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Steuererklärung 2011: Profitieren mit der Steuererklärung

von Katharina Schneider Quelle: Handelsblatt Online

Auch wer keine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Mühe auf sich nehmen. Wer beispielsweise hohe Ausgaben für Beruf oder die Altersvorsorge hatte, kann mit satten Rückzahlungen rechnen.

Eine Steuererklärung kann bares Geld wert sein Quelle: dpa
Eine Steuererklärung kann bares Geld wert sein Quelle: dpa

Jedes Jahr müssen sich Millionen Deutsche durch die Formulare der Einkommensteuererklärung kämpfen. So will es das deutsche Steuerrecht. Viele Arbeitnehmer bleiben von dieser Pflicht verschont, doch nicht wenige geben trotzdem eine Steuererklärung ab – und das aus gutem Grund.

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Handelsblatt Online zeigt in einem mehrteiligen Spezial zur Steuererklärung 2011, wie Arbeitnehmer möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückholen, wie sie bei der Erklärung ihrer Steuern vorgehen sollten, was Selbstständige beachten müssen, wie sich Eltern am besten Unterstützung sichern und welche Sonderregeln es für Immobilienbesitzer und Kapitalanleger gibt.

Saarland

Die durchschnittlichen Steuererstattungen für Arbeitnehmer fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt, dass 158.353 Steuerpflichtige im Saarland mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 im Schnitt gerade mal 755 Euro zurückholen konnten. Der Bundesdurchschnitt lag bei 831 Euro. Berücksichtigt wurden unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften. Als Quelle diente die Einkommensteuerstatistik 2007.

Nach Angaben des Finanzministeriums im Saarland mussten Steuerzahler dort im Jahr 2011 vier bis zehn Wochen auf ihren Steuerbescheid warten.

Bild: dpa

Viele Arbeitnehmer müssen gar keine Einkommensteuererklärung abgeben. Typischerweise sind dies Alleinstehende, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Doch die Pflicht kann schnell eintreten, etwa wenn der Arbeitnehmer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt, wenn er gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber anheuert oder heiratet und einer der Ehegatten nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

  • Keine Pflicht zur Steuererklärung

    Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...

  • Nebeneinkünfte

    - wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.

  • Mehrere Arbeitgeber

    - der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.

  • Gesamtbetrag der Einkünfte über 8.004 Euro

    - keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente über 8.004 Euro im Jahr liegt.

  • Lohnersatzleistungen

    - Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.

  • Freibetrag eingetragen

    - auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über10.200 Euro liegt (19.400 Euro für zusammen veranlagte  Ehegatten)

  • Ehegatte in Steuerklasse V oder VI

    - der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.

  • Besteuerung nach Faktorverfahren

    - der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.

  • Sonstige Bezüge nicht einbezogen

    - der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.

  • Scheidung

    - der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.

  • Verlustvortrag

    - zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.

Aber auch für jene, von denen der Staat keine Einkommensteuererklärung verlangt, lohnt sich oft die Mühe. „Insbesondere wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen müssen, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler. Und wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, kann dies sogar noch vier Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums tun. Bis zum 31. Dezember 2012 können also noch Erklärungen für das Jahr 2008 abgegeben werden.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von aktuell 1.000 Euro wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt, dafür muss niemand extra eine Steuererklärung einreichen. „Die Lohnabrechungssysteme berücksichtigen automatisch jeden Monat ein Zwölftel des Pauschbetrags bei der Berechnung der Lohnsteuer“, erklärt Käding.

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