Steuererklärung 2015 Steuerrückzahlung leicht gemacht

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Belege sortieren mit System

Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultiert, hat einen zusätzlichen Vorteil: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verlängert sich bis zum 31. Dezember. Dennoch ist die frühzeitige Abgabe empfehlenswert. Wer eine Steuerrückzahlung erwarten darf, gibt dem Staat sonst unnötig lange ein zinsloses Darlehen.

Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Gleichgültig ob mit oder ohne professionelle Hilfe: Jeder Steuerzahler muss für die Erklärung zunächst seine steuerrelevanten Belege heraussuchen und sortieren. Immerhin hilft das erste Beratungsgespräch beim Steuerprofi bei der Klärung, welche Belege im Einzelfall relevant sind und sich steuermindernd auswirken. So lässt sich der Aufwand zumindest minimieren.

Orientierung bietet auch der Steuerbescheid des Vorjahres mit den Erläuterungen des Finanzbeamten. Darin sollte auch vermerkt sein, welche Ausgaben steuermindernd anerkannt wurden oder welche unberücksichtigt blieben. Auch Jansen vom Lohnsteuerhilfeverein fragt nach dem Bescheid des Vorjahres. Sie geht in ihrer ersten Beratung die typischen Arbeitnehmerthemen für die Steuererklärung der Reihe nach durch: Familienverhältnisse, Fahrt zum Arbeitsort, Handwerkerrechnungen und vieles mehr. Belege sammeln und sortieren muss also auch, wer einen Steuerprofi beschäftigt. Und dass Belege nachgereicht werden müssen, ist die Regel.

Sinnvoll ist es, die Belege nach vier bis sieben Kategorien zu sortieren.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Einkünfte aller Art angeben

Dabei dient der erste Stapel zunächst dem Nachweis sämtlicher Einkünfte. Dazu gehört an erster Stelle die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers auf der neben dem Bruttolohn auch die bereits gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge vermerkt sind - aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteilen. Sofern vorhanden, sind ebenso Freibeträge, Versorgungsbezüge und mehr aufgeführt. Diese Daten übermittelt mittlerweile der Arbeitgeber elektronisch an die zuständigen Finanzämter. Um die Steuererklärung zu erstellen, müssen diese Daten in die Steuerformulare oder eine Steuererklärungssoftware übertragen werden.

Sind weitere Einkünfte vorhanden, sind Belege nötig, etwa für Elterngeld, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, Renten oder vermögenswirksame Leistungen. Daneben hatte der Steuerpflichtige womöglich noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sollte er unbedingt in der Anlage KAP eintragen, zumal das Finanzamt dank der Auskunftspflicht der Banken ohnehin von allen Konten des Steuerzahlers weiß. Kapitaleinkünfte können über die Jahreszinsbescheinigungen der Banken, Bausparkassen oder geeignete Nachweise über den Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten wie Immobilien, Grundstücken oder sonstigen Wertgegenständen nachgewiesen werden.

Mit diesen Daten errechnet das Finanzamt die maximale Einkommensteuer für das Jahr 2014. Alle weiteren Belegstapel sind daher für den Steuerzahler entscheidend, denn sie senken diese maximale Steuerlast.

Arbeitnehmers Liebling: Werbungskosten

Auf Stapel Nummer zwei sollten sämtliche Ausgaben gesammelt werden, die in die Kategorie Werbungskosten fallen. In der Regel sind die Ausgaben zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und -leistung der wichtigste Posten unter den steuersenkenden Ausgaben. Pauschal billigt der Fiskus jedem Steuerzahler daher Werbungskosten von 1000 Euro zu, die das Finanzamt automatisch steuermindernd ansetzt. Nur wer Belege für höhere Ausgaben beibringen kann, drückt seine Steuerlast zusätzlich.

Über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegt bereits, wer an 220 Tagen im Jahr mehr als 15 Kilometer zur Arbeit fährt. Egal ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß: Pro Kilometer erkennt das Finanzamt 30 Cent an. Die „Pendlerpauschale“ erreicht so bei einer Distanz von 16 Kilometern bereits eine Höhe von 1056 Euro.

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