Spionageprozess „Verführung“ eines „Schweizer Patrioten“

Die Agentenstory um den Schweizer Ex-Polizisten Daniel M. geht in die nächste Runde. Am dritten Prozesstag werden die Plädoyers vorgetragen. Aus den angesetzten 20 Prozesstagen werden wahrscheinlich nur vier.

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Rechtsanwalt Hannes Linke, der Angeklagte Schweizer Daniel M. und der Anwalt Robert Kain im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Quelle: dpa

Frankfurt „Na wo ist denn der Herr Koblenzer?“ Die Lebensgefährtin und eine der beiden Töchter von Daniel M. sitzen direkt neben der Presse im Zuschauerblock. Die Fingernägel sind perfekt manikürt, mit dunkelrotem Nagellack überzogen. Man wundert sich, der dritte Verteidiger Thomas Koblenzer fehlt noch. Anwalt Robert Kain nutzt die Zeit für ein Pläuschchen mit der Familie: Ob sie gut hergekommen seien? Mit der Bahn oder mit dem Auto? „Mit dem Auto“ erwidert die Lebensgefährtin, „Wir geben nicht auf, wir zählen auf Sie“.

Mit sieben Minuten Verspätung trifft Verteidiger Nummer drei Thomas Koblenzer ein. Daniel M. betritt den Gerichtssaal. Er trägt dasselbe Outfit wie beim letzten Mal: blaue Jeans, helle Jacke und darunter einen dunkelgrauen Strickpullover mit Reißverschluss und Stehkragen. Der Stehkragen stößt Anwalt Hannes Linke besonders auf. In seinem Schlussplädoyer sagt er: „Eine Presse, die so etwas schreibe, da ist einfach die Luft raus“. Es wundere ihn, dass noch nicht über die Farbe der Socken der Verteidigung geschrieben worden sei.

Dem Angeklagten Daniel M. wird vorgeworfen, zwischen Juli 2011 und Februar 2015 für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) deutsche Steuerfahnder und die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen ausspioniert zu haben. M. wurde aufgetragen, Profile deutscher Steuerfahnder zu vervollständigen. Das wird vor Gericht als „Sudoku“ bezeichnet. Die Schweiz soll anhand dieser Profile deutsche Steuerfahnder ausfindig gemacht haben, die am Ankauf von Bankdaten beteiligt gewesen sein sollen.

Rechtsanwalt Kain ergreift das Wort. Er möchte darauf aufmerksam machen, dass die Familie von Daniel M. 40.000 Euro auf sein Konto überwiesen habe. Dort wartete das Geld darauf, weiter überwiesen zu werden.

Die Vertretung der Generalbundesanwaltschaft beginnt mit den Plädoyers. Die Verhandlung, insbesondere das Geständnis von Daniel M., habe die ursprüngliche Anklage bestätigt. Daniel M. habe zusammen mit Klaus-Dieter Matschke, einem selbsternannten Sicherheitsexperten aus Frankfurt und Chef von „KDM Sicherheitsconsulting“, Agententätigkeiten für den NDB ausgeführt. Der erste Auftrag - der Sudoku-Auftrag - sei vollständig ausgeführt worden. Das belege auch die immer gleich bleibende Aussage Daniel M.s. Inwieweit der zweite Auftrag ausgeführt wurde, sei bis heute nicht klar. Fakt sei aber, dass es den Auftrag, eine Quelle in der Finanzverwaltung NRW zu installieren, gegeben habe. Dafür sei eine Menge Geld geflossen. Das Geld könne M. jedoch nicht als Gewinn ausgelegt werden, da das Geld vollständig an Klaus-Dieter Matschke geflossen sei.

Daniel M. hat die Ellenbogen auf dem Tisch aufgestützt. Seine Hände sind zusammengefaltet. Seine Finger streichen immer wieder über die Wangen und den Mund. Er schaut konzentriert zur Staatsanwaltschaft hinüber.

Der Generalbundesanwalt fordert eine Strafe von mindestens einem Jahr und sechs Monaten bis zu zwei Jahren auf Bewährung. Für Daniel M. spräche, dass er nicht vorbestraft sei, weder in Deutschland noch in der Schweiz. Außerdem säße M. nun schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft und müsse mit massiven finanziellen Folgen rechnen. Sein Geständnis sei glaubhaft gewesen und er habe Reue gezeigt, allerdings habe er erst gestanden, als die Beweise gegen ihn erdrückend gewesen seien.
Gegen Daniel M. spräche besonders die kriminelle Energie, die es bräuchte, um eine Quelle in einer deutschen Verwaltungsbehörde zu installieren und den damit einhergehenden Schaden in Kauf zu nehmen. Das sei „kein Bagatelldelikt“, sondern da ginge es um die „staatliche Souveränität“. Deswegen, und weil das Geständnis von M. nichts Neues zum Prozess beigetragen hätte, fordert die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung. Die Bewährungsauflage umfasst eine Zahlung in Höhe von 40.000 Euro zugunsten der Staatskasse, die Übernahme der Kosten für das Verfahren und die Rückzahlung der 25.000 Euro, die als Gewinn aus den Aufträgen des NDB festgestellt werden konnten.

Jetzt sind Daniel M.s drei Musketiere an der Reihe, für ihn zu kämpfen. Verteidiger Linke beginnt. Nicht etwa damit, seinen Mandanten zu verteidigen, erst einmal muss er seinem Unmut über die mediale Berichterstattung Luft machen. Dann kann es losgehen. Der Sudoku-Auftrag sei eine Agententätigkeit gewesen, das sei richtig. Einen „Maulwurf“ in die Finanzverwaltung NRW einzuschleusen auch, allerdings sei das ja nie passiert. Vielmehr hätte M. einen „Bären aufgebunden“ bekommen und es handele sich eher um ein „Maulwurf-Implantat“. Außerdem habe M. nicht gestanden, weil die Beweise zu erdrückend gewesen seien, schließlich hätte er schon früh bei seiner Verhaftung im Auto des Bundeskriminalamts den Sudoku-Auftrag gestanden und gesagt, dass er zur Existenz eines Maulwurfs nichts sagen könne, weil er nichts wüsste.

Das was die Vertretung der Generalbundesanwaltschaft heute nicht bereden möchte, Verteidiger Koblenzer hingegen umso mehr, sind die vermeintlichen Ursachen für den Auftrag des NDB an Daniel M. Nordrhein-Westfalen hat in der Vergangenheit immer wieder Daten-CDs in der Schweiz gekauft, um Namen von möglichen Steuerbetrügern zu bekommen. Anhand der Daten hat das Land nach eigenen Angaben 1,8 Milliarden Euro Steuernachzahlungen und Geldbußen einnehmen können. Die Schweiz würde das zukünftig gerne durch eine Art Frühwarnsystem verhindern.

„Ich mag ihn jetzt mal als Schweizer Patrioten bezeichnen“, sagt die Verteidigung weiter. Das Verhalten deutscher Steuerfahnder sei nach schweizer Recht strafbar. Daniel M. als ehemaliger Polizist und Sicherheitsmann, der Straftaten aufklären und verhindern wolle, habe das Verhalten missbilligt und seinem Land helfen wollen. Die Bundesrepublik Deutschland hätte durch M.s Handeln keinerlei Schaden erlitten. Die Daten für den Sudoku-Auftrag hätte zudem ein 14-Jähriger in einer halben Stunde bei Facebook rausfinden können, so Kain. M. habe zu diesem Zeitpunkt gedacht, nichts Falsches zu tun. Er sei der „Verführte“ gewesen. Außerdem habe sein Geständnis maßgeblich zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen.

Die Verteidigung ist sich einig: Daniel M. habe genug durchgemacht. Er verliere sein Haus, habe sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen, wisse nicht, wie es beruflich und wirtschaftlich für ihn weitergehe und habe zudem zwei Töchter im Studium, die finanziell von ihm abhängig seien. Sie fordern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Der Richter beendet die Sitzung und legt Donnerstag, den 9. November als Termin zur Urteilsverkündung fest. Die Familie von Daniel M. ist wütend. Die Plädoyers hätten nur eine Stunde gedauert und es wäre der ganze Tag angesetzt gewesen. Heute können sie Daniel M. noch nicht mit nach Hause nehmen.

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