Steuerbescheid korrigieren Einspruch beim Finanzamt lohnt sich

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Der Steuerbescheid sollte immer gründlich geprüft werden

Es ist also sinnvoll, den Steuerbescheid bei Erhalt gründlich und vollständig zu prüfen und dann innerhalb der Frist den alle Fehler umfassenden Einspruch beim Finanzamt einzureichen. Ist die Frist abgelaufen oder wurde vom Finanzamt über einen Teil der Einsprüche bereits entschieden, bleibt dem Steuerzahler nur noch die Anfechtung des Steuerbescheids vor Gericht. Das aber kann langwierig und kostspielig sein.

Laut Bundesfinanzministerium passiert es häufig, dass der Steuerpflichtige erst im Einspruchsverfahren überhaupt eine Steuererklärung abgibt oder neue Belege einreicht. Dementsprechend selten sind Klagen gegen das Finanzamt. 2014, so berichtet AFP, führten lediglich 62.000 Einsprüche zu einem Gerichtsverfahren. Für eine gerichtliche Anfechtung eines Steuerbescheids haben Steuerzahler nach Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit, bevor der Bescheid endgültig rechtskräftig und unanfechtbar ist.

Ist der Steuerbescheid nur vorläufig ergangen, etwa weil höchstrichterliche Urteile noch ausstehen oder das Finanzamt mit Korrekturen rechnet und den Bescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen hat. Punkte, die mit diesem Vermerk versehen sind, kann der Steuerzahler ganz unbürokratisch korrigieren lassen.

Auf der einen Seite ist der Steuerpflichtige zu Korrekturen verpflichtet, wenn seine Angaben zu seinen Gunsten falsch waren.  Das Finanzamt wird dann eine Steuernachzahlung nebst Strafzinsen verlangen. Irrt sich auf der anderen Seite jedoch das Finanzamt, obwohl die Steuererklärung korrekt war, gibt es keine Korrekturpflicht. Wer die zu hohe Steuerrückzahlung behält und das Finanzamt nicht darauf hinweist, macht sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig und muss auch nicht mit Geldbußen rechnen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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