Steuer-Tipps So sparen Sie vor Jahresende bares Geld

Auch wenn es zwischen Gänsebraten und Neujahrsböllern Schöneres gibt: Bis zum Jahresende sollten Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerdaten prüfen. Sonst riskieren sie, dass das nächste Nettogehalt um ein paar Hundert Euro niedriger ausfällt.

Lohnsteuerkarte fuer das Jahr 2010 Quelle: dapd
Last minute Steuern sparenDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Doch bevor sie die Adventskerzen anzünden und Weihnachtsplätzchen backen, sollten sich Steuerzahler noch einmal Zeit für ihre Steuerunterlagen nehmen. Der Bund der Steuerzahler gibt wertvolle Tipps, mit denen sich jetzt noch bares Geld sparen lässt. Quelle: dpa
Freiwillige Steuererklärung bis zum JahresendeViele Steuerzahler sind gar nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das gilt grundsätzlich für alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. „Eine freiwillige Steuererklärung kann sich aber trotzdem lohnen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler, „bei hohen Werbungskosten, Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen kann der Steuerzahler mit ordentlichen Rückzahlungen rechnen.“ Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie noch vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres abgeben. Die Frist für die Abgabe der Erklärung für 2008 endet also am 31. Dezember 2012. Quelle: dpa
Oh du schöne SpendenzeitIn der Adventszeit werben gemeinnützige Organisationen besonders intensiv um Spender. Wer mit finanziellen Mitteln etwas Gutes tut, sollte das auch seinem Finanzamt sagen. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sie reduzieren also die Summe der Einkünfte und damit auch die Steuerlast. „Überschreiten die geleisteten Spenden diesen Höchstbetrag, können diese in die nächsten Jahre vorgetragen und dann steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Käding. Ohne Beleg funktioniert das aber nicht. Bei Spenden bis 200 Euro genügt die Vorlage eines Kontoauszuges, bei höheren Beträgen braucht der Spender eine formale Spendenbescheinigung. Quelle: AP
Von Verlusten profitierenAnleger, die Depots bei verschiedenen Banken unterhalten und Verluste gemacht haben, sollten sich diese Verluste von den Banken bescheinigen lassen. Der Vorteil: In der Einkommensteuererklärung können Verluste im einen Depot mit Gewinnen im anderen Depot verrechnet werden. Das senkt die Summe der Kapitalerträge und damit auch die Steuerlast. Können die Verluste in der Steuererklärung für 2012 nicht genutzt werden, weil ihnen keine Gewinne gegenüber stehen, werden sie im folgenden Jahr vom Finanzamt berücksichtigt. Den Antrag müssen Steuerzahler jedoch spätestens bis zum 15. Dezember 2012 bei der Bank stellen. Quelle: dpa
Kosten für Kinderbetreuung Seit diesem Jahr können alle Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahre von der Steuer absetzen. Als Sonderausgaben können pro Jahr zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro abgezogen werden. Bisher konnten solche Ausgaben nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile arbeiteten oder besondere persönliche Umstände, wie Ausbildung, Krankheit oder eine Behinderung vorlagen. Entsprechende Belege wie beispielsweise der Betreuungsvertrag oder Kontoauszüge sollten daher nicht zum Jahresende aussortiert werden, sondern für die Einkommensteuererklärung 2012 aufgehoben werden. Quelle: dpa
Kassensturz I: GesundheitskostenKosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren und Zuzahlungen zu Rezepten sowie die Arztpraxisgebühr können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese Grenze richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte. „Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten“, sagt Anita Käding. Die Steuer-Expertin empfiehlt: „Wer knapp unter der Grenze liegt, kann beispielsweise noch in diesem Jahr eine neue Brille kaufen und den Fiskus damit an seinen Gesundheitskosten beteiligen.“ Wer dagegen die Belastungsgrenze in diesem Jahr nicht mehr erreichen kann, verschiebt die Anschaffungen besser ins nächste Jahr. Wichtig in jedem Fall: Als Nachweis müssen die Belege gesammelt werden. Quelle: dapd
Kassensturz II: WerbungskostenWie bei den Gesundheitskosten sollten Steuerzahler auch bei Werbungskosten vorgehen. Auch die Anschaffung von Fachbüchern, Berufsbekleidung oder Fortbildungen können die Steuerlast senken. Wirksam werden die Ausgaben aber erst, wenn sie über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen. „Wurde dieser Betrag bereits überschritten, kann es sich lohnen, anstehende Investitionen vorzuziehen und noch in diesem Jahr steuerlich geltend zu machen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Auch Kosten für Schreibtisch, Regale im Arbeitszimmer oder einen Computer sind in der Regel absetzbar, und zwar bis zu einem Grenzwert von netto 410 Euro je Wirtschaftsgut sofort. Darüber hinaus kann ein Abschreibungsbetrag geltend gemacht werden, der sich nach der Nutzungsdauer des Gegenstandes richtet. Quelle: dpa
Altverluste aus Spekulationsgeschäften nutzenFür Steuerzahler, die ihre Depots voller Aktien haben, gleichzeitig aber noch auf einem Berg von Altverlusten sitzen, kann es sinnvoll sein, Aktien jetzt zu veräußern. Die Gewinne aus den Aktienverkäufen können dann nämlich mit sogenannten Altverlusten verrechnet werden. Der Vorteil dabei: „Die alten Verluste können genutzt werden und auf die Gewinne fällt keine Steuer an“, erklärt Anita Käding. Zu den Altverlusten zählen die Verluste vor der Einführung der Abgeltungsteuer. Diese können nur noch mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen bis Ende 2013 verrechnet werden. Danach ist eine Verrechnung ausschließlich mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten, wie Immobilien oder Edelmetallen möglich. Wer gleichwohl an seinen Aktien hängt, die er nun zur Verlustverrechnung verkauft, kann diese ohne Probleme wieder zurückkaufen. Dies ist noch am gleichen Tag möglich, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 60/07). Quelle: dapd
Freistellungsaufträge überprüfenSeit dem Jahr 2009 müssen private Anleger auf ihre Kapitalgewinne eine Abgeltungssteuer zahlen: 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer behalten Kreditinstitute automatisch ein. Erträge bis 801 Euro – 1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren – sind jedoch steuerfrei. Um diesen Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, muss der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Steuerzahler, die mehrere Konten bei verschiedenen Banken unterhalten, sollten den Pauschbetrag entsprechend der zu erwartenden Gewinne auf die jeweiligen Konten verteilen. Vor Jahreswechsel sollten die Freistellungsaufträge noch einmal angepasst werden, damit die Bank nicht unnötig Steuern einbehält, die dann wieder über die Steuererklärung zurückgefordert werden müssten. Quelle: dpa
Steuerklassen überprüfenVerheiratete Arbeitnehmer, die jetzt schon wissen, dass sich ihre Gehalts- oder Lohnverhältnisse im kommenden Jahr ändern werden, sollten überprüfen, ob ein Wechsel ihrer Lohnsteuerklasse sinnvoll ist. Das kann sich auch dann lohnen, wenn einer der Ehegatten im nächsten Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, in Anspruch nehmen muss. Mit der richtigen Wahl der Lohnsteuerklasse kann der Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhöht werden. „Für denjenigen, der aller Voraussicht nach solche Leistungen beantragen wird, sollte der Wechsel in die Lohnsteuerklasse III durchgerechnet werden“, rät Käding. In dieser Steuerklasse ist der Steuerabzug am geringsten und der Nettolohn am höchsten. Der Wechsel der Lohnsteuerklassen kann beim Finanzamt beantragt werden. Quelle: dpa
Freibeträge eintragen lassenWer im Jahr 2013 von Freibeträgen profitieren will, sollte diese noch vor Jahresende beantragen. „Wer erst am Jahresanfang den Antrag stellt, riskiert, dass der Freibetrag nicht rechtzeitig berücksichtigt wird und damit im Januar 2013 ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt“, sagt Steuer-Expertin Käding. Vorteilhaft sei die Eintragung eines Freibetrages etwa bei Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben. Dies kann beispielsweise bei einem langen Arbeitsweg der Fall sein. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular beim Finanzamt gestellt werden. Quelle: gms
Zahlung haushaltsnaher Dienstleistungen optimierenKosten für Handwerker können als Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden und die Steuerlast senken. Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr (20 Prozent von 6.000 Euro). Berücksichtigt wird der Steuerabzug grundsätzlich in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Wer also in diesem Jahr bereits den Abzugsbetrag ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker vereinbaren, dass die Rechnung erst 2013 bezahlt wird. Bei größeren Arbeiten ist es auch möglich, im alten Jahr eine Abschlagszahlung zu leisten und den Rest erst im kommenden Jahr zu zahlen. Bei regelmäßigen Zahlungen wie der monatlichen Rechnung der Haushaltshilfe gibt es eine solche Gestaltungsmöglichkeit jedoch nur bedingt. Hier beträgt der Steuerbonus ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen. Bei angestellten Minijobbern gilt ein Höchstbetrag von 510 Euro (20 Prozent von 2.550 Euro) im Jahr und wenn Unternehmen für die Hilfe im Haushalt beauftragt werden, können maximal 4.000 Euro (20 Prozent von 20.000 Euro) als Steuerbonus gewährt werden. Hier muss eine 10-Tage-Frist beachtet werden. Wird die Rechnung in den ersten zehn Tagen des neuen Jahres beglichen, zählt sie noch in das alte Steuerjahr. Quelle: dpa-dpaweb
Kassensturz für VermieterFür Vermieter kann es sinnvoll sein, ohnehin anstehende Renovierungsarbeiten an der Immobilie noch in diesem Jahr zu erledigen. Die Ausgaben können dann als Werbungskosten noch im Jahr 2012 geltend gemacht werden. Wer die vermietete Immobilie jedoch erst vor knapp drei Jahren angeschafft hat, sollte sich mit der Renovierung nach Möglichkeit noch ein wenig Zeit lassen. Denn größere Renovierungsarbeiten (über 15 Prozent der Anschaffungskosten der Immobilie), die innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung erledigt werden, können nicht direkt bei der Steuer abgezogen werden, sondern müssen als Anschaffungskosten der Immobilie verbucht und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Vorsicht ist bei der Berechnung des Grenzbetrages angebracht: „Bei den Anschaffungskosten müssen die anteiligen Kosten für Grund und Boden heraus gerechnet werden“, warnt Käding. Quelle: dpa
Vor dem Renteneintritt Ausgaben vorziehenFür Steuerzahler, die schon heute wissen, dass sie 2013 wesentlich niedrigere steuerpflichtige Einkünfte erzielen werden, kann es sich lohnen, Ausgaben noch ins Jahr 2012 vorziehen. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn der Steuerzahler zu Beginn des Jahres 2013 in Rente geht oder die Elternzeit ansteht. „Ausgaben bringen schließlich immer nur dann den Vorteil der Steuerminderung, wenn zuvor Steuern gezahlt wurden“, sagt Käding. Ist die Steuerlast in diesem Jahr noch hoch, kann etwa die Anschaffung einer Brille, Zahnersatz oder der Kauf von Fachbüchern die Steuerlast senken. Quelle: dpa
Steuern sparen mit der BetriebskostenabrechnungSteuersparmöglichkeiten ergeben sich häufig auch aus der Betriebskostenabrechnung, die Mieter oft noch im November oder Dezember von ihrem Vermieter erhalten. Werden beispielsweise die Kosten für die Reinigung des Hausflures, die Pflege des Gartens oder die Gebühren für die Wartung der Heizungsanlage oder für den Schornsteinfeger anteilig auf die Mieter umgelegt, so kann der Mieter diese Kosten in seiner Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend machen. Wie hoch der Anteil für den Mieter ist, lässt sich in der Betriebskostenabrechnung oder einer gesonderten Bescheinigung des Vermieters ablesen. Meist bezieht sich die Abrechnung des Vermieters auf den Vorjahreszeitraum, also etwa auf das Jahr 2011. Grundsätzlich müsste der Mieter daher die Kosten in der Steuererklärung für das Jahr 2011 ansetzen. Da die Steuerveranlagung für das Jahr 2011 bei vielen Steuerzahlern aber längst abgeschlossen ist, lässt es die Finanzverwaltung zu, dass solche Kosten erst in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 angegeben werden können. Quelle: AP
Romantik und Steuernsparen vereinenWer verheiratet ist und sich steuerlich gemeinsam veranlagen lässt, kann mit dem Ehegattensplitting Steuern sparen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine standesamtliche Hochzeit, die kirchliche Trauung alleine erkennt das Finanzamt nicht an. Schnellentschlossene, die noch vor dem 31. Dezember 2012 „Ja“ sagen, können rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2012 das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Für Ehegatten, die dauernd getrennt leben, weil sie sich beispielsweise in einem Trennungsjahr befinden, kann sich sogar eine kurzfristige Versöhnung lohnen. Ziehen die Eheleute noch in diesem Jahr wieder zusammen, wird das Ehegattensplitting rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2012 gewährt. Das gilt auch dann, wenn der Versöhnungsversuch nach wenigen Wochen scheitert und ein Ehegatte wieder auszieht (BFH, Az. VI R 268/94 vom 26.08.1997). Quelle: dpa
Besteuerung des geldwerten Vorteils für Firmenwagen festlegenWer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch privat nutzen darf, hat dadurch einen geldwerten Vorteil, den er versteuern muss. Dafür kann der Steuerzahler zwischen der 1-Prozent-Regelung und der Fahrtenbuchmethode wählen. „In der Regel lohnt sich die Fahrtenbuchmethode immer dann, wenn das Fahrzeug weit überwiegend beruflich genutzt wird“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Welche Methode im Einzelfall günstiger ist, sollte aber vorab mit einem Steuerberater besprochen werden. Da die Wahl der Methode immer für das ganze Kalenderjahr gilt, ist das Jahresende der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, ob die verwendete Methode noch die günstigste ist. Wer 2013 ein Fahrtenbuch führen möchte, muss bereits am ersten Januar damit beginnen. „Stellt man am Ende des Jahres fest, dass die 1-Prozent-Regelung doch günstiger ist, kann trotz des geführten Fahrtenbuchs die 1-Prozent-Regelung in der Einkommensteuererklärung zur Anwendung kommen“, sagt Käding. Quelle: dpa
Riester-Sparer müssen Antrag auf Zulage stellenFür Riester-Sparer gibt es staatliche Zulagen, allerdings müssen diese gesondert beantragt werden. Um davon profitieren zu können, müssen die Sparer einen entsprechenden Antrag beim jeweiligen Anbieter stellen. Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie einen solchen Antrag bereits gestellt haben. Für das Sparjahr 2010 endet die Frist am 31. Dezember 2012. Auf diesem Antrag müssen dem Anbieter auch Veränderungen der persönlichen Verhältnisse mitgeteilt werden, beispielsweise die Geburt eines Kindes, denn für Kinder gibt es 300 Euro Zulage extra. Auch Gehaltsänderungen sind relevant, da sich dann der Mindestsparbetrag ändert, der notwendig ist, um die Zulage in voller Höhe zu erhalten. Quelle: dpa
Junge Riester-Sparer bekommen höhere Zulagen Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen beim Abschluss einer Riester-Versicherung einen sogenannten Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro. Wer einen solchen Vertrag abschließen möchte, aber bereits im Laufe dieses Jahres den 25. gefeiert hat, kann den Zusatzbetrag noch einstreichen, wenn er bis zum 31. Dezember 2012 einen Riester-Vertrag abschließt und Beiträge für das Jahr 2012 einzahlt. Ein gesonderter Antrag für die erhöhte Zulage ist nicht erforderlich. Quelle: dpa
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