- Außergewöhnliche Belastungen sollen besondere, unzumutbare Härten bei der Besteuerung vermeiden. Wenn Steuerzahlern ohne eigenes Verschulden bestimmte Kosten entstehen, denen sie sich nicht entziehen können, dann sollen diese steuerlich berücksichtigt werden. Der bekannteste Posten der außergewöhnlichen Belastungen sind Krankheitskosten. Auch hier achtet der Staat aber sehr darauf, dass nur wirklich notwendige und – seiner Meinung nach – sinnvolle Ausgaben berücksichtigt werden. Steuerzahler brauchen daher zumindest vorab ein Attest oder Rezept ihres Arztes, damit Ausgaben wirklich zählen. Außergewöhnliche Belastungen senken – anders als Werbungskosten oder Sonderausgaben – nicht voll die zu versteuernden Einkünfte. Stattdessen hält der Staat eine gewisse Kostenbelastung für zumutbar. Diese muss jeder Steuerzahler privat tragen. Erst wenn Kosten höher sind, wird diese zusätzliche Belastung von den zu versteuernden Einkünften abgezogen. Wie viel als zumutbar angesehen wird, hängt von Einkommen und Familienstand ab.
Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über
- Arbeitslosengeld/ Elterngeld/ Kurzarbeitergeld
- Krankengeld / Mutterschaftsgeld
bei Rentenbezug (z. B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-, private Versicherungsrenten)
- bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid
- jährliche Rentenbescheinigung
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z. B.: Bausparvertrag): Anlage VL
Belege über Nebeneinkünfte
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Jahreszinsbescheinigungen, etwa von Bausparkassen, Banken, Fondsgesellschaften
Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer (Abgeltungsteuer)
Belege über Verkauf von Aktien / Grundstücken / Vermögenswerten etc.
bis 14 Jahre: Betreuungskosten z. B. Gebühren für Kindergarten, -hort, Babysitter, Tagesmutter
über 18 Jahre: Ausbildungs- und Lehrverträge, Immatrikulationsbescheinigung bei Studium
im Ausland: Familienstandsbescheinigung
Belege über Schulgeld, Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerbescheinigung des Kindes, Waisenrentenbescheinigung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung
Bewerbungskosten (z. B. Kopier-, Porto-, und Fahrtkosten, Bewerbungsmappen)
Reisekosten: Erhöhte Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Unterkunftskosten (z. B. Kraftfahrer, Bauarbeiter, Außendienst)
Winterbeschäftigungsumlage
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit
- Entfernungs-km, Anzahl Fahrten
- Sammelbeförderung z. B. Werkbus (TÜV-Bericht / ASU / Inspektionsrechnungen immer aufheben wg. km-Stand)
- Unfallkosten PKW
Arbeitsmittel (z. B. Computer, Druckerpatronen, Büromaterial, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
doppelte Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat, Zweitwohnungssteuer)
Steuerberatungskosten
Fortbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für ein Zweitstudium)
Arbeitszimmer (sofern der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt)
beruflich veranlasste Umzugskosten (Spediteur, Umzugshelfer, Renovierungskosten, Anschlussgebühren, etc.)
rankheitskosten (z. B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Physiotherapie)
Fahrtkosten zum Arzt (Anzahl der Fahrten und km)
Scheidungskosten / Beerdigungskosten
Kosten für Haushaltshilfe
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern / Lebensgefährte/in
Krankenversicherungsbeiträge für unterhaltene Personen
Riester-Rente
Rürup-Rente (Basisrente)
Versicherungsbeiträge (z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz-, Unfallversicherung)
Krankenversicherung: Nachweis Basistarif, Beitragserstattungen
Spendenbescheinigungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Reinigung, Gartenpflegearbeiten (wie z. B. Rasenmähen oder Heckenschneiden), Schneeräumen
Umzugsdienstleistungen (Umzugsspedition)
Pflege von kranken Personen
Handwerkerleistungen:
Arbeiten an Haus oder Wohnung, Reparatur und Wartung von Gegenständen, Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger)
Hinweis: Alle Arbeiten müssen im oder am Haus bzw. an Wohnung vorgenommen worden sein
Voraussetzungen:
Begünstigt ist nur der Arbeitslohn, einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen und Fahrtkosten - keine Leihgebühr für Maschinen
Hinweis: Kontoauszüge müssen die Bezahlung per Überweisung belegen
Vermieter:
- Kaufvertrag, Makler-, Auflassungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Notarkosten
- Bau-, Reparaturrechnungen, Zinsbescheinigungen
Sonderabschreibung:
- für ein Baudenkmal, Gebäudesanierung
- Steuerlich noch spezieller ist die Berücksichtigung von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die normalerweise von Mitgliedern eines Haushalts selbst geleistet werden oder geleistet werden könnten – vom Wohnungsputz bis zur Renovierung. Dass diese Ausgaben steuerlich besonders berücksichtigt werden, hat weniger mit der unmittelbaren Einkommensteuerlogik zu tun, als damit, dass korrekt bezahlte und versteuerte Dienstleistungen in privaten Haushalten gefördert werden sollen. Denn ein schwarz bezahlter Handwerker soll keinen Steuervorteil bringen. Aus diesem Grund ist bargeldlose Bezahlung zum Beispiel in aller Regel zwingende Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung.
Je nach Art der haushaltsnahen Dienstleistungen werden Ausgaben innerhalb bestimmter Grenzen von bis zu 20.000 Euro berücksichtigt. Diese Ausgaben senken jedoch nicht die zu versteuernden Einkünfte. Vielmehr werden 20 Prozent der reinen Lohnkosten berücksichtigt und werden direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Es handelt sich also um einen echten Steuerrabatt. Der Effekt ist für Steuerzahler mit relativ niedrigem Einkommen daher noch interessanter als für solche mit hohem Einkommen – schließlich würde der Abzug von den zu versteuernden Einkünften ihnen den sonst fälligen persönlichen (Grenz-)Steuersatz ersparen. Der wäre bei Gutverdienern deutlich höher.
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