Steuer 2016 Steuererklärung für Anfänger

Komplex, bürokratisch, unverständlich? Das muss nicht sein. Wir erklären die Steuererklärung so, dass sie wirklich jeder versteht.

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Steuererklärung

Manchmal hilft es, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Viele haben vor Steuer und Steuererklärung großen Respekt. Dabei ist das gar nicht nötig. Natürlich gibt es verwirrende und komplizierte Details. Doch wenn man die beiseitelässt, ist die Steuererklärung eigentlich kein Buch mit sieben Siegeln.

Fangen wir mit der Basis an: Auf was fällt überhaupt Einkommensteuer an? Der Name sagt es schon: auf das Einkommen. Das ist vor allem das Arbeitseinkommen, aber auch Vermietungseinkünfte. Die Idee dahinter: Wer finanziell besonders leistungsfähig ist, soll sich entsprechend stärker an den allgemeinen Ausgaben des Staates beteiligen. Diese Idee steht auch hinter dem auf das Einkommen angewendeten Steuersatz, einem prozentualen Anteil, der dann wirklich vom Finanzamt einbehalten wird. Denn der Steuersatz ist nicht für alle gleich, sondern steigt mit jedem zusätzlichen Einkommens-Euro. Der Steuersatz auf den letzten versteuerten Einkommens-Euro wird auch als Grenzsteuersatz bezeichnet. Lassen wir besonders hohe Einkommen von über 250.000 Euro im Jahr weg, beträgt dieser Grenzsteuersatz maximal 44,3 Prozent. Der neben der normalen Steuer erhobene Solidaritätszuschlag ist mit drin.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Nur wenig Einkommen bleibt außen vor. Lotteriegewinne etwa oder auch gezahlte Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, wobei es hier schon wieder Grenzen gibt. Wer nur sehr wenig Einkommen hat, muss auch keine Steuer zahlen. Das Existenzminimum soll jedem bleiben, ohne dass der Staat hier noch seinen Anteil beansprucht. Dieser, als Existenzminimum angesehene, Betrag liegt 2016 bei 8652 Euro. Umgerechnet also 721 Euro im Monat. Manche Einkommensarten, die eher soziale Hintergründe haben, wie Arbeitslosen- oder Elterngeld, bleiben generell steuerfrei. Allerdings will der Staat verhindern, dass Steuerzahler tatsächlich hohe Einkünfte haben, darauf aber nur einen sehr niedrigen Steuersatz zahlen, weil ein Großteil davon aus solchen steuerfreien Zahlungen stammt. Deshalb werden diese Zahlungen zumindest bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Der Steuersatz wird also auf das Gesamteinkommen (inklusive Arbeitslosen- oder Elterngeld) berechnet. Tatsächlich mit diesem Steuersatz besteuert wird aber nur das normale Einkommen, ohne Arbeitslosen- oder Elterngeld. Diese Regel nennt sich im schönsten Steuerdschungel-Deutsch Progressionsvorbehalt.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Die Steuer soll sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Deshalb ist es wichtig, dass Einkommen auch wirklich beim Steuerzahler ankommt. Eventuell sind ihm jedoch hohe Kosten entstanden, die - im Sinne einer Investition - überhaupt erst dazu geführt haben, dass er entsprechende Einkünfte hatte. Deshalb dürfen Steuerzahler bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Einkommen stehen, von diesen abziehen. Im Steuerjargon heißt das auch absetzen.

Damit Steuerzahler und Finanzämter weniger Arbeit haben, werden diese Ausgaben oft schon pauschal mit einem gewissen Wert berücksichtigt. Das Finanzamt geht sozusagen davon aus, dass jeder wenigstens Ausgaben in dieser Höhe hat. Bei Angestellten liegt dieser Betrag bei 1000 Euro im Jahr und wird als Werbungskosten-Pauschbetrag bezeichnet. Die Bezeichnung Werbungskosten entspricht kaum dem sonstigen Sprachgebrauch. Letztlich stecken dahinter aber einfach beruflich bedingte Ausgaben. Wer mehr als 1000 Euro selbst gezahlt hat, um damit seinen Job zu fördern oder überhaupt bestreiten zu können, muss das nachweisen. Dann bekommt er auch mehr berücksichtigt.

Die wichtigsten Abzugsposten

Bei anderen Einkommensarten wird ähnlich verfahren. Vermieter bekommen zum Beispiel ihre mit der Vermietung verbundenen Kosten ebenfalls von den Mieteinnahmen abgezogen, bevor diese dann versteuert werden. Naheliegend ist, dass Maklerausgaben für die Mietersuche absetzbar sind. Doch die Möglichkeiten sind größer: Auch die Zinskosten eines aufgenommenen Kredits, mit dem die vermietete Immobilie finanziert wird, berücksichtigt das Finanzamt. In der großen Titelgeschichte der WirtschaftsWoche zur Steuererklärung bekommen Sie Tipps, welche Kosten Sie absetzen können ­ und wie Sie sich die beste Unterstützung für Ihre Steuererklärung sichern (Premium-Inhalt, kostenlos mit WirtschaftsWoche-Digitalpass).

Bei manchen Einkommensarten weicht das Finanzamt von diesen Grundregeln ab, etwa bei den Kapitalerträgen. Sie werden seit 2009 mit einer pauschalen Steuer von 26,4 Prozent (inklusive Soli) besteuert - und nicht mit dem persönlichen, einkommensabhängigen Steuersatz. Im Gegenzug können Anleger hier auch ihre mit der Erzielung ihrer Kapitaleinkünfte verbundenen Ausgaben nicht entsprechend absetzen. Stattdessen gesteht das Finanzamt ihnen nur zu, dass sie 801 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Die darauf eigentlich fälligen 26,4 Prozent werden ihnen erlassen. Wer tatsächlich aber mehr an Ausgaben hatte, bekommt dafür keinen Steuernachlass.

Außerdem gibt es auch noch einige Abzugsposten, die nicht direkt mit bestimmten Einkunftsarten verbunden sind. Am wichtigsten sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen.

- Sonderausgaben sind eigentlich private Ausgaben. Doch anders als die übrigen privaten Ausgaben, von Kinobesuch bis Fernreise, senken die Sonderausgaben die zu versteuernden Einkünfte. Meist sind es gesellschaftlich wichtige Ausgaben, die den Status als Sonderausgabe bekommen. So werden etwa gemeinnützige Spenden als Sonderausgabe berücksichtigt, aber auch Kinderbetreuungskosten. Es können aber auch Ausgaben sein, die an erster Stelle nur einen persönlichen Nutzen haben, wie zum Beispiel Beiträge für eine Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Hier zeigt sich exemplarisch, warum Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Solche Ausgaben dienen dazu, die Existenz des Steuerzahlers und seiner Angehörigen zu sichern. Auch sie sollen daher steuerlich berücksichtigt werden, damit wirklich nur Einkommen oberhalb des Existenzminimums besteuert wird. Natürlich will der Staat es aber auch nicht dem Einzelnen überlassen, frei zu entscheiden, wie viel er dafür aufwendet. Deshalb sind zum Beispiel die Vorsorgeausgaben nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen absetzbar.

Steuerlich speziell

- Außergewöhnliche Belastungen sollen besondere, unzumutbare Härten bei der Besteuerung vermeiden. Wenn Steuerzahlern ohne eigenes Verschulden bestimmte Kosten entstehen, denen sie sich nicht entziehen können, dann sollen diese steuerlich berücksichtigt werden. Der bekannteste Posten der außergewöhnlichen Belastungen sind Krankheitskosten. Auch hier achtet der Staat aber sehr darauf, dass nur wirklich notwendige und – seiner Meinung nach – sinnvolle Ausgaben berücksichtigt werden. Steuerzahler brauchen daher zumindest vorab ein Attest oder Rezept ihres Arztes, damit Ausgaben wirklich zählen. Außergewöhnliche Belastungen senken – anders als Werbungskosten oder Sonderausgaben – nicht voll die zu versteuernden Einkünfte. Stattdessen hält der Staat eine gewisse Kostenbelastung für zumutbar. Diese muss jeder Steuerzahler privat tragen. Erst wenn Kosten höher sind, wird diese zusätzliche Belastung von den zu versteuernden Einkünften abgezogen. Wie viel als zumutbar angesehen wird, hängt von Einkommen und Familienstand ab.

Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen

- Steuerlich noch spezieller ist die Berücksichtigung von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die normalerweise von Mitgliedern eines Haushalts selbst geleistet werden oder geleistet werden könnten – vom Wohnungsputz bis zur Renovierung. Dass diese Ausgaben steuerlich besonders berücksichtigt werden, hat weniger mit der unmittelbaren Einkommensteuerlogik zu tun, als damit, dass korrekt bezahlte und versteuerte Dienstleistungen in privaten Haushalten gefördert werden sollen. Denn ein schwarz bezahlter Handwerker soll keinen Steuervorteil bringen. Aus diesem Grund ist bargeldlose Bezahlung zum Beispiel in aller Regel zwingende Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung.

Je nach Art der haushaltsnahen Dienstleistungen werden Ausgaben innerhalb bestimmter Grenzen von bis zu 20.000 Euro berücksichtigt. Diese Ausgaben senken jedoch nicht die zu versteuernden Einkünfte. Vielmehr werden 20 Prozent der reinen Lohnkosten berücksichtigt und werden direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Es handelt sich also um einen echten Steuerrabatt. Der Effekt ist für Steuerzahler mit relativ niedrigem Einkommen daher noch interessanter als für solche mit hohem Einkommen – schließlich würde der Abzug von den zu versteuernden Einkünften ihnen den sonst fälligen persönlichen (Grenz-)Steuersatz ersparen. Der wäre bei Gutverdienern deutlich höher.

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