Steuererklärung 2016 So holen Sie die maximale Steuerrückzahlung raus

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Badmodernisierung führt zu höheren Arbeitszimmerkosten

Arbeitszimmer – Absetzbarkeit bleibt stark eingeschränkt

Heim-Arbeitszimmer lassen sich immer schwerer und seltener steuerlich nutzen. Arbeitnehmer können Kosten eines Arbeitszimmers im Privathaushalt seit einigen Jahren nur noch unbegrenzt von der Steuer absetzen, wenn dieses den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Das gilt in der Regel nur für Freiberufler oder Heimarbeiter, die ganz überwiegend von zu Hause aus arbeiten.

Die besten Finanzämter Deutschlands
Der Briefkasten des Finanzamtes in Euskirchen (NRW) Quelle: APN
Berlin-Zehlendorf Quelle: dpa
Das als Edelstein- und Garnisonsstadt bekannte Idar-Oberstein bietet seinen 28.300 Einwohnern ein kundenfreundliches Finanzamt an. Quelle: dpa
Rang 9: Oldenburg Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor. Quelle: dpa
Rang 7: Koblenz Koblenz ist mehr als 2000 Jahre alt, Teile der Stadt zählen zum UNESCO-Welterbe. Außerdem verfügt Koblenz über eine Universität. Ein weiterer Grund für die 111.000 Einwohner stolz auf ihre Stadt zu sein: Wie im Vorjahr landet das Finanzamt unter den Top 10. Quelle: dpa
Rang 2: Worms-Kirchheimbolanden Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. Quelle: dpa
Bitburg hat nicht nur eines der am meisten verkauften Biere Deutschlands. Auch das Finanzamt genießt Ansehen. Quelle: obs

Arbeitnehmer können ihr heimisches Arbeitszimmer hingegen nur noch absetzen, wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das ist zum Beispiel bei vielen Lehrern der Fall. Sie können pro Jahr maximal 1250 Euro an Arbeitszimmerkosten geltend machen. Diese Begrenzung gilt nach aktuellem Stand unabhängig davon, ob ein Steuerzahler mehrere Arbeitszimmer nutzt. Allerdings muss der Bundesfinanzhof darüber noch endgültig entscheiden (VIII R 15/15).

Der Bundesfinanzhof hat inzwischen klargestellt, dass nur ein klar abgegrenzter und als Arbeitszimmer ausgestatteter Raum ohne privat genutzte Flächen anerkannt wird, also keine Arbeitsecke im Wohnzimmer. Ein Bett oder ein Fitnessgerät haben im Arbeitszimmer daher nichts zu suchen.

Zuschuss zum neuen Bad

Doch es gab auch positive Urteile für Steuerzahler. So machte ein selbstständiger Steuerberater die Kosten einer Badmodernisierung in seinem Einfamilienhaus teilweise steuerlich geltend. Da er im Haus auch sein Arbeitszimmer habe, könne er einen Teil der Kosten ansetzen.

Das Finanzgericht Münster sah das genauso: Da die Renovierung weit über Schönheitsreparaturen hinausgegangen sei, habe sie den Wert des Hauses erhöht. Das Badezimmer sei für die Hausnutzung auch wesentlich. Daher dürfe der Steuerberater einen Teil der Kosten als Bürokosten geltend machen. Schließlich müssten Mieter in vergleichbaren Fällen auch eine Mieterhöhung akzeptieren und könnten diese dann ebenfalls anteilig für das Büro absetzen. Die Revision am Bundesfinanzhof läuft allerdings (VIII R 16/15) - Ausgang also offen.

Viele Eltern oder ihre Kinder selbst geben Ausbildungskosten in ihrer Steuererklärung an. Richtig zahlt sich das aber nur aus, wenn die Berufsausbildung in mehreren Stufen erfolgt.
von Niklas Hoyer

Geburtstags-, Jubiläums- und Abschiedsfeier besser absetzbar

Die Chance, mit den Ausgaben für beruflich zumindest mitveranlasste Feiern die Steuerlast zu drücken, ist im vergangenen Jahr gestiegen. Feiert ein Steuerberater Berufsexamen und Geburtstag gleichzeitig, kann er seine Kosten zum Beispiel teilweise von der Steuer absetzen. Das geht aber nur, wenn ausreichend viele Personen aus dem beruflichen Kontext eingeladen sind. Es hilft also, wenn alle Mitarbeiter der Kanzlei oder eine Abteilung eingeladen sind. Die betrieblich und die privat veranlassten Kosten sollten sich dann auch noch sinnvoll voneinander abgrenzen lassen, etwa über die Personenanzahl.

Arbeitnehmer können im Einzelfall auch die Kosten einer beruflichen Abschiedsfeier als Werbungskosten geltend machen. Im konkreten Fall (Finanzgericht Münster, 4 K 3236/12 E) hatte ein Diplom-Ingenieur anlässlich seines Jobwechsels Kollegen, Kunden, Lieferanten, Wissenschaftler, Verbands- und Behördenvertreter zu einem Abendessen in ein Hotelrestaurant eingeladen. Die Kosten von 5000 Euro für etwa 100 eingeladene Personen fanden die Finanzrichter noch angemessen. Hilfreich war es hier auch, dass die Liste der eingeladenen Personen mit dem Arbeitgeber abgestimmt worden war.

Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Scheidungsprozesse wirken kaum noch steuermindernd

Mittlerweile können Steuerzahler Kosten von Zivilprozessen seltener steuerlich geltend machen. Das geht nach aktueller Rechtsprechung nur, wenn das Gerichtsverfahren für den Kläger existenziell wichtig ist. Dann können Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Wann diese Bedingung erfüllt ist, ist aber alles andere als eindeutig.

Streit gibt es etwa bei Scheidungsprozessen. Finanzgerichte in Neustadt und Münster haben Steuerzahlern trotz der seit 2013 geltenden Gesetzesänderung noch die Absetzbarkeit ihrer Kosten zugesprochen. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig (VI R 66/14 und VI R 81/14). Einzelne Finanzgerichte, etwa das Finanzgericht Hannover, sehen hingegen keine Möglichkeit mehr, Scheidungskosten steuerlich zu berücksichtigen. Die Begründung war bemerkenswert: Scheidungen seien heute nicht mehr außergewöhnlich, also könnten auch die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung zählen. Auch hier hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort (VI R 19/15).

In anderen Fällen herrscht schon Klarheit: Wer zum Beispiel wegen der Rechtmäßigkeit eines Testamentes klagt, kann Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen. Im Einzelfall, bei herausragender Bedeutung des Rechtsstreits für den Steuerzahler, könnte sich aber selbst hier eine andere Wertung ergeben.

Kosten von Strafprozessen bleiben meist Privatsache. Ausnahmen bestätigen die Regel: So lassen sich Kosten eines Strafverteidigers sogar als Werbungskosten vom Einkommen abziehen, wenn der Vorwurf beruflich veranlasst ist.

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