Steuer So klappt die Last-Minute-Steuererklärung

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Letzter Ausweg: Fristverlängerung für die Steuer

Haushaltshilfe und Handwerkerrechnungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen drücken die Steuerlast direkt: Vom Arbeitslohn eines Handwerkers, der Putzhilfe oder der Babysitterin erstattet das Finanzamt 20 Prozent. Für Minijobber sind das maximal 510 Euro im Jahr, für Handwerker 1200 Euro und bis zu 4000 Euro für andere Helfer.

Wer alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung übertragen hat und Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Kinderbetreuung und Dienstleistungen im Haushalt angibt, sollte sich die wesentlichen Steuervorteile bereits gesichert haben.

Wer so eine Minimalerklärung per Post oder elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat, sollte jedoch zügig weiter in die Details einsteigen, Belege sortieren und alles an das Finanzamt nachreichen.

So lange arbeiten wir nur für den Staat

Das geht zur Not auch noch, wenn der Steuerbescheid vorliegt. Vier Wochen lang können Steuerzahler ihre Erklärung noch ohne Sanktionen problemlos korrigieren und komplettieren. Für den Berichtigungsantrag – im amtsdeutsch als „Antrag auf schlichte Änderung“ bezeichnet – genügt schon ein Telefonat mit dem Steuerbeamten. Der Steuerzahler muss nur präzise mitteilen, welche Einträge er wie geändert haben möchte und entsprechende Belege beibringen.

Letzter Ausweg: Abgabefrist ausdehnen

Wer es partout nicht schafft, sollte spätestens im Juni formlos eine „stillschweigende Fristverlängerung“ beantragen. In dem Schreiben ist die Verspätung zu begründen und ein Termin für die späteste Abgabe der Steuererklärung zu nennen, zum Beispiel drei Monate später. Die Finanzämter akzeptieren das meist, ohne explizit auf solch einen Antrag zu reagieren – eben „stillschweigend“.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschalten

Wer trotz möglicher Fristverlängerung keine Chance sieht, seine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, sollte jetzt noch schnell einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschalten. Denn die Profis haben für die Erstellung Ihrer Steuererklärung per se bis zum 31. Dezember Zeit.

Die Kosten für die professionelle Hilfe sind allerdings schon seit 2006 nicht mehr ohne weiteres von der Steuer absetzbar. Damit die Steuerberatungskosten, Fahrten zum Steuerberater, Telefonkosten, Steuersoftware, Steuerliteratur oder Ausgaben für Porto und Kopien absetzbar sind, müssen sie beruflich bedingt sein. Privat veranlasste Steuerberatungskosten erkennen die Finanzämter nicht an.

Absetzbar ist zum Beispiel die Unterstützung eines Steuerberaters beim Ausfüllen der Anlage N. Hilft er jedoch beim Ausfüllen des Mantelbogens, der Anlagen Kind, Unterhalt oder Vorsorgeaufwand, akzeptieren die Finanzbehörden dies nicht als beruflich veranlasst. Lediglich wer vermietet oder verpachtet, Kapitalerträge oder Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft hat oder Renten bezieht, kann seine Steuerberatungskosten geltend machen. Steuerberater geben deshalb in ihren Rechnungsposten an, welche absetzbar sind und welche nicht.

Wer also einen Steuerprofi nur zu Rate zieht, um Zeit für die Steuererklärung zu gewinnen, zahlt am Ende womöglich drauf – es sei denn, der Fachmann entdeckt Steuervorteile, die dem Laien entgangen wären. Daher dürfte für die meisten selbst eine Steuererklärung auf den letzten Drücker günstiger sein.

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