Neu ist übrigens auch, das den Finanzbehörden alle Lohnersatzleistungen direkt gemeldet werden. Wer also Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder ähnliches in 2011 bezogen hat, darf dieses in seiner Steuererklärung nicht verheimlichen. Denn fördert ein Datenabgleich die Aussparung dieser Angaben zutage, macht sich der Steuerzahler der Steuerhinterziehung schuldig – auch wenn die Lohnersatzleistungen grundsätzlich steuerfrei sind. Weil sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen, erhöht sich nämlich durch Lohnersatzleistungen der Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.
Wer die Schwachstellen des elektronischen Verfahrens im Blick behält, sollte schnell und vergleichsweise bequem zu einer fristgerechten Steuererklärung gelangen. Bleibt die Frage nach der richtigen Software.
Diese Begriffe sollten Sie kennen
Auf seine Einkünfte muss der Steuerpflichtige Einkommensteuer zahlen. Dazu zählen bei normalen Arbeitnehmern das Brutto-Jahresgehalt, Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Von den jeweiligen Einkünften werden die Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgezogen und dann die Einkunftsarten addiert, egal ob Gewinne oder Verluste. Das ergibt die Summe der Einkünfte.
Von der Summe der Einkünfte werden gegebenenfalls sogenannte Entlastungsbeträge abgezogen, zum Beispiel für Alleinerziehende, Rentner und Landwirte. Danach ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Vom Einkommen werden die Freibeträge für Kinder und der Härteausgleich abgezogen. Das ergibt das zu versteuernde Einkommen.
Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer.
Anhand der Bemessungsgrundlage wird die festzusetzende Einkommensteuer berechnet. Bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung gleicht das Finanzamt diese Steuerschuld mit den Vorauszahlungen ab, die der Arbeitgeber bereits vom Bruttolohn einbehalten hat oder Selbständige geleistet haben. Daraus ergibt sich entweder eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung.
Am günstigsten ist die Elster-Software, die der Bund kostenlos zum Download anbietet. Dort gibt es nicht nur die Software für die Einkommensteuererklärung von Privatpersonen, sondern auch Tools für Arbeitgeber und Unternehmer, etwa für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder die Umsatzsteuervoranmeldung. Wahlweise kann die gesamte Software auch im Paket heruntergeladen werden. Hier gibt es auch wichtige Versionshinweise und notwendige Updates zur Software.
Alternativ bieten sich die populären Steuerprogramme an, die es in jeder Buchhandlung zu kaufen gibt. Die Preise liegen je nach Ausstattung der Programme zwischen 12 und 80 Euro. Zwar gibt es recht große Qualitäts- und Leistungsunterschiede, für einen Arbeitnehmer jedoch sind die Unterschiede nicht so gravierend. Wichtig ist vor allem eine integrierte Elsterschnittstelle für den direkten Versand der Erklärung aus dem Programm heraus sowie der Zugang zu regelmäßigen Aktualisierungen. Eine Plausibilitätsprüfung vor dem Verschicken und eine Vorausberechnung der zu erwartenden Nach- oder Rückzahlung erleichtern die Optimierung der Steuererklärung ungemein.
Und das beste an einer gekauften Software: Die Kosten dafür lassen sich von der Steuer absetzen.