Steuer-Tipps für Job-Einsteiger So sparen Berufsanfänger Steuern

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Kosten für die Zweitwohnung

Einige Ex-Studenten können sich auch nach dem Studium nicht ganz von der Heimat trennen und bewohnen am Arbeitsort lediglich eine Zweitwohnung. Bis vor kurzem war das steuerlich ziemlich lukrativ. Miete und Fahrtkosten ließen sich von der Steuer absetzen, je nach Wohnlage gab es am Ende eine Rückerstattung von bis zu mehreren Tausend Euro. Bisher wurde die Zweitwohnung aus zahlreichen Gründen als notwendig genehmigt.

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Damit ist seit 2014 allerdings Schluss. Das zuständige Finanzamt prüft jetzt sehr viel genauer nach, ob die zweite Wohnung beruflich notwendig ist. Dabei geht es insbesondere um die Entfernung zwischen den Wohnungen und dem Arbeitsort. Gleichzeitig hat der Fiskus die Wohnkosten, welche angerechnet werden können, mittlerweile gedeckelt. Maximal 1.000 Euro im Monat werden für Miete, Heizung, Wasser, Strom und Stellplatzkosten akzeptiert.

Ein Berufsanfänger dürfte zwar im Normalfall deutlich darunter landen, dennoch kann sich für Einzelne etwas ändern. Bisher nahmen die Finanzämter die ortsübliche Durchschnittsmiete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung als Maßstab. Dadurch konnte in teuren Städten wie München oder Frankfurt mehr abgesetzt werden als in der Provinz.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Grundsätzlich gilt: Wer Ausgaben für eine Zweitwohnung absetzen will, muss nachweisen, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimat liegt. Seit 2014 wird dafür erwartet, dass sich der Pendler dort mit mindestens zehn Prozent an den laufenden Kosten wie (Warm-)Miete oder Lebensmitteleinkäufen beteiligt. Das könne dem Finanzamt beispielsweise mit Überweisungen nachgewiesen werden, erklärt EY-Steuerexperte Spiekermann.

Aber: "Es genügt nicht, wenn zum Beispiel im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer bewohnt werden, oder eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich dem Berufsanfänger zur Nutzung überlassen wird", sagt Spiekermann. Bei Berufseinsteigern, welche noch bei den Eltern wohnten, sei deshalb Vorsicht geboten. Wer also am Wochenende mietfrei bei den Eltern wohnt und dort auch mit durchgefüttert wird, darf den Zweitwohnsitz nicht absetzen.

Je später der Jobeinstieg im Jahr kommt, desto wichtiger wird die Steuererklärung. Das gilt zumindest für diejenigen, die in den Monaten zuvor gar nichts oder nur wenig verdient haben. Denn am Ende wird immer das Jahreseinkommen für die Berechnung der Steuer herangezogen.

Für die pauschalen Abzüge auf der Gehaltsabrechnung gilt dagegen das Monatsgehalt. Je nach Einkommen kommt so schnell ein vierstelliger Erstattungsbetrag zustande. Wer also erst in der zweiten Jahreshälfte ins Berufsleben gestartet ist und auf eine Steuererklärung verzichtet, verschenkt viel Geld.

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