
Jedes Jahr müssen sich Millionen Deutsche durch die Formulare der Einkommensteuererklärung kämpfen. So will es das deutsche Steuerrecht. Viele Arbeitnehmer bleiben von dieser Pflicht verschont, doch nicht wenige geben trotzdem eine Steuererklärung ab – und das aus gutem Grund.
Handelsblatt Online zeigt in einem mehrteiligen Spezial zur Steuererklärung 2011, wie Arbeitnehmer möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückholen, wie sie bei der Erklärung ihrer Steuern vorgehen sollten, was Selbstständige beachten müssen, wie sich Eltern am besten Unterstützung sichern und welche Sonderregeln es für Immobilienbesitzer und Kapitalanleger gibt.
Bild: dpaSaarland
Die durchschnittlichen Steuererstattungen für Arbeitnehmer fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt, dass 158.353 Steuerpflichtige im Saarland mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 im Schnitt gerade mal 755 Euro zurückholen konnten. Der Bundesdurchschnitt lag bei 831 Euro. Berücksichtigt wurden unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften. Als Quelle diente die Einkommensteuerstatistik 2007.
Nach Angaben des Finanzministeriums im Saarland mussten Steuerzahler dort im Jahr 2011 vier bis zehn Wochen auf ihren Steuerbescheid warten.
Bild: apBaden-Württemberg
Etwas höher als im Saatland waren die Erstattungen für das Jahr 2007 in Baden-Württemberg. Hier erhielten Arbeitnehmer im Schnitt 787 Euro. Die Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern lag jedoch unter dem Durchschnitt der Bundesländer. 53 Tage dauerte 2011 die Bearbeitung von Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärungen. Über alle 14 Länder gerechnet, die eine tagesgenaue durchschnittliche Bearbeitungszeit angeben konnten, lag diese Zeit insgesamt bei durchschnittlich 55,5 Tagen. Allerdings haben nicht alle Länder die gleiche Definition von Arbeitnehmern und teils werden auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit eingerechnet.
Bild: dpaBremen
Bremen teilt sich den 14. Platz im Ranking der höchsten Steuererstattungen mit Rheinland-Pfalz. In beiden Ländern erhielten Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften für das Jahr 2007 eine Steuererstattung von 793 Euro.
Bild: dpaRheinland-Pfalz
Bei der Bearbeitungszeit hat Rheinland-Pfalz gegenüber Bremen die Nase jedoch klar vorne. Das Finanzministerium nennt für 2011 eine Bearbeitungszeit – also die Zeit zwischen Eingang der Einkommensteuererklärung und Versand des Steuerbescheids – von 43,1 Tagen. In Bremen waren es 62 Tage.
Bild: apNiedersachsen
Nur einen Euro mehr haben Steuerpflichtige in Niedersachsen für das Jahr 2007 im Schnitt zurückbekommen: 794 Euro. Bei der Bearbeitungszeit ist das Land jedoch weit vorne: 2011 dauerte die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern nach Angaben des Finanzministeriums im Schnitt nur 48 Tage.
Bild: dpaThüringen
Auch in Thüringen lag die Steuererstattung für Arbeitnehmer für das Jahr 2007 mit 796 Euro im unteren Bereich. Mit 60 Tagen Bearbeitungszeit für Steuererklärungen von Arbeitnehmern war 2011 auch die Bearbeitungszeit eher lang.
Bild: ReutersSachsen
In Sachsen haben 607.052 Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften für das Jahr 2007 eine Erstattung von durchschnittlich 814 Euro bekommen. Auf ihren Steuerbescheid mussten Arbeitnehmer 2011 im Schnitt 57 Tage warten.
Bild: dpaBayern
Einen Euro mehr als die Sachsen bekamen für das Jahr 2007 die bayerischen Arbeitnehmer vom Finanzamt zurück: im Schnitt 815 Euro. In Bayern gab es mit 1.967.209 die zweithöchste Zahl der Erstattungen in der Bundesrepublik. Die Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern lag für das Jahr 2011 bei 53 Tagen.
Bild: dpaSchleswig-Holstein
Mit einer durchschnittlichen Erstattung von 825 Euro für Arbeitnehmer liegt Schleswig-Holstein nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 831 Euro. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Erklärungen aller Einkommensteuerpflichtigen – unabhängig von der Art ihres Einkommens – liegt in Schleswig-Holstein bei 61 Tagen.
Bild: dpaNordrhein-Westfalen
Im größten Bundesland der Republik gab es auch die meisten Steuererstattungen: 2,67 Millionen Steuerpflichtige haben vom Finanzamt Geld zurückbekommen, im Schnitt 833 Euro. Genaue Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Steuererklärungen konnte das dortige Finanzministerium jedoch nicht machen, die Spanne reiche von vier Wochen bis sechs Monaten.
Saarland
Die durchschnittlichen Steuererstattungen für Arbeitnehmer fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt, dass 158.353 Steuerpflichtige im Saarland mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 im Schnitt gerade mal 755 Euro zurückholen konnten. Der Bundesdurchschnitt lag bei 831 Euro. Berücksichtigt wurden unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften. Als Quelle diente die Einkommensteuerstatistik 2007.
Nach Angaben des Finanzministeriums im Saarland mussten Steuerzahler dort im Jahr 2011 vier bis zehn Wochen auf ihren Steuerbescheid warten.
Viele Arbeitnehmer müssen gar keine Einkommensteuererklärung abgeben. Typischerweise sind dies Alleinstehende, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Doch die Pflicht kann schnell eintreten, etwa wenn der Arbeitnehmer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt, wenn er gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber anheuert oder heiratet und einer der Ehegatten nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Keine Pflicht zur Steuererklärung
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
Nebeneinkünfte
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
Mehrere Arbeitgeber
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
Gesamtbetrag der Einkünfte über 8.004 Euro
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente über 8.004 Euro im Jahr liegt.
Lohnersatzleistungen
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
Freibetrag eingetragen
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über10.200 Euro liegt (19.400 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
Ehegatte in Steuerklasse V oder VI
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
Besteuerung nach Faktorverfahren
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
Sonstige Bezüge nicht einbezogen
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
Scheidung
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
Verlustvortrag
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Aber auch für jene, von denen der Staat keine Einkommensteuererklärung verlangt, lohnt sich oft die Mühe. „Insbesondere wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen müssen, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler. Und wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, kann dies sogar noch vier Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums tun. Bis zum 31. Dezember 2012 können also noch Erklärungen für das Jahr 2008 abgegeben werden.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von aktuell 1.000 Euro wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt, dafür muss niemand extra eine Steuererklärung einreichen. „Die Lohnabrechungssysteme berücksichtigen automatisch jeden Monat ein Zwölftel des Pauschbetrags bei der Berechnung der Lohnsteuer“, erklärt Käding.






















