Steuererklärung 2018 Bis Jahresende noch sparen

Wer rechtzeitig Anträge stellt, Ausgaben klug plant und Freibeträge ausschöpft, kann seine Steuerlast minimieren. Für die Steuererklärung 2018 sind in diesem Jahr noch ein paar Dinge zu erledigen.

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Finanzamt Quelle: dpa

Nur noch ein paar Wochen bis zum Jahreswechsel, dann ist das Steuerjahr 2017 vorbei. Aber diese Wochen können sich als besonders wertvoll erweisen. Es gibt einiges, was Steuerzahler bis zum Silvesterabend noch tun können, um bei der Steuererklärung im kommenden Jahr möglichst viel herauszuholen.

In diesem Jahr hat der Bund der Steuerzahler zu diesem Zweck ein Maßnahmenliste vorgelegt, in der jede Menge Steuerspartipps für Arbeitnehmer, Selbstständige, Anleger und Vermieter aufgeführt sind.

Die Steuertipps zum Jahresende zielen dabei in zwei Richtungen:

Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, besteht in einer Änderung des persönlichen Steuerfalls, etwa durch Heirat, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder einen Wechsel der Steuerklasse – wobei sich letzterer nicht auf die Steuerbelastung von Paaren für das Gesamtjahr auswirkt, wohl aber auf das monatliche Nettoeinkommen und mögliche Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, die abhängig vom Nettogehalt berechnet werden.

Dazu gehört beispielsweise auch die Überprüfung von Kindergeldansprüchen, die Anpassung der Freistellungsaufträge für Kapitalgewinne (801 Euro jährlich für Singles und 1602 für Paare im Jahr), eine Prüfung der Nichtveranlagungsbescheinigung für Steuerzahler mit geringem Jahreseinkommen (unter 8821 Euro), die sich damit auch von der Abgeltungsteuer befreien lassen können.

Auch die rechtzeitige Anforderung von Verlustbescheinigungen, die spätestens am 15. Dezember vorliegen müssen, hilft Steuern zu sparen. Es lohnt also, sich rechtzeitig vor Jahresende um Anträge und Bescheinigungen zu kümmern.

Auf der anderen Seite geht es darum, steuerrelevante Ausgaben noch in dieses Jahr vorzuziehen oder in das nächste zu schieben, damit zumindest in einem der beiden Jahre Mindestausgaben erreicht werden, die die Steuerbelastung noch einmal deutlich senken. Dieser Weg ist von allen Steuerzahlern grundsätzlich nutzbar. Die wichtigsten Steuerspartipps haben wir zusammengefasst.

Steuertipps 2017: Das sollte in diesem Jahr noch erledigt werden

 Ausgaben vorziehen oder schieben

Ein Beispiel für eine effizientere Ausgabenplanung sind Gesundheitkosten. Erst wenn der Steuerzahler mehr ausgibt, als laut Fiskus als Eigenanteil zumutbar ist, werden die Ausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung berücksichtigt. Für diese Zumutbarkeitsgrenze gibt es seit 2017 eine neue Rechenregel. Demnach berechnet sich die zumutbare Eigenbelastung wie in der folgenden Tabelle dargestellt. 

Übersicht zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)

Die zumutbare Belastung beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte

bis
15.340 €

über
15.340 € bis 51.130

über
51.130 €

bei Steuerpflichtigen, ohne Kinder

... Grundtarif...

5%

6%

7%

... Splittingtarif...(nur Paare)

4%

5%

6%

bei Steuerpflichtigen mit...

...einem oder zwei Kindern *

2%

3%

4%

...drei oder mehr Kindern *

1%

1%

2%

vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte

* Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld hat.

Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Gesamteinkommen von 40.000 Euro im Jahr beträgt die Zumutbarkeitsgrenze somit drei Prozent des Einkommens, umgerechnet also 1046 Euro im Jahr. Erst wenn die Beispielfamilie mehr als 1046 Euro ausgibt, senken die über diesen Betrag hinausgehenden Ausgaben tatsächlich die Steuern.

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