Steuer So klappt die Last-Minute-Steuererklärung

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Aufwendungen falsch eingetragen? Leider Pech gehabt

Grundsätzlich gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rente, Rürup-Rente, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie weitere Versicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort werden sie als Sonderausgaben berücksichtigt.

Das hat aber so seine Tücken. Denn die Vorsorgeaufwendungen sind an unterschiedlichen Stellen in der Steuererklärung geltend zu machen. Wer falsch einträgt, hat das Nachsehen, denn die Finanzämter lassen die Eintragungen meist ohne weiteren Hinweis unberücksichtigt.

Wie die Vorsorgebeiträge genau zu erfassen sind, welche Höchstbeträge gelten und wo Beiträge zu Riester-Verträgen eingetragen werden, erfahren sie in den nachfolgenden Stichworten:

Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind

Werbungskosten schnell überschlagen

Ein weiterer großer Posten sind die Werbungskosten, also die beruflich veranlassten Ausgaben, die sämtlich in der Anlage N erfasst werden. Wessen berufsbezogene Ausgaben sich überschlägig auf weniger als 1000 Euro für das Jahr 2014 summieren, kann sich jede weitere Rechnerei sparen. Das Finanzamt berücksichtigt ohnehin 1000 Euro pauschal für jeden Arbeitnehmer. Jeder Euro mehr senkt allerdings die Steuerlast. Insbesondere Pendler übertreffen die Pauschale schon ab einem Arbeitsweg von 15 Kilometern für die einfache Strecke.

Wer zur Berufsausübung an anderen Orten arbeitet, zu Bewerbungsgesprächen reist oder auch auswärts übernachtet, kann die Kosten, die sein Arbeitgeber nicht erstattet, ebenfalls unter den Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören Fahrt- und Flugkosten inklusive Park- und Mautgebühren, Mietwagenkosten, Ausgaben für Hotelübernachtungen oder auch die Miete für eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz. Für letztere und Hotelkosten können Arbeitnehmer bis zu 1000 Euro im Monat absetzen.

Das sind die wichtigsten Formulare

Auch die Kosten für ein Zweitstudium und/oder Ausgaben für ein Arbeitszimmer lassen die Werbungskosten schnell über die Pauschale klettern. Ein häusliches Arbeitszimmer kann aber nur geltend machen, wer von seinem Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz gestellt bekommt.

Wer studiert, sollte sie Ausgaben dafür auf jeden Fall eintragen. Bis der Bundesgerichtshof darüber geurteilt hat, ob Ausgaben auch für ein Erststudium steuerlich anzuerkennen sind, wahren Steuerzahler ihre Ansprüche, wenn sie die Ausgaben dafür in der Steuererklärung angeben. Der Steuerbescheid bleibt dann in diesem Punkt unter Vorbehalt.

Kinder senken die Steuerlast

In die Anlage Kind gehören grundsätzlich Ausgaben für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr. Dazu zählen etwa Kosten für die Tagesmutter oder Kita-Gebühren. Das Finanzamt berücksichtigt zwei Drittel der Ausgaben, maximal 4000 Euro im Jahr für jedes Kind.

Schulgeld wird zu 30 Prozent anerkannt, höchstens aber 5000 Euro. Alleinerziehende sollten unbedingt den Entlastungsbeitrag von 1308 Euro mit diesem Formular beantragen.

Die besten Finanzämter Deutschlands
Der Briefkasten des Finanzamtes in Euskirchen (NRW) Quelle: APN
Berlin-Zehlendorf Quelle: dpa
Das als Edelstein- und Garnisonsstadt bekannte Idar-Oberstein bietet seinen 28.300 Einwohnern ein kundenfreundliches Finanzamt an. Quelle: dpa
Rang 9: Oldenburg Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor. Quelle: dpa
Rang 7: Koblenz Koblenz ist mehr als 2000 Jahre alt, Teile der Stadt zählen zum UNESCO-Welterbe. Außerdem verfügt Koblenz über eine Universität. Ein weiterer Grund für die 111.000 Einwohner stolz auf ihre Stadt zu sein: Wie im Vorjahr landet das Finanzamt unter den Top 10. Quelle: dpa
Rang 2: Worms-Kirchheimbolanden Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. Quelle: dpa
Bitburg hat nicht nur eines der am meisten verkauften Biere Deutschlands. Auch das Finanzamt genießt Ansehen. Quelle: obs

Unterhalt, Spenden und Kirchensteuer

Wer Unterhalt an seinen Ex-Partner zahlt, gespendet hat oder Kirchensteuer zahlt, muss dies im Mantelbogen in den Zeilen 40 bis 56 angeben. Hier werden „Weitere Sonderausgaben“ eingetragen. Das kann sich lohnen. Unterhaltszahlungen werden etwa bis zu einem Betrag von 13.805 Euro angerechnet, Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsberechtigten kommen noch hinzu.

Aber Achtung: Der Unterhalt für nahe Angehörige wie erwachsene Kinder oder die bedürftigen Eltern gehören zu den „außergewöhnlichen Belastungen" und gehören in die Zeilen 67 bis 69 des Mantelbogens. Dort werden auch Krankheitskosten erfasst. Dazu zählen etwa eine Kur, ein Klinikaufenthalt oder Zuzahlungen für Medikamente.

Allerdings erkennt das Finanzamt die „außergewöhnlichen Belastungen" nur an, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Die liegt je nach Einkommen zwischen einem und sechs Prozent vom zu versteuernden Einkommen. Die Grenzen sind allerdings umstritten und Gegenstand von Klagen. Wer sicher gehen will, gibt alles an und erhebt anschließend Einspruch gegen den Steuerbescheid, um seine Steuervorteile rückwirkend erst nach einem positiven Urteil geltend zu machen.

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