarbeiter, die auf Dienstreisen zum Essen eingeladen werden, müssen sich diesen geldwerten Vorteil bei ihrer Spesenabrechnung anrechnen lassen. Das neue Reisekostenrecht  legt hierfür 4,80 Euro für ein Frühstück und 9,60 Euro je Mittag- oder Abendessen fest. 

Doppelhaushalt absetzen

Einfacher ist die Neuregelung auch für die doppelte Haushaltsführung. Mitarbeiter, die am Arbeitsort eine Zweitwohnung haben und am Wochenende zur Familie pendeln, können ab 2014 bis 1.000 Euro für Zweitwohnung und Nebenkosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer absetzen. Ob die Wohnungsmiete der ortsüblichen entspricht oder welche Größe die Zweitwohnung hat, spielt keine Rolle mehr.

„Insgesamt betrachtet bringt das neue Reisekostenrecht einige Vereinfachungen, schafft aber mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte mögliches neues Streitpotenzial mit den Finanzämtern“, so Steuerberater Wagenbauer. „Unternehmer, aber auch Mitarbeiter sollten sich dadurch nicht beirren lassen.“ Im Zweifel hilft der Steuerberater.

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