Steuererklärung 2015 Steuerrückzahlung leicht gemacht

Bis zum 31. Mai müssen Arbeitnehmer ihre Steuererklärung abgeben. Das lohnt sich, winkt ihnen doch meist eine Steuerrückzahlung von mehreren hundert Euro - wenn sie die wichtigsten Tipps beherzigen.

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Einkommenssteuererklärung 2015 Quelle: dpa Picture-Alliance

Das Klingelschild an der Doppelhaushälfte am äußersten Ortsrand einer niederrheinischen Kleinstadt ist unauffällig: VLH – Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist da zu lesen. Es handelt sich um die Beratungsstelle  von Beratungsstellenleiterin Claudia Jansen. Aus dem Fenster blickt man auf Felder und Waldrand. Unter dem Dach des Hauses hat sie ein Büro  eingerichtet mit Computer-Arbeitsplatz, ein paar Bücherregalen und kleiner Sitzgruppe als Beratungsbereich; auf einem Sideboard liegen Broschüren der VLH. „Möchten Sie einen Kaffee?“, fragt Frau Jansen nachdem wir Platz genommen haben. Gern, denn schon das Heraussuchen der Belege für die Steuererklärung verlangt nach Erfrischung.

Das deutsche Steuerrecht ist komplex, umfangreich und zudem ständigen Änderungen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung unterworfen. Dennoch nutzen nur 40 Prozent der Steuerpflichtigen die Dienste eines Steuerberaters, schätzungsweise zehn Prozent lassen sich von einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen. Der große Rest macht die Steuererklärung selbst, entweder allein oder mit Unterstützung einer Software, des Partners oder von Verwandten und Bekannten, die sich besser damit auskennen.

Die besten Finanzämter Deutschlands
Der Briefkasten des Finanzamtes in Euskirchen (NRW) Quelle: APN
Berlin-Zehlendorf Quelle: dpa
Das als Edelstein- und Garnisonsstadt bekannte Idar-Oberstein bietet seinen 28.300 Einwohnern ein kundenfreundliches Finanzamt an. Quelle: dpa
Rang 9: Oldenburg Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor. Quelle: dpa
Rang 7: Koblenz Koblenz ist mehr als 2000 Jahre alt, Teile der Stadt zählen zum UNESCO-Welterbe. Außerdem verfügt Koblenz über eine Universität. Ein weiterer Grund für die 111.000 Einwohner stolz auf ihre Stadt zu sein: Wie im Vorjahr landet das Finanzamt unter den Top 10. Quelle: dpa
Rang 2: Worms-Kirchheimbolanden Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. Quelle: dpa
Bitburg hat nicht nur eines der am meisten verkauften Biere Deutschlands. Auch das Finanzamt genießt Ansehen. Quelle: obs

Zwar ist für viele Arbeitnehmer die jährliche Steuererklärung eher Routine und mangels absatzfähiger Ausgaben auch simpel. Doch schon eine Änderung der Lebensumstände, etwa durch Jobwechsel, Trennung, langwierige Krankheiten, einen Pflegefall in der Familie oder Nachwuchs verkomplizieren die Steuererklärung. Auch bei erstmaligen nebenberuflichen Einkünften oder dem Erwerb und der Vermietung einer Immobilie erweist sich Hilfe eines Profis oft als segensreich, weil der die steuerlichen Konsequenzen kennt.

Professioneller Rat lohnt sich meist

Wer seine Steuererklärung in so einer Situation selbst macht, läuft schnell Gefahr, auf viel Geld zu verzichten. Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet im Durchschnitt auf eine Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1000 Euro. Mit professioneller Unterstützung ist oft sogar mehr drin, wie einige Lohnsteuerhilfevereine gerne betonen.

Guter Rat ist somit gar nicht so teuer. Oft übersteigt die Rückzahlung vom Staat die Ausgaben für den Steuerexperten deutlich. Lohnsteuerhilfevereine verlangen in der Regel einen Jahresbeitrag von 40 bis 300 Euro, abhängig vom Einkommen. Schlechter als ein Steuerberater sind sie nicht. Die Berater in den Lohnsteuerhilfevereinen müssen laut Steuerberatungsgesetz drei Jahre Berufserfahrung haben. Viele sind darüber hinaus mittlerweile nach Deutscher Industrienorm (DIN 77700) zertifiziert und haben somit einen fachlichen Qualifikationsnachweis erbracht. „Die Zertifizierung ist nicht verpflichtend, hat aber Aussagekraft, denn die Durchfallquote entspricht in etwa der bei den Steuerberaterprüfungen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BdL).

Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen

 „Wenn Sie aber Gewinneinnahmen hatten, also zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, kann ich Ihre Steuererklärung leider nicht machen“, erklärt die Steuerbevollmächtigte Jansen beim Kaffee. Lohnsteuerhilfevereine sind nämlich für Angestellte gedacht und per Gesetz auf diese Zielgruppe festgelegt. Wer Gewinne aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Land und Forstwirtschaft erzielt, sollte besser gleich einen Steuerberater aufsuchen. „Lohnsteuerhilfevereine dürfen laut Gesetz nur Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Kleinvermieter beraten, sowie Personen mit bestimmten nebenberuflichen Einnahmen oder Aufwandsentschädigungen“, erklärt Frau Jansen. Wer aus der Vermietung Bruttoeinnahmen von bis zu 13.000 Euro erzielt (für Paare gelten 26.000 Euro) ist noch Kleinvermieter und kann zum Lohnsteuerhilfeverein. Erlaubt sind auch Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, etwa als Übungsleiter oder Ausbilder, sowie Aufwandsentschädigungen. Ob die Ausnahmen zulässig sind, wird allerdings im Einzelfall geprüft.

Belege sortieren mit System

Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultiert, hat einen zusätzlichen Vorteil: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verlängert sich bis zum 31. Dezember. Dennoch ist die frühzeitige Abgabe empfehlenswert. Wer eine Steuerrückzahlung erwarten darf, gibt dem Staat sonst unnötig lange ein zinsloses Darlehen.

Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Gleichgültig ob mit oder ohne professionelle Hilfe: Jeder Steuerzahler muss für die Erklärung zunächst seine steuerrelevanten Belege heraussuchen und sortieren. Immerhin hilft das erste Beratungsgespräch beim Steuerprofi bei der Klärung, welche Belege im Einzelfall relevant sind und sich steuermindernd auswirken. So lässt sich der Aufwand zumindest minimieren.

Orientierung bietet auch der Steuerbescheid des Vorjahres mit den Erläuterungen des Finanzbeamten. Darin sollte auch vermerkt sein, welche Ausgaben steuermindernd anerkannt wurden oder welche unberücksichtigt blieben. Auch Jansen vom Lohnsteuerhilfeverein fragt nach dem Bescheid des Vorjahres. Sie geht in ihrer ersten Beratung die typischen Arbeitnehmerthemen für die Steuererklärung der Reihe nach durch: Familienverhältnisse, Fahrt zum Arbeitsort, Handwerkerrechnungen und vieles mehr. Belege sammeln und sortieren muss also auch, wer einen Steuerprofi beschäftigt. Und dass Belege nachgereicht werden müssen, ist die Regel.

Sinnvoll ist es, die Belege nach vier bis sieben Kategorien zu sortieren.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Einkünfte aller Art angeben

Dabei dient der erste Stapel zunächst dem Nachweis sämtlicher Einkünfte. Dazu gehört an erster Stelle die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers auf der neben dem Bruttolohn auch die bereits gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge vermerkt sind - aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteilen. Sofern vorhanden, sind ebenso Freibeträge, Versorgungsbezüge und mehr aufgeführt. Diese Daten übermittelt mittlerweile der Arbeitgeber elektronisch an die zuständigen Finanzämter. Um die Steuererklärung zu erstellen, müssen diese Daten in die Steuerformulare oder eine Steuererklärungssoftware übertragen werden.

Sind weitere Einkünfte vorhanden, sind Belege nötig, etwa für Elterngeld, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, Renten oder vermögenswirksame Leistungen. Daneben hatte der Steuerpflichtige womöglich noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sollte er unbedingt in der Anlage KAP eintragen, zumal das Finanzamt dank der Auskunftspflicht der Banken ohnehin von allen Konten des Steuerzahlers weiß. Kapitaleinkünfte können über die Jahreszinsbescheinigungen der Banken, Bausparkassen oder geeignete Nachweise über den Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten wie Immobilien, Grundstücken oder sonstigen Wertgegenständen nachgewiesen werden.

Mit diesen Daten errechnet das Finanzamt die maximale Einkommensteuer für das Jahr 2014. Alle weiteren Belegstapel sind daher für den Steuerzahler entscheidend, denn sie senken diese maximale Steuerlast.

Arbeitnehmers Liebling: Werbungskosten

Auf Stapel Nummer zwei sollten sämtliche Ausgaben gesammelt werden, die in die Kategorie Werbungskosten fallen. In der Regel sind die Ausgaben zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und -leistung der wichtigste Posten unter den steuersenkenden Ausgaben. Pauschal billigt der Fiskus jedem Steuerzahler daher Werbungskosten von 1000 Euro zu, die das Finanzamt automatisch steuermindernd ansetzt. Nur wer Belege für höhere Ausgaben beibringen kann, drückt seine Steuerlast zusätzlich.

Über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegt bereits, wer an 220 Tagen im Jahr mehr als 15 Kilometer zur Arbeit fährt. Egal ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß: Pro Kilometer erkennt das Finanzamt 30 Cent an. Die „Pendlerpauschale“ erreicht so bei einer Distanz von 16 Kilometern bereits eine Höhe von 1056 Euro.

Steuervorteile für Studenten

Jenseits der 1000-Euro-Pauschale wirkt sich jeder Euro, den der Arbeitnehmer für die Ausübung seiner Arbeit ausgegeben hat, steuermindernd aus. Dazu gehören etwa Reisekosten, Arbeitsmittel wie Computer, Werkzeug, Fachliteratur oder Berufsbekleidung, die Kosten des beruflich genutzten heimischen Arbeitszimmers, Ausgaben für Fortbildungen oder beruflich veranlasste Umzüge. Grundsätzlich können Werbungskosten in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Bei den meisten Steuerzahlern sind es beim Thema Werbungskosten jedes Jahr die gleichen Belege, die der Steuererklärung angefügt werden. „Die wichtigsten Steueränderungen im vergangenen Jahr gab es im Reisekostenrecht, das sich komplett geändert hat“, sagt Nöll vom BdL. „Betroffen hiervon sind in erster Linie Arbeitnehmer mit Einsatzwechselwechseltätigkeiten, zum Beispiel Bauarbeiter und Monteure. Arbeitnehmer, deren Reisekosten komplett durch den Arbeitgeber erstattet werden, sind davon nicht betroffen.“ Wie sich die Änderungen im Reisekostenrecht auswirken, haben wir in einem eigenen Beitrag erläutert.

Besonders stark kann sich ein beruflich bedingter Umzug bei den Werbungskosten auswirken. Dann lassen sich nicht nur die reinen Umzugskosten, sondern auch Wohnungsrenovierung, die Einrichtung des Fernsehanschlusses, ein notwendiger Gasherd und vieles mehr geltend machen. Auch Kosten für Wohnungsbesichtigungen, Annoncen oder doppelte Mieten lassen sich angeben. Voraussetzung ist meist, dass sich der Weg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verkürzt.

Tipps zur Steuererklärung

Kinder sparen Steuern

Auf dem dritten Stapel sollten Steuerpflichtige alle Rechnungsbelege sammeln, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Ausbildung der Kinder stehen. Das können etwa Ausgaben für die Kindertagesstätte, die Tagesmutter oder auch das Schulgeld sein. Privatversicherte können auch die Ausgaben für die Krankenversicherung des Nachwuchses angeben. Gesetzlich Versicherte können diese nicht abgeben, weil ihre Kinder in der Regel kostenlos mitversichert sind.

Ebenso können Eltern jugendlicher oder erwachsener Kinder die Kosten der ersten Berufsausbildung ohne Arbeitsvertrag geltend machen, also etwa Studiengebühren, Fachbücher, Unterkunft oder Verpflegung. Diese Aufwendungen können allerdings nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6000 Euro geltend gemacht werden. Zwei Drittel des eingetragenen Betrages, also maximal 4000 Euro, berücksichtigt die Steuerbehörde.

Was Studenten selbst absetzen können, ist noch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nämlich darüber, ob sie die Kosten für das erste Studium oder die Erstausbildung als Werbungskosten – und dann in unbegrenzter Höhe - geltend machen können (BVerfG, Az. 2 BvL 23/14). Bislang konnten nur Ausgaben für eine zweite Berufsausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit Ihnen Steuervorteile nicht entgehen, sollten Studenten unbedingt selbst eine Steuererklärung machen und einen vorläufigen Steuerbescheid erwirken. Dann gehen mögliche Steuervorteile nicht verloren.

Derzeit funktioniert das Absetzen des Studiums bereits bei Masterstudiengängen oder bei einem zweiten Staatsexamen - etwa für Juristen-, weil die die vorausgehenden Studien zum Bachelor oder ersten Staatsexamen bereits eine Berufsausbildung abschließen. Der höhere Abschluss zählt dann als Zweitstudium.

Fortbildungen, Kosten für ein Zweitstudium oder eine Lehre im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag zählen hingegen in unbegrenzter Höhe zu den Werbungskosten.

Außergewöhnliche Belastungen: Eigenanteil vor Gericht

Belegstapel Nummer vier umfasst die sogenannten „Außergewöhnlichen Belastungen“. So bezeichnen die Finanzbehörden zum Beispiel Ausgaben zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Gesundheit, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Wer etwa eine neue Brille gekauft hat, Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Klinikaufenthalt, eine Haushaltshilfe oder Fahrtkosten zum Arzt hatte, kann diese ansetzen. Steuerzahler, die aufgrund einer Behinderung zusätzliche Ausgaben haben, können diese hier ebenfalls geltend machen. Auch die Kosten einer Scheidung sowie Unterhaltszahlungen an Kinder, Ehefrau oder andere nahestehende Personen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Was sich im März für Verbraucher ändert
Krankenkasse: Zusatzbeitrag für Rentner Quelle: dpa
Haus- und Wohnungseigentümer können vom 1. März an für eine Vor-Ort-Beratung zum Energiesparen einen Zuschuss bekommen Quelle: obs
Eine Familie in Hanoi fährt auf einem Moped Quelle: dpa/dpaweb
Europa reformiert seine Agrarpolitik Quelle: dpa/dpaweb
Umzugswagen vor einem Haus Quelle: dpa
Die jährliche Steuererklärung gibt es nun vorausgefüllt im ElsterOnline-Portal der Finanzbehörden Quelle: dpa
Wer mit der Lufthansa fliegt, kann in Zukunft auf vielen Verbindungen sein Smartphone oder Tablet benutzen Quelle: dpa

Wer mit diesen Ausgaben nicht den Eigenanteil – im Finanzdeutsch zumutbare Belastung genannt – übertraf, konnte sich das Sammeln der Belege bislang sparen. Dieser Eigenanteil errechnet sich abhängig von Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder und kann zwischen einem und sieben Prozent des Bruttojahreseinkommens betragen. Für ein Paar mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und zwei Kindern beträgt er etwa 1500 Euro (drei Prozent), für einen Alleinstehenden ohne Kinder bei gleichem Einkommen hingegen 3500 Euro.

Bislang war es sinnvoll, Ausgaben dieser Kategorie möglichst in einem Jahr zu bündeln, um die Eigenanteil-Hürde zu überwinden und wenigstens die darüber hinaus gezahlten Maßnahmen steuersenkend anzusetzen. Jetzt besteht jedoch die Hoffnung, dass die individuell unterschiedliche Grenze ganz fällt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) muss darüber urteilen, ob der zumutbare Eigenanteil verfassungsgemäß ist. Wer sich auf die laufenden Verfahren (VI R 32/13 und VI R 33/13) beruft, kann seine außergewöhnlichen Belastungen angeben und profitiert vom Steuervorteil, sollte das Urteil zugunsten der Steuerzahler ausfallen. Lehnt das Finanzamt die außergewöhnlichen Belastungen ab, sorgt ein Einspruch mit Hinweis auf das laufende Verfahren dafür, dass der Steuerbescheid nur vorläufig ergeht und nach der Urteilsverkündung noch angepasst werden kann. Steuerzahler profitieren dann ganz automatisch von einem Urteil zu ihren Gunsten.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Sonderausgaben dank Altersvorsorge und Versicherungen

Auf Belegstapel Nummer fünf sollten die Sonderausgaben gesammelt werden. Dazu zählen die Ausgaben für erste eigene Berufsausbildung oder das Erststudium, wie schon im Zusammenhang mit den Ausgaben für im Haushalt lebende Kinder erläutert. Darüber hinaus sind hier vor allem Aufwendungen für Altersvorsorge, Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht-, Kfz- und Unfallversicherung sowie Spenden geltend zu machen.

„Aus der Praxis wissen wir, dass unter den Sonderausgaben häufig die Vorsorgeaufwendungen, also etwa Beiträge zu Rürup-, Riester-, Kranken- und Pflegeversicherungen, falsch eingetragen werden. Weiter werden die entstanden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in dem gebotenen Umfang geltend gemacht.“, berichtet Nöll.

Die steuerliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen ist tatsächlich kompliziert. Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse sowie zu berufsständischen Versorgungswerken akzeptiert das Finanzamt problemlos.

Das sind die wichtigsten Formulare

Verträge für die private Altersvorsorge akzeptiert das Finanzamt unter den Sonderausgaben aber nur dann, wenn am Ende der Laufzeit zwingend eine monatliche Rente ausgezahlt wird. Bei anderen Verträgen kommt es auf die vertragliche Gestaltung an. Besteht die Option auf eine Einmalzahlung bei Renteneintritt – etwa bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung –, handelt es sich in den Augen der Finanzbehörden nicht um eine steuerrelevante Altersvorsorge.

Riester-Verträge oder Rürup-Renten erfüllen die Kriterien per Gesetz und senken daher die Steuerlast. Derzeit können 78 Prozent der Rürup- oder Rentenversicherungsbeiträge und 100 Prozent der Riester-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Alleinstehende können bis zu 15.600 Euro, Zusammenveranlagte maximal 31.200 Euro steuermindernd angeben. Dafür besteuert der Fiskus zunehmend die Auszahlungen in der Rentenphase. Schon jetzt sind Riester-Renten voll steuerpflichtig.

Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

Belegstapel Nummer sechs senkt direkt die Steuerschuld. Wer 2014 Handwerker oder Dienstleister mit Arbeiten an Haus oder Wohnung beschäftigt hat, kann die Rechnungen mit der Steuererklärung einreichen. 20 Prozent der Arbeitslöhne – also ohne Material oder Leihgebühren für notwendiges Gerät – zieht das Finanzamt direkt von der Steuerlast ab. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitslohn gesondert ausgewiesen ist und per Überweisung gegen Rechnung beglichen wurde. Die Bezahlung muss per Kontoauszug belegt werden.

Die absurdesten Steuervorteile
CO2-Ausgleich für den UrlaubsflugEine Erholungsreise kann zwar nicht abgesetzt werden - wohl aber die Kosten für einen CO2-Ausgleich. Wer klimabewusst reist, kann die Mehrkosten von der Steuer absetzen. Beim CO2-Ausgleich kann der Flugpassagier einer Klimaschutzorganisation Geld als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung durch den CO2-intensiven Flugverkehr überweisen. Damit das Geld abgesetzt werden kann, muss die Klimaschutzorganisation steuerbegünstigt sein - also etwa ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Ähnliche Möglichkeiten gibt es mittlerweile auch bei Zug- und Schiffreisen. Quelle: dpa
Kosten für Perücken oder HaartransplantationenGute Perücken oder Toupets sind teuer. Wer seine Haare krankheitsbedingt verloren hat , kann die Kosten für Haarersatz von der Steuer absetzen. Wichtig: Vor einer Haartransplantation oder Perückenanfertigung sollte ein ärztliches Attest vorliegen. Quelle: dpa/dpaweb
Kosten für AntibabypilleIst die Schwangerschaftsverhütung oder die Einnahme der Pille aus anderen Gründen medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Neben der Empfängnisverhütung können auch Akne oder Zyklusstörungen ein Grund für die Antibabypille sein. Quelle: dpa
Kosten für Viagra-TablettenOb Viagra oder andere Potenzmittel: Wurde das Medikament vom Arzt verschrieben, sind die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Viagra ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Ob Viagra oder Antibabypille: Quittungen und ärztliche Verschreibung sollten aufbewahrt und der Steuererklärung im Original beigefügt werden, um die Ausgaben belegen zu können. Quelle: dpa
Föhn als ArbeitsmittelKommt ein Föhn als Arbeitsmittel zum Einsatz, kann er von der Steuer abgesetzt werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1970 (Bundessteuerblatt, BStBl. 1971 II S. 17). In dem Fall ging es um einen Architekten, der in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche einsetzte. Er durfte daher die Kosten für das Heißluftgerät vollständig von der Steuer absetzen. Quelle: dpa
Schutz vor ElektrosmogTinnitus, Migräne, Panikattacken: bis zu sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Viele Betroffene lassen ihre Wohnung zum Schutz vor Elektrosmog professionell abschirmen - das kann ganz schön teuer werden. Einen Teil der Kosten können Betroffene als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Quelle: AP
Kosten für neue Möbel wegen FormaldehydbelastungPuh, hier stinkt's - wer Möbel hat, die so stark mit Formaldehyd belastet sind, dass es als gesundheitsgefährdend eingestuft werden muss, kann die Kosten für neues Mobiliar von der Steuer absetzen. Dies gilt dann als außergewöhnliche Belastung, urteilte der Bundesfinanzhof im Mai 2002 (BStBl. 2002 II S. 592). Wichtig ist dabei, dass vor dem Kauf der neuen Einrichtung ein Gutachten vorliegt, das die Formaldehydbelastung bescheinigt. Quelle: dpa

Zahlreiche Leistungen können Steuerzahler hier angeben: die Schornsteinfeger-Gebühr ebenso, wie die Kosten für den Gärtner, die Pflegekraft oder den Waschmaschinen-Service. Auch wer umgezogen ist, kann die Ausgaben für Umzugshelfer und Spediteur geltend machen. Ist der Umzug allerdings beruflich bedingt, gehören die Aufwendungen zu den Werbungskosten (siehe oben).

Entscheidend ist, dass die Arbeiten im Haushalt oder auf dem zum Haushalt gehörenden Grundstück stattfanden. Auch Mieter können ihren Anteil an in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Handwerkerkosten geltend machen. Dafür benötigen sie nur eine Bescheinigung des Vermieters oder des Hausverwalters.

Diese Begriffe sollten Sie kennen

Kapitaleinkünfte

Wer Einnahmen aus Kapitalvermögen oder vermieteten Immobilien hatte, benötigt noch einen siebten Belegstapel. Daraus sollten die Jahresbescheinigungen der Banken, Bausparkassen oder Investmentgesellschaften landen. Auch Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Abgeltungssteuer – auch Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer genannt – gehören hier hin. Wer Wertpapiere verkauft hat, muss realisierte Verluste wie Gewinne belegen.

Vermieter können hier auch noch Ausgaben für Bauarbeiten, Reparaturen, Makler, Grundsteuer, Notarkosten und vieles mehr geltend machen. Auch Sonderabschreibungen für Baudenkmäler oder Gebäudesanierungen senken die Steuer.

Sortierte Belege sind die halbe Steuererklärung

Wer seine Belege zusammen hat, kann die Steuererklärung meist ohne großen Aufwand mit Hilfe einer Steuersoftware selber machen. Aber auch Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater freuen sich über gute Vorbereitung. Beim Steuerberater kann das sogar das Honorar senken, da er für jede Tätigkeit ein gesondertes Honorar nach Vergütungsordnung verlangt. Darin stehen die Kosten für verschiedenste Aufgaben, abhängig von der Summe der positiven Einkünfte, dem sogenannten Gegenstandswert.

Bei Lohnsteuerhilfevereinen sind die Jahresbeiträge hingegen nur abhängig vom Einkommen zuzüglich einer kleinen, einmaligen Aufnahmegebühr. Dafür bekommt das Mitglied neben der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung jederzeit Beratung und Hilfe in steuerlichen Fragen. Das lohnt sich, wenn sich mal wieder die Lebensumstände und Einkommensverhältnisse plötzlich ändern.

Niedrige Zinsen verderben jede Geldanlage. Doch es geht auch anders. Die Strategien unterscheiden sich jedoch je nach Anlagebetrag deutlich. Wie Sie mehr aus Ihrem Vermögen machen, lesen Sie hier.
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