Vor der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids ist kein Steuerzahler gefeit. Durch Kontrollmitteilungen oder Betriebsprüfungen kann es immer wieder vorkommen, dass das Finanzamt Einnahmequellen entdeckt, die der Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung übersehen, vergessen oder absichtlich verschwiegen hat. In solchen Fällen flattert den Betroffenen ein nachträglicher Änderungsbescheid ins Haus, der mit saftigen Nachzahlungen inklusive Zinsen verbunden sein kann.
Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht
Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämliche ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, uns zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
Was passiert aber, wenn der Steuerzahler alle Einkommensquellen angegeben hat, das Finanzamt jedoch bei der Prüfung eine Position einfach übersieht und erst aufgrund einer nachträglichen Kontrollmitteilung diesen Fehler korrigieren will? Damit hatte sich das Finanzgericht Baden-Württemberg zu beschäftigen. Ein Landwirt, nebenberuflich als Aufsichtsratsmitglied einer Volksbank tätig, hatte in seiner Einkommensteuererklärung die Höhe des Gewinns aus der Aufsichtsratstätigkeit mit 3035 Euro angegeben und eine Bescheinigung der Volksbank über Einnahmen von 6071 Euro beigefügt. Allerdings hatte er für seine Steuererklärung weder eine Gewinnermittlung erstellt, noch die Anlage Einnahmen-Überschussrechnung zu seiner Nebentätigkeit ausgefüllt.
Diese Vorgehensweise verwirrte das Finanzamt offenbar so sehr, dass es im Steuerbescheid nur den erklärten Gewinn ansetzte – mit einer entsprechend zu niedrigen Steuerforderung. Nachdem das Finanzamt aufgrund einer Kontrollmitteilung auf den Fehler aufmerksam wurde, erhielt der Landwirt einen geänderten Bescheid mit einem korrigierten Gewinn von rund 5000 Euro.
Das sind die wichtigsten Formulare
Der Mantelbogen bildet die Basis der Einkommensteuererklärung. Hier tragen Steuerpflichtige auf vier Seiten allgemeine Informationen zu ihrer Person ein und geben Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Steuerermäßigungen an.
Detaillierte Angaben zum Einkommen sowie Werbungskosten können in der Anlage N vermerkt werden. Für viele Arten von Werbungskosten gibt es hier separate Felder, beispielsweise für die Entfernungspauschale, Fortbildungskosten und Aufwendungen für Arbeitsmittel.
Mit dieser einseitigen Anlage können beispielsweise erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage abgegeben werden.
Hier können Steuerzahler Vorsorgeaufwendungen angeben. Dazu zählen Beiträge zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Für Angaben zu Riester-Verträgen dient die einseitige Anlage AV.
Damit war der Kläger überhaupt nicht einverstanden. Nachdem das Finanzamt den Einspruch zurückgewiesen hatte, war er mit seiner Klage beim Finanzgericht Baden-Württemberg erfolgreicher. Denn das Finanzgericht schlug sich auf seine Seite (Az.: 9 K 2541/11). Nach Ansicht der Richter hätte das Finanzamt die Höhe der Betriebseinnahmen aufgrund der vorliegenden Unterlagen kennen müssen. Deswegen handle es sich in diesem Fall nicht um Einnahmen, die nachträglich bekannt geworden seien.
Zwar habe der Landwirt keine Gewinnermittlung vorgelegt und damit einen zu niedrigen Gewinn erklärt. Dennoch habe es genügend Gründe für das Finanzamt gegeben, die vorliegenden Unterlagen genauer zu prüfen. Wenn es zum Zeitpunkt des ersten Steuerbescheids diese Prüfungen unterlässt, so ist es nicht berechtigt, diesen bestandskräftigen Bescheid zu ändern.
Außerdem sei es keineswegs relevant, dass der Landwirt die Höhe der Betriebseinnahmen dem Finanzamt nicht auf einem amtlichen Vordruck, sondern lediglich formlos durch Vorlage einer Bescheinigung der Volksbank mitgeteilt habe.
Die Tatsache, dass das Urteil inzwischen rechtskräftig ist, ist ein Hinweis darauf, dass das Finanzamt eingesehen hat, dass hier eigene Versäumnisse vorliegen. Die Vorgehensweise des Landwirts ist allerdings nicht zur Nachahmung zu empfehlen. Denn in der Regel werden die Finanzämter genauer prüfen und sofort nachfragen, wo die Gewinnermittlung oder die Einnahmen-Überschussrechnung bleibt.