Steuerentlastungen, Mindestlohn, Beitragssätze Was sich 2017 für Bürger und Unternehmen ändert

Im kommenden Jahr können sich Arbeitnehmer auf Steuerentlastungen freuen. Wer künftig Leiharbeiter beschäftigt, darf das nicht länger als 18 Monate tun und der monatliche Kinderfreibetrag steigt geringfügig. Was sich sonst noch ändert.

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ArbeitnehmerüberlassungAb April 2017 dürfen Unternehmen Leiharbeiter nicht mehr länger als 18 Monate am Stück beschäftigen. Leiharbeiter dürfen außerdem nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden, sagt Alexandra Henkel, Arbeitsrechtsexpertin und Wirtschaftsmediatorin der Kanzlei FPS. "Wenn in einem Unternehmen die Mitarbeiter im Lager streiken, darf das Unternehmen also keine Lagerarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma entleihen. Für einen Bereich, der mit dem Streik nichts zu tun hat, zum Beispiel der Buchhaltung, gilt das aber nicht. Quelle: dpa
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